Berufung: Endspiel für Hannes Kartnig

STEIERMARK: FORTSETZUNG KARTNIG PROZESS - URTEIL ERWARTET / HANNES KARTNIG
STEIERMARK: FORTSETZUNG KARTNIG PROZESS - URTEIL ERWARTET / HANNES KARTNIG(c) APA/MARKUS LEODOLTER (MARKUS LEODOLTER)
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Der Ex-Fußballpräsident hatte fünf Jahre Haft und eine Geldstrafe von 6,64 Mio. Euro erhalten. Das Höchstgericht entscheidet heute über die Berufung.

Wien/Graz. Für Hannes Kartnig, den früheren Präsidenten des Fußballklubs Sturm Graz, geht es heute, Mittwoch, um die brisante Frage, ob er jahrelang ins Gefängnis muss oder nicht. Im Gegensatz zu Uli Hoeneß, dem ehemaligen Präsidenten des deutschen Klubs Bayern München, hatte Kartnig gegen seine ebenfalls wegen Steuerhinterziehung ergangene Strafe umgehend Rechtsmittel (Nichtigkeitsbeschwerde, Berufung) eingebracht. Ob Kartnig damit Erfolg hat, entscheidet nun der Oberste Gerichtshof in Wien.

Der einst so schillernde Fußball-Präsident hatte fünf Jahre Haft und eine Geldstrafe von 6,64 Millionen Euro erhalten. Die im Februar 2012 im Landesgericht Graz ergangene Strafe war nicht nur wegen Steuerhinterziehung, sondern auch wegen versuchten schweren Betruges und grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen ergangen.

Den ihm vorgeworfenen Betrugsversuch bestreitet der 62-Jährige nach wie vor energisch. Er habe nie versucht, das Land Steiermark zu täuschen, um an eine Ausfallhaftung für einen Kredit (1,2 Millionen Euro) heranzukommen. Der Ankläger hatte Kartnig vorgeworfen: „Er hat den Verein geführt, wie er Roulette gespielt hat, wo man am Spieltisch das Geld verschnalzt.“

Mit Kartnig wurden auch der ehemalige Sportdirektor des Vereins, Heinz Schilcher, der ehemalige Vereinssekretär und fünf Ex-Vorstandsmitglieder verurteilt.

Schilcher bekam wegen Beitrags zur Hinterziehung von Lohnabgaben 1,9 Millionen Euro Geldstrafe. Der Ex-Sekretär erhielt ebenfalls wegen Beitragstäterschaft 2,3 Millionen Euro Geldstrafe. Die Ex-Vorstandsmitglieder – sie sollen von Schwarzgeldzahlungen an Spieler gewusst haben, ihrer Pflicht zur Kontrolle der Klubgeschäfte aber nicht nachgekommen sein – erhielten teils bedingte, teils unbedingte Haftstrafen sowie unbedingte Geldstrafen in Millionenhöhe. Auch über ihre Rechtsmittel wird nun entschieden. (red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.04.2014)

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