Ein Angeklagter muss sich in der teilweisen Neuauflage des Verfahrens am Dienstag wegen schwerer Sachbeschädigung und Tierquälerei verantworten.
In der teilweisen Neuauflage des Tierschützer-Verfahrens am Landesgericht Wiener Neustadt wird der am Dienstag wegen schwerer Sachbeschädigung und Tierquälerei Angeklagte einen Antrag auf Tatrekonstruktion stellen. Es geht dabei um eine Schweinebefreiung.
Dem Mann wird zur Last gelegt, im März 2008 in Bad Fischau-Brunn (Bezirk Wiener Neustadt) einen Stall aufgebrochen zu haben. Dadurch sollen etwa 400 Schweine in Stress und Panik versetzt worden und einige Tiere verendet sein, so der laut Anklage wesentliche Tatvorwurf.
Tod der Schweine "nicht durch die Befreiung verursacht"
Der Beschuldigte betonte am Montag in einer Aussendung, dass es keine Beweise für seine Täterschaft gebe. Er sei damals sogar rund um die Uhr polizeilich observiert worden. Dass in einem Massentierhaltungsbetrieb verletzte und tote Schweine der Regelfall und diese "natürlich nicht durch die Befreiung verursacht" worden seien, würden Fotos und Videos beweisen, "die seit 2008 bis heute immer wieder dort aufgenommen wurden", so der Tierschützer, der mittlerweile in der Pfotenhilfe Lochen (Oberösterreich) laut eigenen Angaben "fast 50 Schweine und über 300 weitere Tiere in ganzjähriger Freilandhaltung versorgt".
Um seine Schuldlosigkeit zu beweisen, werde er deshalb vor Gericht einen Lokalaugenschein samt Tatrekonstruktion beantragen, kündigte der Angeklagte an. 2011 habe er den Betrieb selbst wegen Tierquälerei angezeigt. Das Verfahren sei eingestellt worden, jenes gegen ihn, den Tierschützer, "läuft nun schon das siebente Jahr".
(APA)