Weniger Toleranz für Temposünder

Symbolbild
Symbolbild(c) www.BilderBox.com
  • Drucken

Bisher blitzen die meisten Radarkästen im Ortsgebiet erst ab einer Geschwindigkeit von 66 km/h. Das ändert sich: Immer mehr Bundesländer senken die Toleranzgrenze.

Wien. Das Radarmessgerät der Polizei zeigte 180 statt der erlaubten 100 km/h. Der Motorradfahrer, der vergangene Woche durch das bei Bikern beliebte Weißenbachtal in Oberösterreich raste, erhielt neben einer Anzeige Lob und Anerkennung in diversen Internetforen für seine „Leistung“. Denn: Überhöhte Geschwindigkeit gilt in Österreich nach wie vor als Kavaliersdelikt – obwohl etwa im Vorjahr 455 Menschen im Straßenverkehr starben, jeder dritte davon, weil einer der Unfallbeteiligten zu schnell unterwegs war.

Viele Jahre wurde das nicht gerade stark ausgeprägte Unrechtsbewusstsein bei Geschwindigkeitsübertretungen durch eine Verwaltung gestützt, die bei Temposündern bisweilen ein Auge zudrückte. Das ändert sich aber langsam. Die Behörden senken die Toleranzschwelle bei Geschwindigkeitsübertretungen. Den Anfang machte Tirol, es ließ als erstes Bundesland abseits der Autobahnen nur mehr fünf km/h zu viel zu. Vor einem halben Jahr folgte dann die Steiermark, nächste Woche will auch das Land Salzburg bekannt geben, um wie viel (oder wenig) man künftig dort die Limits überschreiten darf, ehe die Verkehrsbehörden zur Kasse bitten. Details verrät man noch nicht, klar ist jedoch, dass man auch an der Salzach mit strengeren Polizisten rechnen muss.

Abschreckung für Raser

Überall sonst bleiben zehn km/h drüber meistens sanktionslos. Warum? „Weil wir Österreicher sind“, meint Friedrich Schmidhuber. Der Leiter der Salzburger Verkehrsabteilung der Polizei hat einmal die Straftoleranzen bei der Geschwindigkeitsüberwachung mehrerer europäischer Länder miteinander verglichen. Ergebnis: Nirgendwo sonst ist man toleranter als hierzulande. Mit Nachlässigkeit oder gar Willkür der Exekutive hat das jedoch nichts zu tun. Die Polizei führt nur aus, was ihr die Verkehrsbehörden der Länder auftragen. Diese sind es auch, die in Abstimmung mit den Bezirken die Straftoleranzen festsetzen. In der Steiermark etwa gilt die niedrigere Strafschwelle bei Limits bis 50 km/h. In Niederösterreich wiederum gibt es zumindest die Order, vor „neuralgischen Punkten“ wie Schulen keine Nachsicht zu gewähren. Die meisten anderen Länder zeigen sich jedoch „resistent“, wie es ein leitender Polizist beschreibt.

Dabei dürfte der Ärger der Ertappten in keinem Verhältnis zum Sicherheitsnutzen stehen. Wolfgang Staudacher, der Leiter der steirischen Verkehrspolizei, rechnet vor, dass die Senkung der Straftoleranz im Ortsgebiet seit dem letzten Schulbeginn ein Plus von 65.000 zusätzlichen Temposündern brachte – „eine Entwicklung, die wir befürchtet haben“. Stark positiv zu bewerten ist etwas anderes. Dafür sind aber die Anzeigen im Bereich der wirklich gefährlichen Raser stark gesunken. In der Gruppe, die 20 bis 30 km/h zu schnell war, um 30 Prozent, in jener zwischen 31 und 50 km/h gleich um 50 Prozent. Das deutet darauf hin, dass notorische Schnellfahrer seit der öffentlichen Bekanntmachung der Senkung der Strafschwelle ihr Tempo gedrosselt haben. In den meisten anderen Bundesländern finden Autofahrer die absurde Situation vor, dass – im Ort zum Beispiel – ein Limit von 50 km/h gilt, ein stationäres Radargerät aber erst ab einer Geschwindigkeit von 66 km/h zu fotografieren beginnt. Das hat damit zu tun, dass zusätzlich zur Straftoleranz (zehn km/h) bei diesem Gerätetyp eine vom Eichamt vorgeschriebene Messtoleranz von fünf km/h gilt – beide Toleranzgrenzen werden zu insgesamt 15km/h addiert. Jenseits der 100er-Limits beträgt die Messtoleranz übrigens fünf Prozent des angezeigten Werts. Analog dazu ist bei Lasergeräten der Toleranzbereich drei km/h bzw. drei Prozent. Die meisten Polizisten machen aus dieser Bemessungsmethode ein Staatsgeheimnis. Raser, so die Argumentation, könnten sonst vorgewarnt werden.

Die Presse

Wie Raser aufrüsten

Die Behörden senken aber nicht nur die Toleranzschwelle, die Polizei hat zuletzt auch ihre Überwachungsleistung fast jährlich gesteigert. 2013 stellte die Exekutive 4,8 Mio. Geschwindigkeitsübertretungen fest, die meisten davon mit den 129 stationären und 84 mobilen Radarmessgeräten. Temposünder halten indessen dagegen und setzen inzwischen immer ausgefeiltere Techniken zur Störung der Messgeräte ein. Sogenannte Radar- und Laser-„Jammer“ sind zwar nicht billig, funktionieren aber. Gegenüber mobilen und mit Polizisten besetzten Geräten bringt das jedoch wenig. Geschulte Beamte erkennen gezielte Störversuche und dürfen die Geräte beschlagnahmen. Ihr Einsatz ist verboten und wird mit einer Strafen von bis zu 4000 Euro geahndet.

Wenig aussichtsreich sind auch zwei weitere vermeintliche Schlupflöcher. Erstens: Ja, es stimmt, dass der geeichte Messbereich von Radar- und Lasermessgeräten „nur“ bis 250 km/h reicht. Fakt ist aber, dass noch höhere Geschwindigkeiten für den Strafrahmen von bis zu 2180 Euro und maximal drei Monaten Führerscheinentzug keine Rolle mehr spielen. Und zweitens: Die neuen Lenkerfotogeräte, auch Frontblitzer genannt, sind kein Freibrief für Motorräder, die das Kennzeichen am Heck montiert haben. Im Zweifel schießen diese Anlagen ein zweites Foto – von hinten.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.05.2014)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.