Missbrauch bei Party: 20 Monate unbedingte Haft

Landesgericht Wiener Neustadt
Landesgericht Wiener NeustadtAPA/ANDREAS PESSENLEHNER
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Niederösterreicher in Wiener Neustadt auch zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt - Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde

Wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen bzw. psychisch beeinträchtigten Person wurde am Dienstag am Landesgericht Wiener Neustadt ein 53-jähriger Niederösterreicher zu einer unbedingten Haftstrafe von 20 Monaten verurteilt. Der leugnende Angeklagte meldete sofort Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Mit dem schwerwiegenden Vorwurf sah sich der Mann nach einer durchzechten Nacht im Hause eines Freundes konfrontiert. Ein weiblicher Party-Gast beschuldigte ihn, dass er sich - als sie auf einer Couch ihren Rausch ausschlief - an ihr vergangen haben soll.

Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Der Prozess wurde großteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Die Einvernahme des Angeklagten ebenso wie die Vorführung der auf Video aufgezeichneten Aussage des Opfers fanden hinter verschlossenen Türen statt. In der (wieder öffentlichen) Urteilsbegründung erklärte der Richter seine Entscheidungsgründe so: "Es gibt keine Anhaltspunkte, warum die Angaben des Opfers nicht stimmen sollten. Die Aussagen der Frau waren sehr plausibel, sehr glaubwürdig." Er könne sich, so der Richter sinngemäß weiter, nicht vorstellen, warum eine Frau einen derartigen, in die sexuelle Privatsphäre eingreifenden Behörden-Spießroutenlauf unternehmen sollte, wenn die Anschuldigungen nicht Hand und Fuß hätten: "Welches Motiv sollte die Frau haben, um sie derartig schwer zu belasten?", fragte der Richter.

Der Angeklagte jedenfalls unterstellte der Anzeigerin finanzielle Motive. Seiner Version zufolge habe die Frau zunächst bei seinen sexuellen Avancen mitgemacht, bis sie dann zu seiner Überraschung plötzlich ablehnend reagiert habe. "Es bestehen keine Zweifel an Ihrer Täterschaft", erklärte der Richter und verurteilte den Angeklagten auch zur Zahlung von 1.000 Euro Schmerzensgeld.

(APA)

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