Votivkirchenbesetzer: Verschleppter Schlepperprozess

Archivbild: Mit der Besetzung der Wiener Votivkirche war der Grundstein für den Prozess gelegt.
Archivbild: Mit der Besetzung der Wiener Votivkirche war der Grundstein für den Prozess gelegt.EPA
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Die Verhandlung um Schlepperei im Rahmen einer kriminellen Organisation wurde - holprig, aber doch - in Wiener Neustadt fortgesetzt.

Wiener Neustadt. Formal absolut korrekt, nämlich mit dem Aufruf zur Sache, begann am Dienstag, Punkt neun Uhr, im Landesgericht Wiener Neustadt die Fortsetzung des Schleppereiprozesses gegen acht Asylaktivisten. Einige der mehrheitlich aus Pakistan stammenden Beschuldigtenriege (auch ein Afghane und ein Inder sind dabei) hatten als Besetzer der Wiener Votivkirche, von November 2012 bis März 2013, für eine emotional geführte gesellschaftspolitische Debatte um das Bleiberecht von Flüchtlingen gesorgt.

Da ergeht also an diesem Morgen der Aufruf zur Sache - und sofort ergibt sich ein nicht unerhebliches Problem. Kein einziger der acht Beschuldigten ist da. Richterin Petra Harbich - für sie gleicht der seit Mitte März laufende Prozess einem Crashkurs in Sachen Gelassenheit - unterbricht die nur ein paar Sekunden alte Verhandlung für eine Viertelstunde. In der Zeit treffen die ersten Angeklagten ein, und es ergibt sich eine kuriose Situation: Während immer noch zu wenig Beschuldigte im Saal sitzen, ist eine Verteidigerin zu viel da. Die Anwältin bemerkt, dass sie im falschen Verfahren sitzt, entfernt sich rasch - und ist peinlich berührt. Szenen eines Gerichtsstücks, die archetypisch für dessen schon bisher holprigen Verlauf sind.

Hauptproblem des Verfahrens: Die Anklage, entgeltliche „Förderung" der Einreise von „Fremden" in den EU-Raum - und dies im Rahmen einer kriminellen Vereinigung - ist (zu) vage gehalten. Deshalb hatte Richterin Harbich Ende März eine Vertagung zwecks Nachdenkpause plus Aktenstudium angeordnet. Im Zuge dieser Maßnahme wurden jene sechs Angeklagten, die bis dahin und damit acht Monate in U-Haft saßen, auf freien Fuß gesetzt. So viel zur Vorgeschichte der neugierig erwarteten Prozessfortsetzung.

10.06 Uhr. Sieben von acht Angeklagten haben ihren Weg nach Wiener Neustadt gefunden. Einer fehlt. Dieser sei krank, meldet sein Anwalt Josef Phillip Bischof, sein Mandant sei aber einverstanden, dass in seiner Abwesenheit verhandelt werde. Die Richterin weiß natürlich: So einfach ist das nicht - Stichwort faires Verfahren - und schickt eine Funkstreife an die Wiener Adresse des vermeintlich Kranken. Siehe da: Die Flüchtlingsbetreuer teilen mit, der Mann sei schon um sechs Uhr früh in Richtung Wiener Neustadt aufgebrochen. Also doch nicht krank? Der Fall bleibt ungeklärt. Der Anwalt verspricht, ein ärztliches Attest nachzuliefern. Die Richterin akzeptiert. Niemand will, dass der Prozess (weiter) verschleppt wird.

Sodann sagt eine Übersetzerin aus. Sie half der Polizei beim Auswerten der bei den Beschuldigten durchgeführten Telefonüberwachung. Die Zeugin übertrifft noch die kühnsten Befürchtungen der Verteidiger, darunter Anwalt Gerhard Angeler, der konsequent herausarbeitet, dass es beim Niederschreiben des Abgehörten „Anweisungen" seitens der Polizei gegeben haben soll. Ein Raunen geht auch durch das zu einem Gutteil aus Sympathisanten der Beschuldigten bestehende Publikum, als Anwalt Bischof so lange fragt, bis die Übersetzerin einräumen muss, erstens gar keine geprüfte Dolmetscherin zu sein und zweitens auch nicht sicher gewusst zu haben, wer von den abgehörten Männern gerade am Wort ist. So etwas wie eine vergleichende Stimmanalyse sei nicht vorgenommen worden.

Zäher Verlauf bis 26. Juni

Wie geht es weiter? Es bleibt wohl zäh. Die Richterin, die inzwischen drei Dolmetscher an ihrer Seite sitzen hat, gibt zwölf weitere Verhandlungstage bekannt. Frühestens soll der Schöffensenat demnach am 26. Juni urteilen. Schneller dürfte es nicht gehen, da im Vorverfahren unaufgeklärt blieb, welche konkreten Beiträge zum Einschleusen von Landsleuten die Beschuldigten geleistet haben sollen. So gesehen wurde das Verfahren quasi behördlich verschleppt, noch ehe die öffentliche Verhandlung startete.

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