Das Justizressort untersucht den Asylaktivisten-Prozess.
Wien/Wiener Neustadt. Die am Donnerstag im Wiener Neustädter Schleppereiprozess erfolgte Freilassung aller sechs in U-Haft befindlichen Angeklagten (insgesamt sind es acht Verdächtige, zwei waren nicht in U-Haft) hat Konsequenzen: Nach der Kritik, wonach die Vorwürfe gegen die Asylaktivisten viel zu vage seien, werde sich nun sowohl die Oberstaatsanwaltschaft als auch das Justizministerium den Fall von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt berichten lassen. Dies teilte Strafrechtssektionschef Christian Pilnacek am Freitag im Ö1-„Morgenjournal“ mit.
Letztlich wird es also an Justizminister Wolfgang Brandstetter liegen, ob er auf die lokale Staatsanwaltschaft (etwa durch Weisung) einwirken wird. Anzumerken ist aber auch, dass bereits vor Prozessbeginn das Oberlandesgericht Wien keinen Grund gesehen hat, die Anklage als unrechtmäßig zurückzuweisen. Und auch im Rahmen der bisherigen Verhandlung hätten Freisprüche gefällt werden können, wenn das Gericht die Anklage als völlig verfehlt eingestuft hätte.
Der Prozess wurde, wie berichtet, auf den 6. Mai vertagt. Begonnen hatte er – unter Protesten aus dem Publikum – am 17. März. Die acht Angeklagten sollen im Rahmen einer kriminellen Vereinigung bei der illegalen Einschleusung von Asiaten geholfen haben. (m. s./APA)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.03.2014)