Wien (jule). Was es seit Jahren für den Kühlschrank gibt, ist künftig auch bei Wohnungen und Häusern Pflicht: ein Pickerl, das über die Höhe des Energiebedarfs Auskunft gibt. Gestern, Montag, wurde es von Wohnbaustadtrat Michael Ludwig vorgestellt.
Dieser so genannte Energieausweis soll mit seinen verschiedenfarbig gekennzeichneten Energieverbrauchsstufen die Vergleichbarkeit von Häusern vereinfachen. Außerdem legt er bei Neubau wie bei Sanierungen Mindestanforderungen an den Heizwärme- und Kühlbedarf fest.
Der Energieausweis wird von der MA 39 sowie zertifizierten Personen (Baumeister, Ziviltechniker) vergeben und gilt ab Sommer (bei städtischen Wohnhausanlagen) beziehungsweise ab 2009 (bei Miet- oder Pachtobjekten, die neu bezogen werden, und bei privaten Neubauten).
Bauvorschriften vereinheitlicht
Gleichzeitig werden mit Inkrafttreten der Techniknovelle die Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) in die Bauordnung übernommen. Sie regeln Fragen wie Brandschutz, enthalten aber auch Normen, etwa für die Breite des Treppenabsatzes. Erste Versuche einer Harmonisierung gab es bereits 1948. Sechzig Jahre später haben sich immerhin sieben der neun Bundesländer geeinigt, die OIB-Richtlinien zu übernehmen (nicht dabei: Salzburg, Niederösterreich). Die Vereinheitlichung soll eine Verringerung der Baukosten um zwei bis vier Prozent ermöglichen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.01.2008)

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