Rotlichtnetzwerk: Wieder Haftstrafe

Ein 28-jähriger Deutscher wurde wegen eines Brandanschlags bestraft. Die dem Beschuldigten angelasteten Taten seien „massiv verwerflich“.

Wels. Ein weiterer mutmaßlicher Beteiligter an den kriminellen Aktivitäten rund um das Neonazi- und Rotlichtnetzwerk „Objekt 21“ ist am Dienstag im Landesgericht Wels verurteilt worden: Der 28 Jahre alte Deutsche fasste wegen eines Brandanschlags auf einen Saunaklub drei Jahre, neun Monate und zwei Wochen Haft aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die dem Beschuldigten angelasteten Taten seien „massiv verwerflich“, erklärte der Richter in der Urteilsbegründung. Er sprach weiters von „schwerst mafiösen Strukturen“. Dem 28-jährigen Beschuldigten aus der rechten Szene sei aber seine „Lebensbeichte“ sehr zugutegekommen: Auf die Gefahr hin, dass ihm etwas passiere, habe der Mann ein umfassendes Geständnis abgelegt und Mittäter preisgegeben. Als erschwerend bezeichnete der Vorsitzende den langen Tatzeitraum, das Zusammentreffen einer Vielzahl von Vergehen und den Umstand, dass der Beschuldigte bereits mehrmals mit dem Gericht zu tun gehabt hat.

Der Angeklagte in dem Schöffenprozess, der wegen Drohungen gegen ihn unter strengen Sicherheitsvorkehrungen über die Bühne gegangen ist, nahm das Urteil an. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Es ist daher noch nicht rechtskräftig.

Der Ankläger hatte dem Deutschen eine ganze Liste an Verbrechen vorgeworfen: Er soll die Fassade eines Wiener Saunaklubs zunächst unter Einsatz von Bitumen beschädigt haben. Dann soll er eine Brandstiftung versucht und schließlich vollendet haben – allein dafür drohten bis zu zehn Jahre Haft. Zudem habe er einen Überfall auf einen Linzer Supermarkt bei einem Komplizen in Auftrag gegeben. Darüber hinaus wurden ihm mehrere Einbrüche, Nötigung, Vergehen gegen das Waffengesetz sowie die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung angelastet.

Prozess-Serie in Wels

Der 28-Jährige hatte bereits im Wiederbetätigungsprozess rund um das Objekt21 als Zeuge ausgesagt und tiefe Einblicke in das rechte Vereinsleben und die Hierarchie der Gruppe vermittelt. So sollen etwa Runen-Tattoos Auskunft über den Rang gegeben haben. Die Zeichen habe man sich laut seiner Schilderung durch kriminelle Taten verdienen müssen.

Im Zusammenhang mit dem Rotlichtnetzwerk hat es schon mehrere Verurteilungen gegeben. Vor knapp zwei Wochen fasste in Wels der voll geständige Auftraggeber der Brandstiftungen, ein 53-jähriger früherer Bordellbetreiber, fünf Jahre Haft aus. Er hatte die Neonazi-Organisation Objekt21 laut Anklage als Schutztruppe angeheuert und sie mit Straftaten bis hin zu Brandstiftungen beauftragt.

Dem bekannten Rotlichtboss wurden die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, schwerer Betrug und Auftragstäterschaft zu Nötigung, Sachbeschädigung, Körperverletzung und Brandstiftung zur Last gelegt. Er habe sich eine Schutztruppe aufbauen wollen, seine Handlanger soll er beauftragt haben, seine Konkurrenten einzuschüchtern – etwa mit der Drohung, Kniescheiben zu zertrümmern.

Schon im März gab es in Wels Urteilssprüche im Zusammenhang mit Objekt21: So wurde etwa ein 38-jähriger Deutscher zu drei Jahren Haft verurteilt. Ihm wurden die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, Einbrüche in einen Lkw und in eine städtische Eishalle, ein weiterer versuchter Einbruch und ein versuchter Brandanschlag auf ein Rotlichtetablissement zur Last gelegt. (red./ APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.04.2014)

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