Verpartnerung homosexueller Paare erst Anfang 2015

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Die Eintragung von Partnerschaften für gleichgeschlechtliche Paare am Standesamt lässt auf sich warten.

Die Eintragung von Partnerschaften am Standesamt lässt noch auf sich warten. Dies soll für Homosexuelle im ersten Quartal 2015 möglich sein, hieß es aus dem Innenministerium. Dass die EP künftig auch am Standesamt geschlossen werden kann, zeichnete sich im Zuge der Diskussion über die Rechte Homosexueller im Frühjahr ab. Dass es nun doch nicht so schnell geht, liegt an der technischen Umsetzung.

Im April dieses Jahres trafen sich die drei ÖVP-Minister für Justiz, Inneres und Familie mit Vertretern der Schwulen- und Lesben-Community. Nach dem Runden Tisch zeichnete sich ab, dass die EP künftig wie die Ehe am Standesamt geschlossen werden soll. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) erklärte damals, es sei "nicht wichtig, was am Türschild steht". Sie betonte aber auch, "dass die Ehe unantastbar bleibt".

Die Änderung der Zuständigkeit von der Bezirksverwaltungsbehörde hin zum Standesamt erfordert auch eine Änderung beim Zentralen Personenstandsregister, hieß es auf Anfrage der APA. Das Register soll mit 1. November eingeführt werden und stellt die Gemeinden vor große Herausforderungen.

In der derzeitigen Phase des Projekts nun die Systematik neu zu programmieren und die Organisation in den betroffenen Behörden umzustellen, würde die Kapazitäten sprengen. Geplant ist daher, die technische und organisatorische Umstellung erst in Angriff zu nehmen, nachdem das Gesamtsystem angelaufen ist. Im ersten Quartal des nächsten Jahres sollte es dann möglich sein, dass die EP am Standesamt geschlossen wird.

Das Rechtskomitee Lambda, das sich unter anderem die Zuständigkeit des Standesamts einsetzt, sei über die Pläne bereits informiert worden, so ein Sprecher von Ressortchefin Mikl-Leitner.

(APA)

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