Restitution: Strafe für Sohn einer Erbin

Stephan Templ
Stephan Templ (c) REUTERS (DAVID W CERNY)
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Autor Stephan Templ wurde wegen Betrugs verurteilt. Er habe die Republik aktiv getäuscht, sagte das Gericht.

Wien. 2005 wurde das Palais Fürth in Wien Josefstadt per Restitution an die Erben zurückgegeben. Ein Mitglied der Erbengemeinschaft, eine durch ihren Sohn, den Publizisten Stephan Templ vertretene Frau, bekam ein Zwölftel der Immobilie zugesprochen. Dieser Anteil war 1,1 Millionen Euro wert. Später wurde Templ wegen schweren Betrugs zu drei Jahren Haft verurteilt. Er habe die Republik aktiv getäuscht, sagte das Gericht. Er habe nämlich so getan, als existiere keine weitere mögliche Erbin. Er hätte aber bekannt geben müssen, dass es auch eine Tante (die Schwester seiner Mutter) gebe – und diese als Erbin in Frage komme.

Am Freitag entschied nun das Oberlandesgericht Wien, dass die von der ersten Instanz verhängte Strafe zu hoch sei. Und wandelte die drei Jahre (zur Gänze unbedingte) Haft in eine teilbedingte Haftstrafe um: Konkret wurde nunmehr „nur“ ein Jahr Gefängnis unbedingt verhängt, zwei Jahre wurden auf Bewährung nachgesehen.

Die Verurteilung an sich ist schon länger rechtskräftig. Der Oberste Gerichtshof hatte nämlich Templs Nichtigkeitsbeschwerde verworfen.

Der Verteidiger des Publizisten, Anwalt Christof Dunst (ihn hatte Templ erst vor zwei Wochen neu hinzugezogen) möchte nun im Namen seines Mandanten den entstandenen Schaden – spät aber doch – gutmachen. Das Problem: Die Republik Österreich stellt keine Ansprüche. Sie sieht sich offenbar nicht (mehr) als Geschädigte. Obwohl sie es laut Urteil ist. Dunst will nun eine Einigung mit Templs Tante erzielen.

Wer ist nun geschädigt?

Die Situation ist wirklich kurios: Laut OGH ist die Republik sehr wohl die Geschädigte. Denn sie hätte, so heißt es, Templs Mutter nur die Hälfte des Anteils übergeben – hätte die Republik von der Schwester der Frau gewusst. Hier könnte man einwenden: Wenn die Republik den Anteil, der Templs Tante zusteht, später sowieso ausbezahlt, diesen also nicht einbehalten hätte, wo bleibt dann der Schaden für die Republik? Wie auch immer: Am Diktum des OGH war nun nicht mehr zu rütteln. Die Frage ist jetzt, ob eine Einigung mit der Tante gelingt. Dies könnte Templ nämlich eine nachträgliche Strafmilderung bringen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.06.2014)

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