Amtsmissbrauch: Richterin freigesprochen

(c) APA (thomas Kienzle)
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Die Korneuburger Strafrichterin S. wurde vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs im Zweifel freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

WIEN. Richterin S. nimmt im Verhandlungssaal Platz – allerdings nicht vor dem Richtertisch, sondern auf der Anklagebank. Der Vorwurf: S. soll als beisitzende Richterin bei einer Verhandlung gegen einen mutmaßlichen Zigarettenschmuggler einen Schöffen (Laienrichter) herangezogen haben, der gar nicht auf der Schöffenliste stand. Und das sei glatter Amtsmissbrauch, sagt Staatsanwalt Michael Radasztics. Der Nachweis gelingt ihm aber nicht: S. wird im Zweifel freigesprochen.

Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Die Anklage steht weiter auf dem Standpunkt, dass durch das Heranziehen eines „falschen“ Schöffen das Grundrecht auf ein faires Verfahren verletzt wurde. Daher hat der Staatsanwalt Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet. Insofern ist zu erwarten, dass der Fall vor den Obersten Gerichtshof (OGH) wandert.

Richterin S. ist als Strafrichterin im Korneuburger Landesgericht beschäftigt. Seit November des Vorjahres darf sie wegen der Causa keine Amtsmissbrauchs-Fälle mehr verhandeln. Dies könnte sich allerdings schon heute, Donnerstag, ändern. Für heute ist eine Sitzung des Personalsenats angesetzt und, wie im Vorfeld zu erfahren war, könnte die „Teilsperre“ der Richterin bereits vor Rechtskraft ihres Urteils fallen.

Es war der 21. März 2006 als in Korneuburg wegen Zigarettenschmuggels verhandelt wurde. Den Vorsitz hatte Richter Manfred Hohenecker, S. war Beisitzerin. Da eine Schöffin (ein Schöffensenat besteht aus zwei Berufs- und zwei Laienrichtern) einfach nicht erschienen war, versuchte S. eine(n) Ersatzlaienrichter(in) aufzutreiben. Sie rief bei der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg an, wo die Schöffenlisten aufliegen.

Wie der angerufene Bezirkshauptmann Norbert Haselsteiner reagiert hatte, schilderte er nun als Zeuge im Grauen Haus (der Prozess fand in Wien statt, da man in Korneuburg etwaige Befangenheiten vermeiden wollte). Haselsteiner: „Ich sagte, ich habe aus der Liste niemanden zur Verfügung.“ S. habe aber nicht locker gelassen, daraufhin habe er ihr einen Mitarbeiter geschickt. Haselsteiner: „Sie musste davon ausgehen, dass jemand kommt, der nicht auf der Liste steht.“

Neuer „Zigaretten-Prozess“

Schließlich kam ein Verwaltungsjurist, der weder auf der Schöffenliste stand noch das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter von 25 Jahren aufwies, zu Gericht und wurde dort als Schöffe beeidet.

Richterin S., die sich vom Grandseigneur der Wiener Strafverteidiger, Herbert Eichenseder, vertreten ließ, erklärte: „Ich bin davon ausgegangen, dass mir der Bezirkshauptmann einen geeigneten Schöffen schickt.“

Diese Angabe war letztlich nicht zu widerlegen. Prozessleiterin Claudia Moravec-Loidolt meinte in der Urteilsbegründung, es sei nicht erwiesen, dass S. wissentlich einen „falschen“ Schöffen beeidet habe. Allerdings bestehe kein Zweifel daran, dass das Urteil gegen den Zigarettenschmuggler aufzuheben war. Genau das hatte der OGH auch getan.

AUF EINEN BLICK

Richterin S. vom Landesgericht Korneuburg wurde vom Vorwurf des Amtsmissbrauches im Zweifel freigesprochen. Sie war beschuldigt worden, bei einem Prozess einen unrechtmäßigen Schöffen herangezogen zu haben. Wissentlicher Befugnismissbrauch konnte S. nun aber nicht nachgewiesen werden. Die Anklage will den Freispruch bekämpfen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.02.2008)

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