Nachdem eine bisher unbekannte Aktennotiz über die Gefangenschaft von Natascha Kampusch von der Gratiszeitung "Heute" veröffentlicht wurde, ermittelt die Staatsanwaltschaft nun wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses. Konkret geht es um die Weitergabe von Akten - möglicherweise durch den Innenministeriums-U-Ausschuss. Dessen Vorsitzender Peter Fichtenbauer (F) schloss aber aus, dass es eine undichte Stelle im Ausschuss gebe.
"Ich bin entsetzt, dass diese vertraulichen Akten in die Öffentlichkeit gelangen konnten. Ich möchte bedingungslose Aufklärung darüber, wer diese Indiskretion zu verantworten hat". So reagierte Natascha Kampusch in einer Stellungnahme. Die aktuelle Berichterstattung markiere einen "Tiefpunkt des österreichischen Journalismus".
Die Gratiszeitung hat am Freitag aus den Protokollen eines Arztes und einer Polizistin vom ersten Tag nach Kampuschs Flucht zitiert. Berichtet wurde über sehr persönliche Details aus der Zeit von Kampuschs Gefangenschaft. Der Staatsanwaltschaft geht es vor allem um eine bisher unbekannte Aktennotiz, die nun in "Heute" aufgetaucht ist.
Bis zu drei Jahre Haft
Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, Gerhard Jarosch, der APA sagte, sei aber noch nicht abschätzbar, wie groß der Kreis der möglichen Verdächtigen ist. Wieviele Personen Zugriff auf die Kampusch-Akten hatten, ist schwer einzugrenzen. Die Bestimmung über die "Verletzung des Amtsgeheimnisses" im Strafgesetzbuch (Paragraf 310) sieht bis zu drei Jahre Haft vor.
Der Originalakt des Wiener Straflandesgerichtes (Aktenzahl 222 UR 59/03-K) wurde jedenfalls am 28. März an den parlamentarischen Untersuchungsausschuss weitergegeben, sagte Gerichtssprecherin Alexandra Mathes der APA. Ausgenommen wurde zwar das Einvernahmeprotokoll von Natascha Kampusch, nicht aber die von der Gratiszeitung zitierte Aktennotiz. Auch die Staatsanwaltschaft hat ihr Tagebuch zum Fall Kampusch Anfang April ans Parlament übermittelt.
Fichtenbauer glaubt nicht, dass die Kampusch-Akten aus dem Parlament durchgesickert sein könnten. "Es ist prinzipiell ausgeschlossen, dass vom Parlament etwas hinausgeht", sagte er. Die an die Parlamentsklubs gelieferten Akten seien mittels Wasserzeichen kopiergeschützt, geheime Akten dürften nicht an die Klubs verteilt, sondern nur im überwachten Aktenraum eingesehen werden. (APA/Red.)
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