Versicherung, die verunsichert

An der Wohnung entstand Totalschaden.
An der Wohnung entstand Totalschaden.(c) Purzner
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Nach einem Wohnungsbrand stand eine Familie auf der Straße. Dennoch zahlte die Versicherung 14 Monate lang grundlos nicht aus – bis „Die Presse“ auf den Fall stieß.

Geschichten mit Happy End liest man in Zeitungen selten. Only bad news is good news. So lautet eine der ältesten journalistischen Binsenweisheiten überhaupt.

Die Story von Helmut Purzner erscheint trotzdem. Wohl auch deshalb, weil die Sache um Haaresbreite schief gegangen wäre. Weil „Die Presse“ an der Lösung des Problems beteiligt war. Und weil in Österreich vermutlich zahlreiche andere Versicherte zumindest Vergleichbares erfahren haben.

Das Erlebte hat den 40-jährigen Immobilienmakler emotional und finanziell an die Grenzen des Erträglichen gebracht. Passiert war folgendes: Zuerst nahm ihm ein Brand Lebensgefährtin und Wohnung. Danach ließ die Versicherung ihn und die zwei Töchter trotz mehrfacher Zusage zur Schadensdeckung fast 14 Monate lang anrennen– und lehnte die Auszahlung schließlich ab. Purzner stand kurz vor der Pfändung. Bis „Die Presse“ die verantwortliche Raiffeisen-Versicherung um eine Stellungnahme für ihr Verhalten bat. Dann folgte der Kurswechsel. Aber wie kam es überhaupt so weit?

Begonnen hat der Leidensweg der Familie am 1. April 2013. Es war die Nacht auf Ostermontag, als die gemeinsame Wohnung im niederösterreichischen Achau brannte. Sie brannte, weil Purzners Lebensgefährtin, Michaela W., vermutlich betrunken und unter dem Einfluss starker Psychopharmaka mit einer Zigarette in der Hand auf der Couch eingeschlafen war und in den Brandgasen erstickte. Zahlreiche Lokalmedien berichteten darüber. Purzner selbst und die beiden Kinder, damals 18 Monate und 16 Jahre alt, waren nicht zu Hause und kurzfristig bei einer Verwandten eingezogen. W. litt schon länger an einer psychischen Erkrankung, hatte in jenen Tagen ein akutes Borderline-Syndrom. Die Erkrankung war übrigens der Grund dafür, warum die Staatsanwaltschaft später kein fahrlässiges Verschulden für den Brand feststellte.

W.'s Tod traf die junge Familie hart. Zeit zur Trauer blieb jedoch kaum. Bis auf die Kleider am Leib nahm ihnen das Feuer alles, was sie besaßen und liebten. Immerhin: Für die erste Zeit kamen die drei bei Purzners Schwester, die ebenfalls in Niederösterreich wohnt, unter. Der wahre Ärger begann aber erst.

Dabei war Purzner mit Grund zuversichtlich. Die Versicherung sagte ihm mündlich rasche Hilfe zu. Voraussetzung: Die – in einem solchen Fall vorgeschriebenen – Erhebungen der Staatsanwaltschaft ergeben kein vorsätzliches oder fahrlässiges Herbeiführen des Feuers. Das dauerte.

Immer neue Forderungen. Dreieinhalb Monate später gab die Behörde der Versicherung grünes Licht. Eine Zeit, in der die Familie vom Ersparten lebte – und darüber hinaus. Von der Kleidung bis zu den Schulsachen war alles neu anzuschaffen. Zudem brauchten sie dringend eine neue Wohnung, weshalb sich Purzer ein zweites Mal in der gleichen Wohngenossenschaft einkaufte und damit gegenüber der Versicherung in Vorleistung ging. Doch die Wohnung brauchte auch Möbel, die ebenfalls zu bezahlen waren. Zudem benötigten die beiden Kinder nach dem Tod der Mutter die Anwesenheit des Vaters dringender denn je. Purzner stellte seinen gut dotierten Job in der Immobilienbranche auf Halbzeit um, was in der ohnehin angespannten Lage weitere finanzielle Einbußen nach sich zog. Damals, erzählt er heute, wurde ihm erstmals bewusst, wie schmal der Grat zwischen dem bequemen Mittelstand und einer Notlage sein kann.

Und die Versicherung? Die begann auf Zeit zu spielen. Zwar hatte ein Sachverständiger die abzugeltende Schadenssumme in der Höhe von 94.050 Euro ermittelt, trotzdem wollte Raiffeisen noch mehr. Da die Polizze auf den Namen der Verstorbenen lief, und diese mit Purzner nicht verheiratet war, verlangte man nun den Einantwortungsbeschluss aus dem Verlassenschaftsverfahren. Liege der vor, dann werde man überwiesen. So steht es in einem Schreiben der Raiffeisen an den verantwortlichen Notar.

Der Einantwortungsbeschluss kam, das Geld jedoch blieb aus. Raiffeisen verlangte mehr, und das inzwischen acht Monate nach dem Brand. Nun sollte Purzner die Bestätigungen des Pflegschaftsgerichts bringen, dass er die Erbteile der Kinder für die Wiederbeschaffung einer Wohnung verwenden durfte. Wieder übermittelte Purzner der Versicherung die verlangten Dokumente, und wieder vergingen drei Monate. Nur sein Ton gegenüber Raiffeisen wurde deutlicher. Die Antwort war massiv: Der Anwalt der Versicherung teilte mit, dass den beiden Töchtern „unpräjudiziell“ zusammen 10.741,44 Euro zugesprochen würden. Gnadenhalber, sozusagen. Die Auszahlung des Restbetrags an Purzner lehnte man (grundlos) ab. Diesem blieb nur noch der Weg eines Zivilprozesses, die dafür nötigen Vorleistungen an das Gericht konnte er sich aber nicht mehr leisten

Im Zuge der Recherchen wollte „Die Presse“ von Raiffeisen den Grund für das Nein erfahren. Tatsächlich gab es keinen. Unter den Augen der Medienöffentlichkeit kam es innerhalb von zwei Tagen zum Kurswechsel. Inzwischen wurde die Hälfte der Schadenssumme überwiesen. Und der Konzern schreibt weiter: „Wir haben den Fall noch einmal geprüft. Wir entschuldigen uns bei den beiden Kindern und Herrn Purzner für die Unannehmlichkeiten.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.06.2014)

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