Dreijährige tot: Freispruch

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Drei Mediziner hatten einem dreijährigen Mädchen das Narkosemittel Propofol verabreicht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Innsbruck. Beim Prozess am Innsbrucker Landesgericht rund um den Tod einer Dreijährigen nach einem Routineeingriff sind die drei angeklagten Ärzte am Mittwochabend freigesprochen worden. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Die Freisprüche waren vorerst nicht rechtskräftig.

Die drei wegen fahrlässiger Tötung angeklagten Ärzte haben laut Staatsanwaltschaft dem Kind zu viel und zu lange das Narkosemittel Propofol verabreicht. Das Mädchen sei nach einer 46-stündigen Sedierung an einem Propofol-Infusionssyndrom (PRIS) gestorben. Dieses hätte man laut der Gutachterin Sylvia Fitzal jedoch schon früher erkennen müssen. „Im Laufe des zweiten Tages gab es bereits drei bis vier Kennzeichen eines PRIS“, erklärte Fitzal am dritten Prozesstag. Deshalb hätte man am späten Nachmittag des zweiten Tages das PRIS bereits erkennen müssen, führte die Gutachterin aus.

Das Mädchen war am 15.Oktober 2013 an die Innsbrucker Klinik überwiesen worden, weil es beim Spielen auf eine Tube Superkleber gebissen hatte. Bei der Erstuntersuchung habe der behandelnde Arzt eine Schwellung im Bereich der Atemwege festgestellt, weswegen das Kind intubiert und mit Propofol sediert werden musste. Am nächsten Tag sollte das Kind bei einer Kontrolluntersuchung extubiert und die Propofolzufuhr gestoppt werden. Dauz war es jedoch wegen Meinungsverschiedenheiten über den zu benützenden Operationssaal sowie wegen Koordinationsproblemen nicht gekommen. Angeklagt waren zwei Kinderärzte, sowie eine Anästhesistin, die dem Kind das Propofol verabreicht hatten. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.06.2014)

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