Tierschützer: Verdeckte Ermittlung war zulässig

Archivbild: Prozess in Wiener Neustadt
Archivbild: Prozess in Wiener NeustadtAPA/HERBERT PFARRHOFER
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Eine verdeckte Ermittlerin war beim Verein gegen Tierfabriken tätig. Das Verwaltungsgericht sagt nun, dass ihr Einsatz rechtens war, sofern es um sicherheitspolizeiliche Agenden ging.

Dass auf die Tierschützer, die in Wiener Neustadt in einem aufsehenerregenden Verfahren vor Gericht standen, eine verdeckte Ermittlerin angesetzt wurde, war - sofern es um sicherheitspolizeiliche Agenden ging - zulässig. Das hat nun das Wiener Verwaltungsgericht entschieden.

Richter Wolfgang Helm wies am Donnerstag eine Maßnahmebeschwerde ab, die drei Aktivisten - darunter der Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VgT), Martin Balluch, und ein Mann, der behauptet hatte, die verdeckte Ermittlerin "Danielle Durand" wäre mit ihm sogar intim geworden - eingebracht hatten.

Soweit sich die Beschwerde auf kriminalpolizeiliche Maßnahmen bezog - die Ermittlerin hatte beispielsweise Wasserflaschen der drei Tierschützer an sich genommen, um diese einer DNA-Untersuchung zuführen zu können -, wurde diese mangels einer gesetzlichen Grundlage zurückgewiesen. Die Prüfung derartiger Maßnahmen fällt nicht in die Zuständigkeit von Verwaltungsgerichten.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, da vom Verhandlungsleiter eine ordentliche Revision zugelassen wurde.

Auch Umfang der Ermittlungen rechtlich gedeckt

Wie der Richter in seiner ausführlichen Urteilsbegründung ausführte, war auch der Umfang der verdeckten Ermittlungen aus sicherheitspolizeilicher Sicht rechtlich gedeckt. "Danielle Durand" habe "in erster Linie weitere Anschläge zu verhindern und Gefahren abzuwehren versucht". Die dafür nötige Ausgangslage - es war zuvor zu Anschlägen auf Geschäftsmänner gekommen, die in ihrem Sortiment Pelze führten - war für Helm ausreichend, um nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG) jemanden in die Tierschützer-Szene einzuschleusen. Dass darauf aufbauend "längerfristige und systematische verdeckte Ermittlungen" geführt wurden, erachtete der an sich als polizeikritisch bekannte Richter in diesem Zusammenhang für zulässig.

Im Übrigen ging Helm davon aus, dass es zu keinen intimen Kontakten zwischen "Danielle Durand" und einem der Tierschützer gekommen war, was letzterer in der Verhandlung mittels Fotos und Mails zu beweisen versucht hatte. Helm schenkte dagegen der - großteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommenen - Beamtin und ihrem Führungsoffizier Glauben, die diese Darstellung zurückgewiesen hatten. Es gebe "keine Beweise für geschlechtliche Handlungen". Allenfalls könne es zu "Smalltalk über sexuelle Dinge" gekommen sein, meinte Helm.

Von der Existenz der Ermittlerin, die sich unter einem klingenden Decknamen über ein Jahr im VgT an Aktionen beteiligt hatte, hatten die insgesamt 13 zur Anklage gebrachten Tierschützer erst im November 2010 während der laufenden Hauptverhandlung erfahren. Nach Ansicht von Rechtsanwalt Stefan Traxler, der vor dem Verwaltungsgericht die Beschwerdeführer vertrat, wäre dafür infolge einer StPO-Reform mit 1. Jänner 2008 die Genehmigung der Staatsanwaltschaft einzuholen gewesen.

Auch Großer Lauschangriff bewilligt

Wie Erich Zwettler, seinerzeit Leiter der "Soko Bekleidung" im Bundeskriminalamt, im Zusammenhang damit als Zeuge erklärte, war die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt Ende 2007 über die verdeckten Ermittlungen informiert: "Es ist nicht so, dass davon keiner gewusst hat." Nach seinem Dafürhalten war der Einsatz von "Danielle Durand" schon allein deshalb nicht heikel, weil die Wiener Neustädter Anklagebehörde einen - vom Eingriff her wesentlich gravierenderen - bereits Großen Lauschangriff bewilligt hatte.

Wie Zwettler weiters bemerkte, sei schon Ende 2007 beschlossen worden, "die verdeckten Ermittlungen auslaufen zu lassen, weil es weder positive noch negative Ergebnisse gegeben hat". Dass diese offenbar trotzdem weiter verfolgt wurden - "Danielle Durand" soll einen Tierschützer sogar noch in der U-Haft besucht haben -, habe er erst später erfahren: "Ich hab' zu dem Zeitpunkt auch das BAWAG-Verfahren gehabt und die Frau Kampusch auch noch. Ich war mit anderen Sachen auch noch beschäftigt."

(APA)

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