Islam: Justiz stellt Erhebungen gegen Imam ein

Die Staatsanwaltschaft sieht radikale Aussagen von Adnan Ibrahim „aus dem Zusammenhang gerissen“.

WIEN (eko). Das Verfahren gegen den Wiener Imam Adnan Ibrahim wurde eingestellt. Die Staatsanwaltschaft Wien hat keinerlei Hinweise gefunden, die ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Verhetzung rechtfertigen würden.

Gegen den Prediger der Schura Moschee in der Leopoldstadt waren zwei anonyme Anzeigen wegen fragwürdiger Passagen in seinen Predigten eingegangen – unter anderem zu Ehen zwischen Moslems und Christen, die Bezeichnung nicht-moslemischer Staaten als „Länder des Krieges“ und Aussagen wie „Lasst uns als Märtyrer sterben!“. Laut Staatsanwaltschaft seien die betreffenden Passagen aus dem Zusammenhang gerissen.

Adnan Ibrahim selbst hatte die kritisierten Stellen nie dementiert, aber so wie jetzt die Staatsanwaltschaft darauf verwiesen, dass sie im Gesamtkontext zu betrachten seien. So habe er in seinen Predigten auch Angriffe auf zivile und unbewaffnete Ziele verurteilt und dem Terror eine Absage erteilt. Zudem seien bei seinen Predigten zum Nahost-Konflikt nicht die Zuhörer in der Moschee sondern die palästinensische Bevölkerung angesprochen gewesen – laut Ibrahim ein im Orient übliches rhetorisches Stilmittel. Zugleich gestand der in einem Flüchtlingslager im Gaza-Streifen geborene Imam aber ein, dass er als persönlich Betroffener wegen des Nahost-Konflikts emotional geworden sei.

Kein Fluchen mehr

Nach der Einstellung des Verfahrens drohen dem als gemäßigt geltenden Adnan Ibrahim nun keine rechtlichen Konsequenzen. Dennoch verkündete er bereits, seinen Predigtstil überdenken zu wollen und weniger emotional zu argumentieren. So wie auch die Islamische Glaubensgemeinschaft eine Diskussion über Form und Inhalt von Predigten diskutierte. Kommentare zur Weltpolitik sollen ausgespart bleiben. So wie Beleidigungen und Flüche.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.03.2007)

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