Mit einem Freispruch ist am Mittwoch der Prozess gegen jenen 56 Jahre alten Kärntner zu Ende gegangen, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, am Selbstmord seiner schwer kranken Ehefrau mitgewirkt zu haben. Er hatte seine todkranke Gattin auf deren Wunsch im Dezember 2003 in die Schweiz begleitet, wo Suizid unter gewissen Umständen erlaubt ist. Der Schöffensenat erkannte den Mann "in seinem Schuldverhalten entschuldigt". Ankläger Franz Simmerstatter meldete Nichtigkeitsbeschwerde an.
Die freiwillig aus dem Leben geschiedene Kärntnerin litt unter einem unheilbaren Muskelschwund, ihr drohte ein qualvoller Tod. Der Ehemann hatte seine Partnerin bis zum Schluss begleitet und war auch dabei, als sie starb. Nach österreichischem Recht hatte er es laut Anklage unterlassen, den Selbstmord seiner Frau zu verhindern.
(APA)
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