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Section Control muss ab sofort abgeschaltet werden

15.06.2007 | 12:44 |   (DiePresse.com)

Der VfGH hat das Messsystem für rechtswidrig erklärt. Verkehrsminister Faymann kündigt eine "Reparatur" der Verordnung innerhalb von vier Wochen an.

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Die Section Control ist vorerst Geschichte. Laut einem Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) muss das elektronische Geschwindigkeitsmesssystem auf Grund einer fehlenden Verordnung unverzüglich abgeschaltet werden. Dies gilt für derzeit insgesamt vier Abschnitte auf österreichischen Autobahnen. Ab sofort dürfen über jene Lenker, die wegen Schnellfahrens registriert wurden, keine Strafen verhängt werden.

Bis zum Erlass einer Verordnung durch den Verkehrsminister müssen die Section Control-Bereiche abgeschaltet bleiben bzw. dürfen nicht in Betrieb genommen werden. Die elektronische Tempokontrolle "verstößt nur dann nicht gegen das Grundrecht des Datenschutzes, wenn die bestehenden gesetzlichen Regeln zur Errichtung solcher automatischen Messsysteme verfassungskonform angewendet werden", so der VfGH.

Faymann verspricht "Reparatur"

Nach dem Urteil des VfGH hat Verkehrsminister Werner Faymann (SPÖ) unverzüglich die Vorbereitungen zum Erlass von Verordnungen, mit denen die elektronische Geschwindigkeitsmessung wieder in Betrieb genommen werden kann, gestartet. Diese sollen innerhalb von einem Monat in Kraft treten, teilte das Ressort mit.

"Die Verkehrs- und Rechtssicherheit steht im Vordergrund. Daher werden wir innerhalb von vier Wochen die notwendigen Verordnungen erlassen, damit die Section Control wieder rechtskonform in Betrieb gehen kann", erklärte der Verkehrsminister in einer Aussendung am Freitag. Die Einholung der notwendigen Gutachten für die Streckenabschnitte mit Section Control würde zwei bis drei Wochen in Anspruch nehmen. In längstens vier Wochen sollen die Verordnungen ihre Wirksamkeit entfalten und die Anlagen wieder eingesetzt werden.

Mit 92 km/h gemessen - und geklagt

Zu Stande kam das VfGH-Urteil, weil ein Autofahrer, der im Mai 2005 auf der Donauuferautobahn (A22) im Kaisermühlentunnel mit durchschnittlich 92 km/h - und nicht mit den vorgeschriebenen 80 km/h - unterwegs war, das Urteil des Unabhängigen Verwaltungssenats (UVS) nicht akzeptierte und sich an höhere Instanzen wandte. Der VfGH stellte nun fest, dass "für diese Section Control Anlage keine entsprechende Verordnung existiert. Die Ermittlung von Daten durch diese Anlage war und ist daher - solange es keine entsprechende Verordnung gibt - unzulässig."

Alle Abschnitte betroffen

VfGH-Präsident Karl Korinek betonte nach der Urteilsverkündung, dass eine Verordnung einer Strecke "mit besonderem Gefährdungspotenzial" bedürfe. Ob die nötigen gesetzlichen Vorkehrungen auch für die übrigen drei Abschnitte fehlen, ließ er offen: "Ich hab nicht gesucht, aber ich kenne keine Verordnung. Es betrifft sicher alle Abschnitte."

Interessant wird es nun auch für die Autofahrer: Einerseits dürfen ab sofort keine Organmandate für Schnellfahrens ausgestellt werden, andererseits müssen auch jene Lenker, die schon in die Tempo-Falle getappt sind, keine Strafe bezahlen. Dies gilt allerdings nur für laufende Verfahren (etwa bei einer Beeinspruchung). Wer bereits eingezahlt hat, kann sein Geld nicht mehr zurückfordern.

(APA/Red.)

Section Control
Derzeit gibt es in Österreich vier Section-Control-Anlagen: Zwei fixe Anlagen sind im Kaisermühlentunnel auf der Donauuferautobahn (A22) und im Wechselgebiet auf der Südautobahn (A2) im Einsatz. Die mobile Anlage ist von der Westautobahn (A1) in Oberösterreich ins Liesertal auf die Tauernautobahn (A10) übersiedelt. Eine vierte wäre am 18. Juni im Baustellenbereich zwischen Gleisdorf und Lassnitzhöhe (A2) in Betrieb gegangen.

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25 Kommentare
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dr. philpp
18.06.2007 07:10
0 0

An alle Poster...

...ist Ihnen eigentlich klar, dass Sie sich hier über die Aufhebung einer Überwachungsmassnahme freuen, welche im Interesse aller sinnvoll war????
Oder geht es Ihnen nur um die Freiheit zu RASEN????

Antworten Gast: reiti
18.06.2007 14:47
0 0

Re: An alle Poster...

Wurde Ihnen denn eigentlich jemals klar, was "RASEN" überhaupt bedeutet? mit 10 km/h zu schnell durch einen Tunnel der schnurgerade verläuft fällt sicherlich nicht darunter. Ebenso wäre Tempo 200 nachts auf der Autobahn kein "RASEN" da keine Gefahr besteht, andere Verkehrsteilnehmer sind weitgehend sichtbar und die Verkehrsdichte ist praktisch null. Unfallursache Nr. 1 ist auch auf keinen Fall "überhöhte Geschwindigkeit" im Sinne von "schneller als erlaubt" sondern schlichtweg unangepasste Geschwindigkeit. Kein Mensch hat nachts auf der Autobahn einen Unfall weil er > 200 km/h gefahren ist, DAS war und wird nie der Grund sein, reagiert wird darauf jedenfalls nicht, was zur Desensibilisierung der Autofahrer beiträgt.

Ich persönlich habe es satt von penetranten Linksfahrern und Spurschleichern angeblinkt zu werden, wenn man sie rechts oder links überholen MUSS um an Ihnen vorbeizukommen, SELBST DANN wenn man selbst noch innerhalb der erlaubten Geschwindigkeitstoleranzen unterwegs ist.

Tom K.
16.06.2007 10:58
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Verlogene Abzocke

Jedes Wochenende fliegen die aufgemotzen GTIs aus den Kurven der wenig befahrenen Landstraßen. Aber Hauptsache es gibt sofort verstärkte Kontrollen im schnurgeraden 4-spurigen Kaisermühlentunnel, wenn jetzt ein Monat lang nicht mit der Section Controll abkassiert werden darf. Das hat nichts mit Verkehrssicherheit zu tun.

Antworten Gast: kritikus
16.06.2007 13:12
0 0

Re: Verlogene Abzocke

Vollkommen richtig. Das größere Problem ist aber, dass das "aus der Kurve fliegen" vollkommen straflos ist, auch wenn die Ursache stark überhöhte Geschwindigkeit ist.

- einfache Vorragnverletzung kostet 35.- Euro mindestens

- Vorrangverletzung mit Nötigung des Vorrangberechtigten zum jähen Abbremsen kostet 70.- Euro mindestens

- Vorrangverletzung mit Rammen des Vorrangberechtigten kostet gar nichts - das ist straflos.

Das ist der wahre Skandal...

Gast: ASVG-Sklave
16.06.2007 10:52
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Konsequenzen - - Amtsmißbrauch ???

Hier hat also eine Behörde GESETZESWIDRIG (Verstoß gegen B-VG Art.18) Maßnahmen ergriffen. Ein derart komplexes Überwachungssystem wie die Section Control, wird zweifellos nicht von einem kleinen Beamten ad hoc veranlasst, sondern wird von A-Beamten ausgetüftelt und veranlasst. Diese wiederum rekrutieren sich im gegenständlichen Fall aus Juristen. Österreich hält sich also Juristen, die die Minimalanforderungen des Rechtsstaates außer Acht lassen und diesen mit den Füßen treten, indem sie Vorschriften nach eigenem Gutdünken machen. Derart gesetzesmissachtende Personen im Staatsdienst, sind für diesen nicht tragbar. Sie sollten daher umgehend ihres Amtes enthoben werden und in die MA 48 versetzt werden, wo sie keinen Schaden am Rechtsstaat und an den Bürgern anrichten können. Es wäre auch das Delikt des Amtsmissbrauches zu überprüfen. Diese größenwahnsinnigen Kerle vermeinen sich ihre Gesetze selbst beschließen zu dürfen.

Gast: Ludwig Ammer
16.06.2007 01:50
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Aufzeichnen!

Seid doch nicht so blöd wie die Deutschen: die haben sich die Autobahnvideos gesetzlich zur Weitergabe an die Justiz verbieten lassen. Und vor gut einem Jahr ist in der Nähe von der Kirn eine Frau Karin Ammer an einem Rastplatz ermordet worden, wo die Brummis von der Autobahn runter kommen. Die Justiz hat die Aufzeichnungen der Autobahnaufzeichnung nicht bekommen. Ich fehe Euch an: zeichnet auf, was Ihr könnt, und speichert es, weil das kein großer Kostenaufwand ist.

Antworten Gast: ASVG-Sklave
16.06.2007 10:40
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Re: Aufzeichnen!

Dumme Argumentation: Erinnert irgendwie an die Waffenlobby in den USA: Jedem sein Gewehr, damit er sich verteidigen kann und so Verbrechen vermieden werden.

dr. philpp
18.06.2007 07:06
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Re: Re: Aufzeichnen!

>>>ASVG-Sklave . Was ist den das für ein unsinniger vergleich???

Antworten Antworten Gast: Ludwig Ammer
16.06.2007 19:44
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?

Wenn mit Überwachungskameras Ordnungswidrigkeiten und Straftaten von Nötigung bis zu Kapitalverbrechen aufgezeichnet werden, darf man doch wollten, daß das für die Ewigkeit sauber deponiert wird.

ernst71
15.06.2007 17:58
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tatenschutz vor datenschutz

me ist das übertriebener datenschutz

im übrigen bin ich der meinung, dass auch dieser herr noch erwischt werden wird

http://www.youtube.com/watch?v=LebBa4RaPEs&v3

vox populi
15.06.2007 12:57
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Gefahren auf der Autobahn bei Tempo 80?

Doch, die erste Gefahr ist durch Stau-Bildung gegeben.

Die zweite durch die lange Fahrt im Smog.

Aber was kümmert eine Bürgerfeindliche Verwaltung der Bürger?

Tom K.
15.06.2007 12:51
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Gierig

Das hat man davon. Mit 92 km/h statt 80 im schnurgeraden 4-spurigen Kaisermühlentunnel als "Raser" zur Kasse gebeten zu werden, löst Trotz- und Abwehrreaktionen aus. Vermutlich würde keiner, der mit 120 durchbolzt in Berufung gehen sondern anstandslos (und zu Recht) zahlen.

Gast: kh123
15.06.2007 12:00
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aus für Radarfallen?

Wenn keine "gesetzliche Regelung existiert, aus der sich ergibt, in welchen konkreten Situationen und unter welchen Verwendungsbeschränkungen (...) Daten mit Hilfe eines automatischen Geschwindigkeitsmesssystems ermittelt werden dürfen.", dann gilt das wohl auch für jede automatische Radarfalle und nicht nur für Section Control, oder?

Antworten Gast: ASVG-Sklave
15.06.2007 12:19
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Re: aus für Radarfallen?

Was lernen wir alle daraus? Folgendes: Beim nächsten Strafmandat nicht einfach zu bezahlen, sondern erst jenen Paragraphen in der StVO genau durchlesen, gegen den man angeblich verstieß. Und siehe da, vielleicht ergibt sich im einen oder anderen Fall, dass es dafür keine gesetzlich Deckung gibt, oder dass die Kennzeichnung (Beschilderung) gar nicht gesetzeskonform war.

Gast: ASVG-Sklave
15.06.2007 11:58
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Moment einmal

Der rechtliche Aspekt benötigt doch etwas mehr Erklärung. Wenn es schon keine Verordnung für diese Art der Geschwindigkeitsmessung gäbe, wie lautet dann das zugehörige Gesetz, das eine solche Verordnung stipulieren müsste ? ? Diese (interessante) Überlegung kann doch nicht auch für die Vorratsdatenspeicherung gelten, oder doch? Letztere ist sicherlich gesetzlich verankert? Oder läuft bei uns schon alles nach Wild-West-Manier: Wo alles im Ermessen machtgeiler Beamten liegt, die vermeinen sich um das Gesetz nicht kümmern zu müssen? Endlich einmal eine (demokratiepolitisch) verantwortungsvolle Entscheidung des VfGH, die das Rechtsstaatlichkeitsprinzip (B-VG Art. 18) im Interesse der Bürger wahrt. (Oder vielleicht nur deshalb weil ein mutiger Anwalt darauf klagte?) Beim EGMR hätte sich der Rechtsstaat ansonst „brausen“ können. Ist der VfGH dieser Vorführung nur zuvor gekommen? Das wäre schade. Bürger, seid wachsam: Nicht jede Strafe ist GESETZLICH gedeckt und ist damit illegal.

Gast: cobra
15.06.2007 11:44
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Hilfe - Datenschutzbestimmungen

Ich kenn mich da nicht ganz aus. Worin besteht der Unterschied zw. Radarmessung (Foto) u. der Messung durch die Section Control. Soweit ich weiß werden sowohl bei der einen als auch bei der anderen Messung die Kennzeichen erfasst und bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Vielleicht kann mir das jemand genauer erklären?
Warum erkundigt man sich nicht vorher, ob so ein System rechtmäßig ist oder nicht? Dies kostet doch alles Geld. Von den bisher gesetzwidrigen Strafen ganz zu Schweigen. Kann für diesen Unsinn jemand zur Rechenschaft gezogen werden? Usw..................

Antworten Gast: ökono-mist
16.06.2007 02:08
0 0

Re: Hilfe - Datenschutzbestimmungen

Bei der Radarmessung (mittels "Radarkasten")wird nur jenes Fahrzeug fotografiert, mit welchem tatsächlich eine Geschwindigkeitsübertretung begangen wurde - das ist der springende (Datenschutz-)Punkt. Bei der Section Control hingegen werden SÄMTLICHE Kennzeichen am Anfang und am Ende eines Kontrollabschnittes abgelesen, jene Fahrzeughalter, deren Fahrzeuge über die gesamte Strecke eine Durchschnittsgeschwindigkeit aufweisen, die über der erlaubten Höchstgeschwindigtkeit liegt, bekommen eine Strafverfügung. Die datenschutzrechliche Bedenklichkeit liegt also darin, daß sämtliche Kennzeichen erfaßt werden, weil man auf diese Weise Bewegungsbilder von gesetzestreuen Bürgern - gegen die kein Verdacht vorliegt, der solche Registrierungen gesetzlich rechtfertigen würde - zeichnen könnte.

Zu Ihrer Frage, warum die Verfassungskonformität nicht vorher geprüft wird: Man probiert, ob's durchgeht!

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Erklärung gedient zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen!

starfury
15.06.2007 12:36
0 0

Re: Hilfe - Datenschutzbestimmungen

bei section control wird das kennzeichen von jedem durchfahrenden fahrzeug erfasst und gespeichert (<--hier ist das "problem") um am ende der s.c.-strecke die geschwindigkeit zu errechnen.
beim normalen radar werden nur die kennzeichen von tatsächlich zu schnell fahrenden fahrzeugen erfasst.

Denker
15.06.2007 13:46
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Also meines Wissen nach

werden die digitalen Bilddaten SOFORT nach der Geschwindigkeitsfeststellung GELÖSCHT WENN DAS LIMIT UNTERSCHRITTEN wurde. Nur bei Überschreitung erfolgt eine Beweissicherung durch die digitalen Bilder.

Was wird 'rauskommen (dann dergleichen Verfahren werden weltweit verwendet: Ggf. eine Gesetzesänderung in der dieser Vorgang genau beschrieben wird und vor allem halt ein paar Gutachten (KfV verdient!) und mehr Juristen die Verordnungen erlassen.

Meine Sorge: Verstößt die Aussage bei Polizei oder Gericht man hätte irgenwo jemanden Bestimmten gesehen nicht ganz offensichtlich eklatant gegen dessen Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte?


Antworten Antworten Antworten Gast: pravda
15.06.2007 19:25
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Woher weist du denn das?

Dass alle Kennzeichen der korrekten Verkehrsteilnehmer sofort wieder gelöscht werden? Hat dir das jemand erzählt? Hast du das irgendwo gelesen? Hat das eine Behörde behauptet?

Und jetzt kommt die entscheidende Frage:
Kannst dich du oder sonst irgend ein Normalbürger auch von der Richtigkeit dieser Behauptungen tatsächlich überzeugen oder fehlt jede Kontrollmöglichkeit?

Wer sagt uns denn, dass vielleicht anlässlich von Großereignissen (Fussball, G8, Demonstrationen, Unruhen etc.) das Löschen nicht heimlich still und leise auf Knopfdruck ausgeschaltet wird?

Wenn einmal so eine technische Möglichkeit prinzipiell besteht dann ist sie in den rechtlichen Details praktisch unmöglich zu kontrollieren und für die Behörde die Versuchung groß sich nicht an die Gesetze zu halten.

Denker
16.06.2007 07:47
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@ pravda

Natürlich gehört die Pflicht zur sofortigen Löschung von Bildern der "Nicht-Übertreter" in die Verordnungen hineingenommen und ist der Gesetzgeber aufgerufen entsprechende Strafsanktionen bei Übertretung durch ASFING bzw. Polizei festzulegen - das ist ja das Anliegen des Verfassungsgerichtshofes - damit kann man nur völlig einverstanden sein. Schließlich ist der Eingriff in einen programmierten Ablauf relativ leicht nachzuweisen.

Etwas sonderbarer ist für mich die Verpflichtung nur an besonders gefährdenden Stellen die Abschnittskontrolle einführen. Wird doch damit vom Höchstgericht angedeutet, dass auf dem übrigen Strassennetz auch wesentliche Überschreitungen der gesetzlichen Höchstgeschwindigkeiten nur nach dem Zufallsprinzip (wenn halt gerade eine Kontrolle stattfindet) geahndet werden dürfen.

Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: ökono-mist
16.06.2007 02:21
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Re: Woher weißt du denn das?

Genau das ist der springende Punkt: über Kontrollmöglichkeiten respektive Kontrollabsichten schweigt man sich wolweislich aus; sie werden aus der Diskussion einfach ausgespart!

Blitz-Verordnungsänderung, Bescheid-Schnellerstellung: wer kontrolliert z.B. beim Lainzer Tunnel, ob nun tatsächlich nach höheren Sicherheitsnormen weitergebaut wird?

Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: ökono-mist
16.06.2007 10:23
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Re: Re: Woher weißt du denn das?

Tippfehlerberichtigung: woHlweislich

Denker
15.06.2007 13:52
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Re: Also meines Wissen nach

Wenn das so weitergeht muß man von jedem Photo, etwa eines Gebäudes, von jedemder zufällig in's Bild gerät die schriftliche Zustimmung einholen, auch wenn man's nur für sein privates Album macht.

Re: Re: Also meines Wissen nach

Keine schlechte Überlegung! Vor allem EINES dürften Sie auf keinen Fall: gewisse Daten (Ort, Datum, Uhrzeit) für Dritte zugänglich festhalten!

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