Salzburg. Autos, die in der Altstadt fahren (und parken) wo sie nicht dürfen, sollen künftig schon am Anfang der Fußgängerzone von automatischen Kameras erfasst und in weiterer Folge vom Magistrat bestraft werden.
Anders als sonst üblich kommt die Kritik an der umfassenden Überwachung dieses Mal nicht von Datenschützern, sondern von der Wirtschaft. Die Argumente gegen die „Hochsicherheitszone“ Altstadt lauten: eine derartige Überwachung sei erstens rechtlich nicht gedeckt, führe zweitens bei zu Unrecht gefilmten Lenkern zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten und sei drittens eine Inkasso-Aktion der Stadtregierung auf Kosten der Privatsphäre der Bürger.
Peter Haubner, VP-Nationalratsabgeordneter und gleichzeitig Obmann der Wirtschaftskammer Salzburg-Stadt, ist der Meinung, dass einer derart großflächigen Überwachung (und Speicherung) von Kfz-Kennzeichen im Sinne der Verkehrsüberwachung die Rechtsgrundlage fehle.
Bestätigung für seine Ansichten bekam er zuletzt von der Datenschutzkommission (DSK), die die vorschriftsmäßige Anmeldung der Überwachungsanlage in einem der „Presse“ vorliegenden Bescheid als „mangelhaft“ bezeichnete. Hintergrund: Die nicht vermeidbare Aufzeichnung von Fahrzeugen, die berechtigt in die Fußgängerzone einfahren, sei ein unzulässiger Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen. Stadt und Bundespolizeidirektion Salzburg wurden in dem Bescheid zu „Nachbesserungen“ aufgefordert. Laut Rathaus ist dies bereits geschehen, man warte nur noch auf die Antwort der DSK.
Unschuldigen droht Papierkrieg
Deutlich praxisnaher als der komplizierte Rechtsstreit dürften die Probleme in der Realität werden. Sollte die Anlage mit insgesamt sechs Kameras (siehe Grafik) wie geplant bis Herbst 2008 in Betrieb gehen, stehen Handwerkern und Gästen von Innenstadt-Hotels schwere Zeiten ins Haus. Sie dürfen bei „unaufschiebbaren Reparaturen“ und zur Anreise nämlich ganz legal in die Fußgängerzone einfahren. Weil das geplante Überwachungssystem aber nur die wenigen Fahrzeuge mit Ausnahmegenehmigungen als legal anerkennt und wieder aus dem Speicher löscht, droht allen anderen eine Geldstrafe in der Höhe von 80 Euro.
„Im Prinzip ist das kein Problem“, beruhigt der zuständige Verkehrsstadtrat Johann Padutsch (Bürgerliste). Handwerksbetriebe und Hoteliers könnten der Behörde nämlich im Nachhinein Auftrags-(Buchungs-)bestätigungen und Kfz-Kennzeichen der gefilmten Fahrzeuge übermitteln und so die Einleitung eines Strafverfahrens verhindern. Und wenn ein Hotelier besseres zu tun hat, als jeden Gast (oder jedes Taxi) nach dem Kennzeichen zu fragen und dies der Behörde mitzuteilen? Padutsch: „Das wäre der Worst Case. Wenn nötig, kann die berechtigte Einfahrt aber in einem bereits laufenden Verfahren geltend gemacht werden.“
Geldregen für Gemeinde
Neben der Durchsetzung der Fußgängerzone bei undisziplinierten Kfz-Lenkern dürfte die Überwachungszone, die von anfänglich sechs auf später 14 Kamera-Standorte ausgebaut werden soll, einen weiteren Zweck erfüllen: In den ersten fünf Betriebsjahren rechnet die Gemeinde mit Bußgeld-Einnahmen in der Höhe von drei Millionen Euro. Die prognostizieren Errichtungs- (400.000 Euro) und Betriebskosten (24.000 Euro jährlich) fallen so kaum ins Gewicht.
Salzburgs Fußgängerzone wird seit Jahren von Zulieferern und Pkw-Lenkern ignoriert. Weil sich die Polizei wegen Personalmangels außer Stande sieht, die gültige Ladezeiten-Regelung zu kontrollieren, entwarf die Stadt die Idee für eine automatische Überwachung mit Kameras. Der erste Bescheid der Datenschutzkommission war negativ.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.01.2008)

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