Anti-Stalking-Gesetz: Alle Erwartungen übertroffen

APA (dpa/Archiv)
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Statt den erwarteten 300 Fällen wurden in den letzten 11 Monaten 2000 Anzeigen erstattet. 90 Prozent der Opfer sind Frauen.

Das Anti-Stalking-Gesetz wird am 1. Juli ein Jahr alt, und angesichts des Umstandes, dass Juristen einst von 300 Fällen im Jahr ausgingen, hat es alle Erwartungen übertroffen: Die Polizei verzeichnete für die ersten elf Monate knapp 2.000 Fälle, in denen wegen andauernder unerwünschter Belästigung bzw. Nachstellung - durch Anrufe, SMS, Auflauern oder Verfolgung - Anzeige erstattet wurde.

63 Anzeigen waren es im Juli 2006, bis Dezember stieg diese Zahl jeden Monat an. Seither hat sie sich bei ungefähr 200 pro Monat eingependelt. Die Opfer: Frauen nach der Trennung oder Scheidung, die unerreichbare Angebete, der Leiter der Wiener Universitätszahnklinik, die halbwüchsige Nachbarstochter.

11.000 Anrufe in sechs Monaten

Nach Angaben des Vereins Autonome Frauenhäuser sind 90 Prozent der Stalking-Opfer Frauen und 80 Prozent der Täter Männer. Ausnahmen bestätigen die sprichwörtliche Regel: zum Beispiel eine Kärntnerin, der 11.000 Anrufe binnen eines halben Jahres vorgeworfen werden. Die 37 Jahre alte Frau soll ihre Opfer, darunter Kinder, beschimpft, bedroht und sexuell belästigt haben.

Die Folgen von Stalking (englisch, "anpirschen") für die Opfer: Durch die Beeinträchtigung des persönlichen Lebensbereichs kann es zu Schlafstörungen, Angstzuständen, Panikattacken und Depressionen kommen. Tätern droht bis zu einem Jahr Haft. Bis jetzt gab es ungefähr 150 Verurteilungen.

Der allererste Stalking-Prozess Österreichs begann bereits am 23. August vergangenen Jahres in Innsbruck, angeklagt war ein 42-Jähriger, der seiner Ex-Lebensgefährtin immer wieder nachstellte und drohte. Der Mann wurde zu neun Monate teilbedingt verurteilt.

(APA)

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