Kein Sachwalter für Schimpanse "Hiasl"

AP (Lilli Strauss)
  • Drucken

Der Affe "Hiasl" wird auch weiterhin juristisch nicht als Mensch gelten. Jetzt lehnte der Oberste Gerichtshof als letzte Instanz den Antrag auf Sachwalterschaft für den Schimpansen ab.

Seit 25 Jahren lebt "Hiasl" bereits im Tierschutzhaus in Wien. Bis zum Februar 2007 hatte er nie mit Gerichten zu tun. Dann kam der Wiener Tierschutzverein in finanzielle Nöte und Martin Balluch auf eine ungewöhnliche Idee. Der Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) brachte beim Bezirksgericht Mödling einen Aufsehen erregenden Antrag ein: Der Schimpanse sollte als Person anerkannt werden und einen Sachwalter bekommen. Dieser könne dann persönliche Spenden für "Hiasl" verwalten. Nachdem der VGT-Obmann bereits bei Bezirks- und Landesgericht gescheitert war, blitzte er nun auch beim Obersten Gerichtshof ab.

Ebenfalls Gattung Homo

In Österreich können Sachwalter keine Tiere vertreten. Daher hatte der Verein versucht, den Schimpansen juristisch zu einem Menschen zu machen. Der VGT argumentierte, der Primat sei zwar nicht genau dasselbe wie ein Homo Sapiens, gehöre aber zur Gattung Homo und habe mit dem Menschen eine genetische Übereinstimmung von 99,4 Prozent.

"Hiasl" nicht geistig behindert

Das Bezirksgericht lehnte den Antrag mit einer kuriosen Begründung ab: Der Affe sei weder geistig behindert, noch drohe ihm unmittelbare Gefahr. Daher gäbe es keinen Anspruch auf Sachwalterschaft. Nachdem das Landesgericht den Einspruch gegen die Entscheidung zurückwies, musste sich der Oberste Gerichtshof mit der Sache befassen. Auch dieser gab dem VGT einen Korb: Der Antragsteller sei nicht zu diesem außerordentlichen Revisionsrekurs befugt.

Verein kämpft weiter

"Die Gerichte haben sich erfolgreich davor gedrückt, zur wesentlichen Frage Stellung zu nehmen, ob der Schimpanse eine Sache oder eine Person ist", meinte Obmann Martin Balluch. Der VGT will nun den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen. "Hiasls" Recht auf einen fairen Prozess sei verletzt worden.

(APA/Red.)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.