Homo-Ehe: Verfassungsgerichtshof weist Beschwerde ab

Das Verbot gleichgeschlechtlicher Ehe sei keine unzulässige Diskriminierung, befindet der VfGH. Zwei niederländische Männer wollten in Tirol das Ja-Wort wiederholen.

Im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen werden in Österreich weiterhin nicht als Ehe anerkannt. Darauf läuft ein aktuelles Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) hinaus. Anlassfall war die Beschwerde zweier in Tirol lebender schwuler Niederländer, wie der "Standard" (Wochenend-Ausgabe) berichtet. Eine weitere Beschwerde in der Causa liegt beim Verwaltungsgerichtshof.

Die beiden Männer sind nach niederländischem Recht verheiratet. Um Zweifel an der Gültigkeit dieser Ehe in Österreich auszuräumen, wollten sie (was laut Eherecht grundsätzlich möglich ist) ihr Ja-Wort in Tirol wiederholen. Als ihnen Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) dies als letzte Instanz verwehrte, wandten sie sich an Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof.

Die beiden Holländer sahen sich durch die Entscheidung in ihren Grundrechten auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung verletzt. Der Verfassungsgerichtshof wies die Beschwerde jedoch ab. Die Ehe stehe in Österreich nur Personen verschiedenen Geschlechts offen, das sei keine "unzulässige Diskriminierung", argumentieren sie.

Helmut Graupner, der Rechtsanwalt der Niederländer, hätte sich vom Verfassungsgerichtshof eine Weiterleitung des Falles zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) gewünscht, wie er sagte. In ähnlich gelagerten namensrechtlichen Fällen habe der EuGH nämlich zuletzt sehr wohl entschieden, dass die Nicht-Anerkennung ausländischer Regeln durch andere EU-Mitglieder einen Verstoß gegen Europarecht (Personenfreizügigkeit) bedeute.

Graupner hofft nun, dass der Verwaltungsgerichtshof die Causa nach Luxemburg schickt. Außerdem kritisiert Graupner, dass die österreichische Praxis, im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen hierzulande nicht als Ehe sondern nur als eingetragene Partnerschaft anzuerkennen, gesetzlich nicht gedeckt sei. Auch diesbezüglich erhofft sich Graupner eine Klarstellung durch den Verwaltungsgerichtshof.

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