Fall Wastl: Verdächtiger geht gänzlich straffrei aus

Der Verdächtige muss nicht ins Gefängnis. Das Deligt des Im-Stich-Lassens einer Verletzten ist verjährt, urteilt das OHG.
Der Verdächtige muss nicht ins Gefängnis. Das Deligt des Im-Stich-Lassens einer Verletzten ist verjährt, urteilt das OHG.(c) APA/HERBERT NEUBAUER
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Nur knapp entging der Verdächtige einem Schuldspruch wegen Mordes. Nun wurde auch das Urteil wegen Im-Stich-Lassens einer Verletzten aufgehoben.

Der im Vermisstenfall Heidrun Wastl angeklagt gewesene Verdächtige geht nun gänzlich straffrei aus. Laut "Kurier" (Freitag-Ausgabe) hat der Oberste Gerichtshof (OGH) am Donnerstag das Wiener Neustädter Urteil von Ende Juni 2013 aufgehoben, das auf ein Jahr Haft wegen Im-Stich-Lassens einer Verletzten lautete. Eine OGH-Sprecherin bestätigte den Bericht gegenüber der Austria Presse Agentur.

Heidrun Wastl war im September 2001 unter mysteriösen Umständen verschwunden. Sie wollte an jenem Tag ihren damals sechsjährigen Sohn von der Schule abholen, kam dort aber nicht an. Ihre Leiche wurde nie gefunden. In Wiener Neustadt war Mord angeklagt. Der Geschworenensenat sprach den Angeklagten mit 4:4 Stimmen von diesem Vorwurf frei und verurteilte ihn stattdessen wegen Im-Stich-Lassens einer Verletzten.

Delikt verjährt

Vom OGH wurde dieses Urteil wegen Verjährung gekippt . "Für dieses Delikt gilt ein Verjährungszeitraum von fünf Jahren", zitierte der "Kurier" den Verteidiger des Angeklagten. Anwalt Ernst Schillhammer hatte deshalb Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung eingelegt. Die Generalprokuratur teilte die Rechtsansicht des Juristen und stellte einen Antrag auf "außerordentliche Wiederaufnahme", dem der OGH nachkam und am Donnerstag das Urteil aufhob, so die Tageszeitung. "Mein Mandant ist heilfroh, dass es so ausgegangen ist. Die Entscheidung ist völlig richtig", reagierte Schillhammer laut "Kurier".

Für Witwer Paul Wastl ist die Entscheidung des Gerichts "schwer zu ertragen": "Diese Entscheidung trifft mich hart. Aber was soll ich machen, das Leben muss weitergehen", sagte er dem "Kurier".

>> Zum "Kurier"-Artikel

(APA)

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