Gesetz: Rauchverbot – auch im Freien?

(c) Clemens Fabry
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Im Gesundheitsministerium diskutiert man eine massive Erweiterung des Tabakgesetzes, etwa auf öffentliche Plätze wie Spielplätze und Bäder. Und ein Rauchverbot für Unter-18-Jährige.

Wien. Dass Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) kein Freund von Zigaretten ist, ist hinlänglich bekannt. Seit längerer Zeit pocht der SPÖ-Minister auf ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie. Qualmen dürfte man dann nur mehr (so wie in anderen EU-Ländern auch ) auf der Straße.

Doch das geht dem Gesundheitsministerium nicht weit genug. Wie „Die Presse“ erfuhr, arbeitet das Ministerium gerade an einer Erweiterung des gesamten Tabakgesetzes. Ein erster Entwurf soll im Herbst präsentiert werden.

So soll darin nicht nur das absolute Rauchverbot in Lokalen stehen, sondern es wird auch überlegt, das Tabakgesetz auf den öffentlichen Freiraum auszuweiten. „Etwa Kinderspielplätze, Freibäder oder das Buswartehäuschen, also überall dort, wo Ansammlungen stattfinden“, sagt Franz Pietsch, Leiter der Abteilung II/1 (Rechts- und Fachangelegenheiten Tabak).

Kein Rauch auf dem Spielplatz

In Italien und Irland, sagt Pietsch, sei das Rauchen auf Spielplätzen etwa schon verboten. Auch in Deutschland wird ein mögliches Verbot (allerdings auf lokaler Ebene) gerade diskutiert. In Österreich können öffentliche Spielplatzbetreiber (etwa Gemeinden) zwar schon jetzt das Rauchen auf Spielplätzen verbieten (Wien tut es bereits), allerdings nur als eine Maßnahme der Gesundheitspolizei (Gefahr des Verschluckens von Zigarettenstummeln). Mit dem Tabakgesetz habe man derzeit in dieser Sache keine Handhabe, erklärt Pietsch, weil sich dieses primär auf geschlossene Räume beziehe.

Ein weiterer Diskussionspunkt ist, wie neue Tabakprodukte (etwa E-Zigaretten) genau im Tabakgesetz geregelt werden. Zu dieser Regelung zwingt die EU-Tabakprodukterichtlinie, die Mitte Mai 2014 in Kraft getreten ist und für deren Umsetzung Österreich nun zwei Jahre Zeit hat. So könnten E-Zigaretten in Zukunft als Arzneimittel (Entwöhnungshilfen, die als Konsequenz auch in der Apotheke verkauft werden) oder als gewöhnliche Zigarette deklariert werden, dann aber mit allen ihren Regulierungen und Rauchverboten.

Um Jugendlichen den Zugang zu Zigaretten zu erschweren, wird im Ministerium diskutiert, das Rauchen (wie in fast allen EU-Mitgliedstaaten) erst ab 18 Jahren (derzeit ab 16) zu erlauben. Die Änderungen argumentiert das Gesundheitsministerium auch damit, dass Österreich EU-weit als Schlusslicht bei Anti-Raucherrichtlinien gilt. Weiters gebe es, laut Pietsch, der auch Chef der Ombudsstelle im Ministerium ist, immer mehr Anfragen aus der Bevölkerung, Gesetze zu verschärfen. Eine wiederholte Forderung: das Rauchen in Privatautos vor Kindern zu verbieten. Dafür müsste man allerdings die Straßenverkehrsordnung ändern.

Über die ambitionierten Pläne entscheidet das Gesundheitsministerium freilich nicht allein. In die Gespräche rund um die Gesetzesänderungen sind auch das Finanzministerium (Steuern), das Familien- und das Unterrichtsministerium (beide Jugend), als auch das Außenministerium (völkerrechtliche Verträge) eingebunden. Derzeit würden die Expertenrunden zu den einzelnen Themen laufen, auch sie sollen im Herbst abgeschlossen sein, sagt Pietsch.

Dann erst wird vieles entschieden. Eines scheint jedenfalls fix: Bei so viel Ergänzungen und neuen Produkten (E-Zigaretten) wirkt auch das Wort Tabakgesetz überaltert. „Es braucht ziemlich sicher einen neuen Begriff“, sagt Pietsch.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.06.2014)

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Kommentare

Lassen wir die Raucher im Dorf!

Ausgerechnet Österreich könnte sich schon bald zu einem der raucherfeindlichsten Länder überhaupt wandeln.

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