Beamter versetzt, weil er Konfessionslose unterstützte

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Landesschulrat erlaubt Einüben von Erstkommunionsliedern in Volksschulen weiter. Auslöser der Causa war, dass ein Teil der Erstkommunionsvorbereitung in einer Volksschule im Musikunterricht stattfand.

St. Pölten. Ein hoher niederösterreichischer Beamter wurde am Freitag nach einem Gespräch mit dem Landesschulratspräsidenten, Hermann Helm, versetzt. Er hatte – entgegen der Rechtsmeinung des Präsidenten und Landeshauptmanns, Erwin Pröll – erklärt, dass Eltern recht hätten, die nicht wollten, dass ihr Kind im Volksschulunterricht Erstkommunionslieder einstudiert. „Der Beamte, der kurz vor dem Ruhestand steht, wurde der Abteilung Schule des Amtes der NÖ Landesregierung mit sofortiger Wirkung zugeteilt“, sagt Helm.

„Vertrauen verloren“

Die bisherige Dienstverwendung als Landesbediensteter bei der Bundesschulbehörde des Landesschulrats sei aufgehoben worden, der ehemalige Leiter der Rechtsabteilung des Landesschulrats habe die Zuweisung akzeptiert, sagte Helm. Als einen der Gründe für die Versetzung nannte der Präsident das „nicht mehr vorhandene Vertrauen“.

Auslöser der Causa war, dass ein Teil der Erstkommunionsvorbereitung in einer Volksschule im Bezirk Tulln – konkret das Singen von Kirchenliedern – im Musikunterricht statt nur im Religionsunterricht stattfand. Eltern einer konfessionslosen Tochter hatten sich – entgegen den Wünschen des Rests der Klasse – dagegen gewehrt. Der Landesschulratspräsident befürwortete allerdings – entgegen der Meinung seines juristischen Leiters – das Einstudieren der Lieder.

Das Singen von Erstkommunionsliedern beschäftigt nun aber auch noch die Justiz. Diese Woche ist eine Beschwerde seitens der Eltern der konfessionslosen Schülerin beim NÖ Landesverwaltungsgericht eingebracht worden. Diese Beschwerde wird nun geprüft. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.05.2014)

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