Rechtsstreit um "Käfigbett" für Heimkinder

Bewohnervertreter und Volksanwaltschaft fordern, dass ein Verbot von "Käfigbetten" wie im Erwachsenenbereich auch für Kinder gelten soll.

Nach einem vorläufigen Urteil in einem Rechtsstreit um den Einsatz von "Käfigbetten" für Heimkinder im Bezirk Linz-Land fordern Bewohnervertreter und die Volksanwaltschaft eine Gesetzesänderung. Demnach sollte das Verbot dieser Betten wie im Erwachsenenbereich auch für Kinder gelten. Das berichtete der "Standard" am Freitag.

Auslöser waren zwei Fälle von Minderjährigen mit Beeinträchtigungen. Einer von ihnen ist ein Sechsjähriger, der seit einigen Jahren im Caritas-Heim St. Isidor in Leonding lebt. In der Nacht und auch in der Mittagszeit wurde er in einem geschlossenen "Pflegegitterbett" - zwei Meter hoch und mit Sprossen im Abstand von sechs Zentimetern - untergebracht.

Heimaufenthaltsgesetz nicht anwendbar

Das Landesgericht Linz hat sich Ende April mit einem Beschluss des Bezirksgerichtes Traun befasst. Dabei ging es um die Grundsatzfrage, ob das Heimaufenthaltsgesetz für diese Fälle anwendbar sei oder ob wie darin vorgesehen die Einrichtungen zur Pflege und Erziehung Minderjähriger ausgenommen seien, erklärt ein Gerichtssprecher. Beide Instanzen seien zu dem Schluss gekommen, das Gesetz sei anwendbar. Dann dürfe aber die Freiheitsbeschränkung nur unter ganz bestimmten Auflagen erfolgen. Unter anderem muss sie von einem Arzt oder dem gehobenen Pflegedienst angeordnet, dokumentiert und an die Bewohnervertretung gemeldet werden. Diese vertritt ex lege alle Personen, die in Einrichtungen untergebracht sind, die unter das Heimaufenthaltsgesetz fallen. Sie war auch die Antragstellerin in diesem Justizfall.

Laut der bei der Caritas Oberösterreich für Menschen mit Behinderung zuständigen Geschäftsführerin Maria Sommereder sei nach dem Urteil das Gitterbett weggekommen, der Bub schlafe nun auf einem Niederflurbett mit Abprallpolster. Außerdem sei für die Wohngruppe ein "wachender Nachtdienst" bereitgestellt worden. Die Caritas will aber herausfinden, ob die Bewohnervertretung und letztlich die Gerichte für das Heim St. Isidor zuständig sind oder die Kinder- und Jugendhilfe des Landes. Die Causa geht deshalb weiter zum Obersten Gerichtshof, um ein zum Zeitpunkt der Gerichtsentscheide noch nicht vorhandenes grundsätzliches Erkenntnis herbeizuführen.

Volksanwalt verlangt Schließung der Gesetzeslücke

Die Fachbereichsleiterin der Bewohnervertretung Susanne Jaquemar fordert gleich eine Novellierung des Heimaufenthaltsgesetzes bezüglich der Ausnahme für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Volksanwalt Günther Kräuter appellierte am Freitag an alle Verantwortlichen dieser Einrichtungen: "Sperrt Kinder unter keinen Umständen in Käfige!" und auch er verlangt die Schließung der Gesetzeslücke.

>> Artikel im "Standard"

(APA)

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