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Polizei-Überwachung: Tausende Fälle

18.03.2008 | 19:28 |  ANDREAS WETZ (Die Presse)

Die Polizei nutzt ihre neuen Überwachungs-Befugnisse rege aus. In nur fünf Wochen wurden die Standorte von 82 Handy-Nutzern lokalisiert und 2.766 Anschluss-Inhaber ausgeforscht. Brisant: Namen zu bestimmten IP-Adressen geben Internet-Provider schon seit Jahren weiter.

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Wien. Österreichs Polizei macht von ihren zu Jahresbeginn ausgeweiteten Überwachungsbefugnissen offenbar regen Gebrauch. Das zeigt eine interne Statistik des Innenministeriums, die der „Presse“ zugespielt wurde.

Mit Jahresbeginn wurde das Sicherheitspolizeigesetz (SPG) dahingehend novelliert, dass die Exekutive zur Abwehr schwerer Straftaten und bei Gefährdung von Menschenleben bei Telekom-Dienstleistern (darunter fallen Festnetz-, Mobilfunk-, Internet- und E-Commerce-Anbieter) Name, Adresse – und bei Handy-Nutzern auch den aktuellen Aufenthaltsort – eines Verdächtigen erfragen können. Die folgenden Zahlen beziehen sich auf die ersten fünf Kalenderwochen des Jahres 2008.


•Von 1. Jänner bis 4. Februar wurden Namen und Adressen von 2766 Inhabern von Telekom- und Internet-Anschlüssen ausgeforscht.


•In 22 Fällen verlangten die Sicherheitsbehörden Auskunft darüber, welche Internet-Kennnummer (IP-Adresse) und welche Identität sich hinter einer bestimmten E-Mail verbargen.


•540 Mal wurden Internet-Nutzer auf Grund der Annahme einer konkreten Gefahrensituation (Hilfeleistungspflicht oder Verdacht auf eine bevorstehende, schwere Straftat) ausgeforscht.


•Von 82 Handy-Nutzern – also im Schnitt 2,3 täglich – erfragten die Behörden bei den Betreibern den momentanen (oder zuletzt registrierten) Aufenthaltsort.


•Bei 29 davon geschah dies auf Grund der Annahme von Selbstmordgefährdung.


•Gemäß der vom Innenministerium stets strapazierten Begründung, mittels Handy-Ortung vorwiegend verirrte und verletzte Bergwanderer oder verschüttete Lawinenopfer finden zu wollen, wurde während des fünfwöchigen Untersuchungszeitraums kein einziger Fall registriert.

Aussagekräftige Vergleichszahlen zur Zeit vor dem neuen Sicherheitspolizeigesetz gibt es nicht, da die Polizei in dieser Form erst seit Jahresbeginn über entsprechende Befugnisse verfügt.

Allerdings war am Dienstag in der Rechts-Sektion des Innenministeriums zu erfahren, dass die Exekutive schon seit Jahren bei Internet-Providern nach den Namen fragt, die hinter bestimmten IP-Adressen stecken – und diese in aller Regel auch bekommt. Brisant daran ist, dass diese Anfragen nach Auffassung der Datenschutzkommission (DSK) vor Inkrafttreten des SPG neu rechtlich nicht gedeckt waren.


Interne Gerüchte über Missbrauch

Interessant an der Statistik des Innenministeriums ist auch, dass sich der zuständige Rechtsschutzbeauftragte, der von der Politik stets als Wächter über die Zulässigkeit derartiger Polizeianfragen dargestellt wurde, nicht an eine solche Fülle von Fällen erinnern kann. „Diese Zahlen übersteigen jene, die mir vorliegen, deutlich“, sagt Theodor Thanner, der über alle Überwachungsanfragen der Polizei gemäß SPG zu informieren wäre. Nachsatz: „Es könnte jedoch sein, dass die Statistik auch Überwachungsanfragen beinhaltet, die auf Grund einer richterlichen Anordnung stattfanden.“

Laut „Presse“-Recherchen ist das jedoch unwahrscheinlich. Die vorliegende Statistik beruft sich nämlich ausschließlich auf Fälle gemäß §53 des SPG, richterlich angeordnete Überwachungsmaßnahmen hingegen fallen unter die Strafprozessordnung (StPO).

Die zuletzt von T-Mobile, zwei Internet-Providern und den Grünen eingebrachten Verfassungsbeschwerden gegen das Sicherheitspolizeigesetz – sie alle berufen sich auf das Fernmeldegeheimnis – lassen das Ministerium kalt. Die Rechtsabteilung dort beruft sich ihrerseits auf ein OGH-Urteil, wonach IP-Adressen – ähnlich wie Absender und Empfänger bei Briefen – nicht unter dieses Geheimnis fallen.

Allerdings räumt das Ministerium auch ein, dass Auskunftsansuchen, die Zeitpunkte betreffen, die mehrere Monate in der Vergangenheit liegen „rechtlich fragwürdig“ sein könnten. Telekom-Betreiber hatten der Exekutive vorgeworfen, auf Basis des SPG Überwachungsmaßnahmen der richterlichen Kontrolle zu entziehen.

Ebenfalls Bezug nahm die Rechtsabteilung des Ministeriums auf Gerüchte darüber, dass die Handy-Ortung gemäß SPG zuletzt zur Aufklärung von Handy-Diebstählen unter Jugendlichen verwendet wurde. „Wenn das wirklich so war, war es rechtlich nicht gedeckt“, so eine Juristin.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.03.2008)

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50 Kommentare
 
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Gast: Gutso
12.04.2011 19:27
0 0

Angaben

Wozu muss mein Arbeitgeber wissen, welcher Religion ich angehöre? Welchen Zivielstand ich habe?
Weiss ich von meinem Arbeitgeber irgend etwas in diese Richtung?

Gast: Gutso
12.04.2011 19:23
0 0

Die menschliche Neugier

Wer denkt, dass er nicht ausgeforscht wird, der hat wohl seit seiner Geburt das Haus noch nie verlassen. Man könnte den Mensch auch vergleichen, mit einer Kamera die reden kann.
Und wieviele Kameras leben jetzt schon wieder auf dieser Erde?

Gast: i.w.
19.12.2009 11:07
0 0

Überwachung

Ich werde nicht nur übers Internet überwacht.Sondern auch mein Telefon,
Meine Arbeitsstelle, und wenn ich unterwegs bin.

hl_1001
20.03.2008 10:42
0 0

Endlich haben wir die totale Überwachung!

Doch zu welchem Preis??

demedici
19.03.2008 19:28
0 0

Personen informieren

Wenn es so ist, wie die Exekutive vorgibt, dann spricht sicherlich nichts dagegen, jene Personen, von denen man diese Daten erhoben hat, über diese Tatsache zu informieren. Warum geschieht das nicht ?

0 0

Re: Personen informieren

Werter "demedici",

laut Auskunft des Innenministeriums werden insbesondere die über ihr Handy georteten "Tourengeher" im Nachhinein darüber informiert. Verifizierbar ist das für uns Journalisten bisher noch nicht.

Beste Grüße, awe

Gast: Conan der Knusperkönig
19.03.2008 16:16
0 0

Ein sehr informativer Artikel.

Herzlichen Dank, liebe Presse-Redaktion!

Ihr Knuspkönig

Gast: Gast
19.03.2008 13:52
0 0

Sind wir mit Blindheit geschlagenß

Derweil wir uns heute noch immer so sehr über den Nationalsozialismus und seine Methoden aufregen, merken wir gar nicht, wie wir heute schon überwacht werden, und das ist gegen damals gar nichts!
Aber wie singt doch Grönemeyer: Wir sind wie die Kühe auf der Weide, schauen einmal kurz auf und fressen dann ruhig weiter...
Wacht endlich auf Leute, wir werden alle mißbraucht und zu Sklaven!Essen und Dach übern Kopf haben allein ist zu wenig!

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Fortsetzung: OGH Teil eines verbrecherischen Systems und kein Gerichtshof

Der OGH übersieht bei seiner Entscheidung, in der er IP-Adressen mit Briefanschriften gleich setzt, dass via IP-Adresse nicht nur EIN Briefinhalt gelesen werden kann, sondern der gesamte Briefverkehr, Fragen zur Gesundheit, Betriebsgeheimnisse - einfach ALLES!

Unter der IP-Adresse werden z. B. bei Google sämtliche Anfragen in einer virtuellen Schachtel, die JEDERZEIT gelesen werden kann, abgelagert. Nur steht auf dieser Schachtel eben die IP-Adresse. Weiss man den Namen, der hinter der IP-Adresse steht, kennt man sämtliche Interessen des Users.

Und das geht eben entschieden zu weit und kann nicht mit einer Adresse auf einem Briefumschlag gleichgesetzt werden, wie es der OGH tut.

Daher sind sämtliche Urteile des OGH in Fragen des Internet mit dem des verbrecherischen Volksgerichtshofs gleichzusetzen, die aus Gründen höherstehender Menschenrechte grundsätzlich keine Gültigkeit haben und als Teil eines verbrecherischen Systems einzustufen sind.

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OGH in manchen Bereichen Teil eines verbrecherischen Systems und kein Gerichtshof!

Im Bereich des Internet hat der OGH ein Fehlurteil nach dem anderen geliefert. Das Problem ist die Besetzung des OGH mit Großkoalitionären verdienten Sozis, die irgendwann mal ein Fehlurteil zu Gunsten eines Ge- oder Grünossen gesprochen haben und dafür genauso mit einem Job belohnt wurden wie die ebenfalls technisch minderbelichteten Kerzlschlicker von der ÖVP.

Zuerst half der OGH reversen Domainnamehighjackern (allesamt Konzerne, die dick mit Schmiergeld an die Paddei oder die Partei oder vielleicht gar direkt winken konnten). Die Dreiecksschmierung - Geld an die SPÖ oder ÖVP, dafür setzen diese jemanden in eine Komission u. s. w. ein, die dem Schiergeldzahler recht ist - funktioniert immer noch blendend.

Auf jeden Fall wurden via OGH wertvolle allgemeine Adressen wie austrian.com austria.info u. s. w. die international üblich freie Begriffe sind zu Gunsten von Konzernen via reverses Highjacking geraubt. Der OGH ist bei Technikfragen ungerecht wie der Volksgerichtshof.

stefania
19.03.2008 12:15
0 0

1984

kommt immer näher.
In England will man DNA-Datenbanken über "verhaltensauffällige" Kinder angelegt.
So ein Kind bleibt sein Leben lang stigmatisiert.
Was lassen sich die EU Bürger eigentlich noch gefallen ?

http://www.rettet-oesterreich.at/

lesen Sie einmal, was uns in dem unsäglichen "EU-Reformvertrag" zugemutet wird.

Antworten Gast: Rippl
19.03.2008 13:47
0 0

Re: 1984

Was hat dass mit der Eu zu tun immerhin machen dass die Österreicher, man muss ja nicht alle überwachungsmaßnahmen angehen. Also Lieber Österreich beschimpfen und dann erst die EU.

Antworten Paige
19.03.2008 12:58
0 0

Habe unterschrieben

Danke!

Aill
19.03.2008 11:48
0 0

BIG BROTHER MEATS YOU -

provided by SPÖVP Einheizpartei!

Antworten Aill
19.03.2008 11:49
0 0

MEETS YOU

aber es hat auch was mit MEAT zu tun

strozzi
19.03.2008 10:38
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Widerstand für Österreich

Die Konsequenz des Bürgers zum Schutz Österreichs, der demokratischen Verfassung und Gesellschaft, wäre demnach Widerstand bis hin zum Partisanenkampf. Ganz so wie es die wenigen österr. Widerstandskämpfer unter den Nazis taten, oder? - In diesem Sinne: Widerstand für Österreich!

phuter
19.03.2008 10:25
0 0

Wer gegen das Volk regiert...

Muss dieses auch entsprechend unterdrücken können um Abwehrreaktionen vorzubeugen. Diese Massnahmen sind akkordierte Aktionen um einen Polizeiapparat zu errichten, der die noch ungerechteren Besitzverhältnisse der Zukunft schützen wird müssen. Darum gehts.

strozzi
19.03.2008 10:18
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1938 - 2008

Naja, 70 Jahre nach dem Anschluss reißen die alten Methoden mit Unterstützung der Kapitalfaschisten wieder ein. Damals sollten Volk und Staat vor Andersdenkenden geschützt werden. Und zu diesem Zweck wurden die Bürger des Staates mit Hilfe der Polizei geheim überwacht und verfolgt. - Na sowas, das ist ja wirklich wie heute! - Na, dann heb doch gleich die Hand zum Gruß, mein Österreich, und sag laut dazu: So hoch steht die Scheiße im Land!

Antworten J. E.
19.03.2008 12:14
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Re: 1938 - 2008

Was sind Kapitalfaschisten? jedenfalls eine interessante wenn auch in sich widersprüchliche Wortkreation.

Antworten Antworten Gast: G A s t
19.03.2008 16:26
0 0

Re: Re: 1938 - 2008

Kapitalfaschisten?

Die sind ähnlich den Nazikommunisten, nur anders.

Antworten Paige
19.03.2008 11:21
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Re: 1938 - 2008

Leider ist die Gefahr eine noch größere; denn es ist die EU, die uns diese Bespitzelung und totale Überwachung vorschreibt. Die EU wird mehr und mehr zur Dikt.atur. Die Leute wissen das auch, aber solange sie die 3 Ps (Papperl, Pipperl, Pupperl) kriegen, sinds ruhig.

Antworten Antworten Bombur
19.03.2008 12:23
0 0

Re: Re: 1938 - 2008

Unser Parlament hat dieses Gesetz unterschrieben, dass hat mit der EU wenig zu tun.

Antworten Antworten Antworten Paige
19.03.2008 12:49
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Och...

Unser Parlament unterschreibt auch die Ratifizierung des Reformvertrages... ich bitt' Sie, informieren Sie sich:
http://www.gruene.at/informationstechnologie/artikel/lesen/4150/

Flashback?

Ja, die Polizei schützt also im Geheimen den Staat gegen wen auch immer. Ich finde, die Bezeichnung "Geheime Staatspolizei" wäre wieder angemessen. Zur Not ginge auch "Staatssicherheit".

Gast: Leser
19.03.2008 09:40
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Wenn dadurch Verbrechen aufgeklärt werden

ist es mir recht. Oder sind konkrete Missbrauchsfälle bekannt?

Antworten Gast: konkret
13.03.2010 19:59
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Re: Wenn dadurch Verbrechen aufgeklärt werden

Konkrete Missbrauchsfälle werden unterdrückt und liegen bei der politisch gesteuerten Staatsanwaltschaft

 
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