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Richter verbietet Burka im Gerichtssaal

03.03.2008 | 18:10 |  MANFRED SEEH (Die Presse)

Terror-Prozess: Eine 21-jährige Angeklagte erscheint voll verschleiert im Gerichtssaal. Die streng gläubige Muslimin weigert sich, ihr Gesicht zu zeigen – und wird des Saales verwiesen.

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WIEN. Die Angeklagte ist von oben bis unten schwarz verschleiert. Abgeschirmt von drei Justizwachebeamtinnen wartet sie auf das Erscheinen des Richtersenats. Wenn die junge Frau sitzt und ihre Burka nicht mehr ganz den Boden berührt, entdeckt man ein paar Zentimeter ihrer Jeans und Sportschuhe. „Ich darf mein Gesicht fremden Männern nicht zeigen“, sagt Mona S., als der Richter erscheint und sie auffordert, den Schleier abzunehmen. Sie weigert sich. Der Richter duldet die „Vermummung“ nicht und verweist die 21-jährige nach zähem verbalem Ringen des Saales.

Die Szene zum Auftakt des für mehrere Tage anberaumten Terror-Prozesses im Straflandesgericht Wien hätte dramatischer nicht sein können. Zuerst wendet sich der Vorsitzende des Geschworenen-Senats, Richter Norbert Gerstberger, demonstrativ an die Justizwache: „Wer ist die vermummte Person?“ Pause. „Ist das die ,Zweitangeklagte‘?“ Kopfnicken bei den Wachebeamtinnen.

Apropos „Zweitangeklagte“: Als „Erstangeklagter“ hat sich Mohamed M. (22) zu verantworten. Nach islamischem Recht ist er der Ehemann von Mona S. Ihm wird vorgeworfen, sich an einer terroristischen Vereinigung beteiligt zu haben, indem er im Internet zu Terroranschlägen im Namen des Islam aufrief. Mona S. soll als Übersetzerin fungiert haben. Beide Angeklagte sind in Wien geboren, beide bekennen sich nicht schuldig, beide berufen sich auf die Vorschriften des Koran.


Mona S.: „Viele fremde Männer“

Zurück zum Beginn der Verhandlung: Nachdem Mona S. als identifiziert gilt, sagt der Richter: „Sie dürfen in einem Gerichtssaal nicht vermummt sein.“ Die Glaubwürdigkeit von Angeklagten könne man nur beurteilen, wenn man deren Gesichter sehen könne. Außerdem: „In einem freien Land wird die Vermummung als unhöflich empfunden.“

Mit schwacher, mädchenhafter Stimme sagt die Angeklagte kaum hörbar etwas von „Gott“ und von „Religionsfreiheit“. Darauf wird der (mit langjähriger Gerichtserfahrung ausgestattete) Richter noch deutlicher: „Österreich ist kein Gottesstaat. Aber vielleicht wünschen Sie sich das...“ Und: „Wir lassen uns nicht vorschreiben, wie wir unsere Prozesse führen sollen. Religionsfreiheit heißt nicht, dass man den Prinzipien der Rechtsordnung widerstreitet.“ – „Ich will niemanden beleidigen“, haucht die Angeklagte. Weiter: „Der Prophet hat den Koran erklärt, ich darf mein Gesicht fremden Männern nicht zeigen.“

Der Richter lässt sich zunächst auf die zaghaft vorgetragenen Einwände der überfordert wirkenden jungen Frau ein, geht sogar auf die „fünf Säulen“ des Islam (Glaube an Gott, Gebet etc.) ein, zieht aber die Schraube immer weiter an: „Ich fordere Sie auf, den Schleier abzunehmen. Ich gebe Ihnen fünf Minuten Bedenkzeit.“

Der Senat zieht sich zurück, fünf Minuten vergehen. Dann der Richter: „Ich frage Sie noch einmal ...“ Mona S.: „Hier sind so viele fremde Männer. Ich kann mein Gesicht nicht herzeigen. Ich bin Moslem.“ Nun zieht Gerstberger einen Schlussstrich. Er schließt Mona S. gemäß § 234 der Strafprozessordnung von der Verhandlung aus. Demnach können Angeklagte aus dem Saal „entfernt“ werden, wenn sie sich „ungeziemend“ benehmen.

Mona S. steht auf, fragt, ob sie sich von ihrem Mann verabschieden darf, umarmt diesen, man hört, dass sie weint. Dann wird sie mit Handschellen gefesselt und nach draußen geführt. Sollte S. den Schleier doch abnehmen, darf sie wieder in den Saal. Der Verteidiger der beiden, Lennart Binder, protestiert heftig: Das Gericht sei befangen, der Prozess nichtig. Binder: „Ihr wird das Recht genommen, sich zu verteidigen.“


„Verteidigung ist Moslempflicht“

Schließlich wird Mohamed M. einvernommen. Das Gesprächsklima ist gespannt. Immer wieder sagt der U-Häftling zum Richter: „Sie lassen mich nicht ausreden.“ Und bekommt zu hören: „Sie beantworten meine Fragen nicht.“

Konkret geht es um ein Drohvideo, das im März des Vorjahres via Internet in Umlauf gebracht wurde. Darin wird sowohl die österreichische als auch die deutsche Bundesregierung wegen der Entsendung von Soldaten nach Afghanistan bedroht. M. erklärt weitschweifig: „Wenn der Feind islamischen Boden auch nur eine Handbreit angreift, ist es Pflicht sich zu verteidigen.“ Das Video will er aber nicht produziert haben. Er habe lediglich via Internet bereits fertige, seiner Ansicht nach heikle Textpassagen markiert und den markierten Text wieder an unbekannte Internet-User retourniert. Er habe nicht gewusst, dass ein Video hergestellt werde.

Zu seinen Aktivitäten bei der Internet-Platform „Globale Islamische Medienfront“ (GIMF) merkt der zuletzt beschäftigungslose Maturant ägyptischer Abstammung an: Die GIMF sei keine Terrororganisation. M. verweist darauf, dass GIMF-Mitglieder nur unter Pseudonymen bekannt seien – „Wie kann ich so jemanden zu einem Terroranschlag schicken?“ Fortsetzung am Mittwoch.

AUF EINEN BLICK

Weil die Angeklagte Mona S. (21) sich weigerte, ihr Gesicht zu zeigen, wurde sie vom Richtersenat (Vorsitz Norbert Gerstberger) des Saales verwiesen. Ihr und ihrem Mann Mohamed M. (22) wird Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation vorgeworfen. Beide bekennen sich nicht schuldig.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.03.2008)

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73 Kommentare
 
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Gast: Cheruskerfürst
22.04.2010 14:06
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Burka-Verbot richtig

Deutschland ist keine "Gottesstaat" und in ganz Europa gibt es so ein Blasphemieprodukt geisteskranker Religionsideologen auch nicht.
Aber es könnte ja sein, dass der vernebelte Normaldeutsche und von falsch verstandener Freiheit und Toleranz selbst erniedrigende Gesamteuropäer sich das wünschen.

Ich will ja niemanden beleidigen, aber der sog. islamische Prophet hatte ein Harem von 27 Frauen, die ihm zu Diensten sein musssten. Später kam noch ein kleines Mädchen (Aischa) hinzu, die noch nicht einmal neun Jahre alt war, als sie von Mohammed penetriert wurde. Die Abrusitäten des Islams, so auch die Burka, kommen anscheinend bei den geistig-seelisch morbiden Deutschen und Gesamteuropäern gut an. Wer von diesen Schwachmatten kann schon die Freiheit erklären und darüber eine Aussage machen, warum ein Gott, der alle Menschen nackt erschaffen hat, plötzlich verlang, Frauen sollten ein Ganzkörpergefängnis tragen?


Gast: Guts
05.03.2008 23:08
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Da sind sich unsere rechten Freunde und die irren Islamisten einig:

Gerichtsbarkeit per Gefühl.

"Wer in Österreich lebt hat sich auch an die hier geltenden Gewohnheiten zu halten" mag für den Alltag gelten, vor Gericht bedarf es aber im Rechtsstaat Österreich etwas genauerer "Regeln". Und die kann jeder -auch nicht Juristen- in der StPO nachlesen.

Ich wünsche mir von einem Richter etwas mehr Umsicht und etwas mehr Rechtspflege. So schiebt er die Sache nur in die nächste Instanz.


Gast: wiener
05.03.2008 10:21
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wenn er DAS nicht gemacht hätte...

wenn er davor kapituliert hätte, wären Straches FP-Plakate "daham statt Islam" völlig zurecht gewesen !
Wer in Österreich (Mitteleuropa) lebt hat sich auch an die hier geltenden Gewohnheiten zu halten (im Iran mußte meine Frau auch einen Tschador tragen....)
Das nächste mal steht bei Gericht einer, der als bekennender FKKler nackt dort stehen will, um so seine Unschuld zu demonstrieren !

Antworten Gast: stolzer wiener
06.03.2008 09:13
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Re: wenn er DAS nicht gemacht hätte...

ich bin 100% bei dir - darum runter mit dem schleier oder ich gehe das nächste mal nackt zu gericht.

nebenbei: seit kurzen trage ich einen steirer hut mit vollenm stolz, meine kleine demo gegen das kopftuch

Gast: ceterum censeo
04.03.2008 22:48
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Vielleicht ist die so schiach,

dass es ews eine Gnade für das Gericht ist, wenn sie verhüllt bleibt ;-)

Gast: Guts
04.03.2008 15:45
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Die Göre interessiert mich gar nicht

Mich interessiert, wie hier neues Recht geschaffen wird. Die StPO -hier wird §234 angeführt- greift bei "Verschleierung" nämlich überhaupt nicht.

Braucht man nicht mehr als zwei Möchtegern-Islamisten um am Rechtsstaat zu sägen?

Antworten miss chief
05.03.2008 10:40
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Re: Die Göre interessiert mich gar nicht

fragt sich was mehr am rechststaat sägt: das bestehen auf die einhaltung hier üblicher kultureller umgangsformen oder für ein sehr empfängliches publikum verfasste hasstiraden und aufrufe zu gewalttaten von anhängern einer faschistoiden ideologie gegen alles was uns lieb und teuer ist.

ralshob
04.03.2008 13:48
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da kennen sich ja alle wieder voll aus..........

heute im koran. vermummung im gerichtssaal - ja wer steht dem da dem hr. richter gegenueber? ein zaghaftes, junges und schuechternes moslemfrauchen. ein kraeftiges "brucha" nach oe. vor einem "sharia" gericht (aceh, sudan usw.) sieht die sache da etwas anders aus. ich bin immer wieder froh, dass staat und das was sich kirche nennt in oe noch getrennt sind, und ich hoffe, dass es auch so bleibt.

Gast: Gast
04.03.2008 12:35
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Islamische Vorschrift?

Lassen wir uns bitte nicht pflanzen: Nirgendwo in den religiösen Vorschriften des Islam, Qu¿ran also, bzw. Hadithen, wird die vollständigen Verhüllung des Gesichts durch eine Burqa vorgeschrieben. Zum Nachlesen: Sure 24(31) und Sure 33(59), sonst gibt es dazu im Qu¿ran nichts. Keine Rede vom Verhüllen des Gesichts. In der Islamischen Republik Iran ist die Burqa sogar verboten, dort wird von den Behörden der Chador vorgeschrieben, der (immerhin) das Gesicht unverhüllt lässt. Die Burqa ist vielmehr eine rein NATIONALE Tradition in verschiedenen Ländern, z.B. Afghanistan oder in Teilen Pakistans. Und Afghanin zu sein behauptet diese Angeklagte wohl nicht. Also uns freundlicherweise bitte nicht für dumm verkaufen zu wollen!

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Re: Islamische Vorschrift?

Im Qur'an steht alles und nichts. Der ist so interpretierbar wie ein abstraktes Kunstgemälde. Was wäre denn, wenn es wortwörtlich so im Qur'an stünde? Hätte unsere säkulare Rechtssprechung sich dann danach zu richten?

Antworten Gast: db
04.03.2008 17:06
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Re: Islamische Vorschrift?

Die Begründung der Angeklagten, die Burka aus religiösen Gründen tragen zu müssen, ist bloß ein Vorwand, um sich in der Anonymität verstecken zu können und damit zu verhindern, dass ihr Bild in den Medien gezeigt wird. That's it.

Antworten Alien
04.03.2008 14:09
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Endlich eine gscheite Antwort!

Ich danke für die detailierte Aufklärung. Warum hat die Presse oder die Staatsanwaltschaft so eine Information nicht selber recherchieren können?

Gerald
04.03.2008 12:10
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Na da bin ich aber gespannt, wie es weitergehen wird

Gut jedenfalls, dass der Richter hier die Staatshoheit über die Religion durchgesetzt hat. Religion ist Privatsache und hat vor dem säkulären Staat und seinen Regeln zu kuschen. Bin schon gespannt, wann es zum nächsten Eklat kommt. Mein Tipp: Wenn Mohamed gegen seine Frau aussagen muss. Da die beiden nur nach islamischem Recht verheiratet sind, darf er die Aussage nicht verweigern. Für den Staat gilt man nur als verheiratet, wenn dies vom Staat (Standesamt) vollzogen wurde.

Antworten Odin
04.03.2008 17:24
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Re: Na da bin ich aber gespannt, wie es weitergehen wird

Ähm, die Ehe vollziehen sollen die beiden schon selbst ;-)
Den Bund der Ehe schließen und dokumentieren, das darf das Standesamt.

zum Thema:
Auch ich bin froh, dass sich der Richter von dieser "Maskerade" nicht beeindrucken ließ, und entsprechend richtig reagiert hat.

Gast: tom
04.03.2008 11:17
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der Feind???

was mich etwas stört ist:
„Wenn der Feind islamischen Boden auch nur eine Handbreit angreift, ist es Pflicht sich zu verteidigen.“

Immerhin lebt es sich recht gut im "Feindesland".....

poldionkel
04.03.2008 11:09
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unbedingt erforderlich

ist nun eine, von österr. autoritäten aller islamischen richtungen, erstellte fatwa, welche eindeutig und ohne interpretationsspielraum regelt, wie man sich als muslim bei einem gerichtsverfahren in österreich zu verhalten hat ohne die geltenden rechtsvorschriften der stpo zu verletzen.
alles andere ist unnötiger mummenschanz und reinstes provozieren seitens diverser radikalagitatoren.
wir leben im heute und in mitteleuropa und da haben je nach belieben perverseste auslegungen diverser glaubensgestzbücher (scharia), absolut nichts verloren.
auch bassam tibi warnte in seinen zahlreichen büchern und bei veranstaltungen vor diesem falschen liberalen ausleben lassen dieser extremen richtungen, welche teilweise nicht einmal in deren heimatländern normal sind..

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Re: unbedingt erforderlich

Na, na! Fatwa fehlte noch!! Die sollen in den Herkunftsländern Gültigkeit haben, aber hier???
Die liebe Mona und ihr Ehemann Mohamed sind ÖSTERREICHISCHE Staatsbürger! Also unterstehen sie ÖSTERREICHISCHEM Recht und ÖSTERREICHISCHEN Gesetzen!!! Danach sind die beiden auch nicht r i c h t i g verheiratet.

Antworten Vergil
04.03.2008 11:48
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Re: unbedingt erforderlich

Diesen Wunsch, so begreiflich er ist, werden Ihnen islamische Autoritäten nie erfüllen. Dazu müssten sie Farbe bekennen, was sie prinzipiell nicht tun.

Gast: Kurt22
04.03.2008 10:35
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Der Dank der Nation

gebührt dem Richter. Es bleibt nur zu hoffen, daß bei der zu erwartenden Berufung nicht die Höchstrichter im Sinne der linkslinken Gutmenschen urteilen. Aberkennung der Staatsbürgerschaft wäre die richtige Reaktion.

miss chief
04.03.2008 10:35
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richter hat falsch gehandelt

ich finde dass der richter das falsche getan hat. so spielt er lediglich den islamisten in die hände, denn selbst wenn die angeklagte zwangsentschleiert oder vom prozess ausgeschlossen wird, gibt man so der sonnemondundsternefraktion lediglich argumente in die hand die dem anlass nicht dienen.

aus meiner sicht wäre es richtiger gewesen, die angeklagte um enthüllung zu bitten, im verweigerungsfall die angeklagte darauf hinzuweisen dass ihr verhalten vom gericht nicht als religiöses verhalten akzeptiert wird und daher nicht unter religionsfreiheit fällt, und anschließend die geschworenen darauf hinzuweisen, dass sie das verhalten der angeklagten bei der beurteilung gerne berücksichtigen dürfen.

unter keinen umständen hätte er aber auf das durchsichtige manöver, das eine rassismusdiskussion provozieren sollte, eingehen sollen. man wird sehen ob die gutmenschenfraktion intelligent genug ist um zu durchschauen dass sie für ganz und gar unzivilisierte ziele eingespannt werden soll

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rassismusdiskussion

welche rasse hat den der islam?

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Re: rassismusdiskussion

wenn er sich als fundamentalistisch zeigt, eine so wiederliche, wie alle politisch- oder religiös fundamentalistischen Richtungen.
Religion zum Absoluten erhoben ist tödlich für alle, ganz egal welche Richtung. Übrigens war Hitlers Regime auch ganz schön religiös fundamentalistisch, nur halt anders angehaucht als üblich, darum nicht für alle gleich erkennbar.

Antworten Antworten miss chief
04.03.2008 11:14
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Re: rassismusdiskussion

ja eh. wenn linke von rassisten sprechen, dann meinen sie (ausschließlich) angehörige des westlichen kulturkreises, die ihre kulturelle identität nicht zugunsten einer künstlichen und dem menschlichen naturell widersprechenden rein materialistischen identität aufgeben wollen. der scheinbare widerspruch, dass sie das nicht von angehörigen anderer kulturen auch verlangen erklärt sich einerseits durch einer gewissen geringschätzung diesen kulturen gegenüber, und andererseits durch die dogmatische überzeugung dass alles was schwach, arm und erfolglos ist, automatisch besser sei. eine typische kausale umkehrung: wir sind für die schwachen, deshalb sind die schwachen moralisch stark. nietzsche nannte das in seiner unvergleichlichen art 'sklavenmoral' die kurz gesagt aus der individuellen schwäche ein stärke (tugend) macht.
mit abstrichen gibt es dieses prinzip auch im christentum.

was die alleinherrschaft des schwachen im ehem. ostblock angerichtet hat, wissen wir ja (hoffentlich alle).

durendal
04.03.2008 10:16
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Einführung der Scharia

Ich finde, wir sollten nicht gar so intolerant zu unseren Muslimen sein. Wenn sie unbedingt nach den Gesetzen des Propheten auch bei uns leben wollen, warum nicht. Dann gilt eben bei einem Prozess wie diesem die Scharia.
Und auf Verbrechen wie Terrorismus usw. steht z.B. in Saudiarabien Enthauptung (im Iran ist Steinigung oder Erhängen an Baukränen sehr beliebt). Also, liebe muslimischen Mitbürger, lebt die Gesetze des Propheten in aller Konsequenz und nicht nur als Kasperltheater wie bei diesem Prozess. Wäre doch ein Event, jeden Freitag nach dem Gebet eine Enthauptung vor der Moschee im 2. Bezirk, oder ein bisschen Handabhacken bei Diebstahl.
Die Zahl der bekennenden Muselmanen wäre mit einem Schlag fast auf Null reduziert.....

Kantig
04.03.2008 09:57
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Wer sich schleierhaft geben will, darf nicht strafanstößig werden

Gewalt verbietet der koran - schau an, schau an.

Der kleine maxi meint, er habe das recht auf ernährung durch seine eltern, sieht aber seine gehorsamspflicht nicht ein.

Alle Religionen kennen unter dem deckmanterl der nächstenliebe nur eigennutz.

Jemanden selbstwertgefühl zu geben und zu achten ist ohne selbstachtung unmöglich.

Anders herum aber ganz einfach.

Antworten Gast: gerti
04.03.2008 18:37
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Re: Wer sich schleierhaft geben will, darf nicht strafanstößig werden

religionsfrei ist irgendwie gut

 
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