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Asylgerichtshof: Asylrichter auf dem Abstellgleis

18.05.2008 | 18:06 |  MICHAEL LOHMEYER (Die Presse)

Ein Jurist soll nicht in den Asylgerichtshof übernommen werden, weil er sich für Verfahren Zeit lässt. Und: Schon lange fällt er als besonders kritisch auf.

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WIEN. Die Karriere des Asylrechts-Juristen Josef Rohrböck könnte vor ihrem jähen Ende stehen. Der 50-Jährige ist eines von 51 Mitgliedern im Unabhängigen Bundesasylsenat (Ubas), in der Berufungsinstanz für Asylverfahren. Er behandelt Asylfälle seit 1987 – aber möglicherweise nicht mehr lange: Denn in einem vier Seiten langen Brief („elektronisch gefertigt“ von einem Beamten des Bundeskanzleramts am 13. Mai 2008) wird ihm mitgeteilt, dass im Bundeskanzleramt ein Verfahren eingeleitet worden sei, ihn nicht in den Asylgerichtshof zu übernehmen. Die „persönliche und fachliche Eignung“, heißt es, sei nicht gegeben.


Asylgerichtshof startet im Juli

Hintergrund: In der Asyl-Berufungsinstanz stapeln sich weit mehr als 20.000 unerledigte Fälle, viele von ihnen harren seit Jahren ihrer Behandlung. Der Grund für den Rückstau: Anders als in gewöhnlichen Gerichtsverfahren kann der Ubas nicht an die Erstinstanz zurück verweisen, um neu verhandeln zu lassen, sondern muss selbst Fall für Fall aufrollen. Im vorigen Herbst hat Ubas-Chef Harald Perl in einem Mitarbeiterbrief „eine Belohnung in der Höhe von insgesamt 1500 bis 2500 Euro“ ausgelobt, sofern mehr Fälle übernommen und erledigt würden. Perl hatte damals in der „Presse“ allerdings versichert, Tempo könne keinesfalls auf Kosten der Qualität der Verfahren gehen.

In wenigen Wochen – mit 1.Juli – nimmt der „Asylgerichtshof“ seine Arbeit auf, der den Ubas ersetzen wird. Dessen Mitglieder haben per Gesetz einen Rechtsanspruch eingeräumt bekommen, übernommen zu werden – es sei denn, es mangle den Kandidaten an „persönlicher und fachlicher Eignung“.

In einem der nächsten Ministerräte, möglicherweise bereits am kommenden Mittwoch, sollen dessen Mitglieder von der Regierung endgültig bestellt werden.

Nach derzeitigem Stand der Dinge ist Rohrböck wohl nicht auf dieser Liste, zumal – so heißt es in dem Brief aus der Vorwoche – im Geschäftsjahr 2007 die Aufzeichnungen lediglich 106 „Verfahrensabschlüsse“ Rohrböcks aufweisen. „Dies entspricht nur rund 36 Prozent der Abschlüsse der übrigen Senatsmitglieder.“ Am Rande erwähnt wird, dass der Jurist mehrere Monate krankheitshalber ausgefallen gewesen ist.


„In erster Linie aufs Tempo gedrückt“

Rohrböck ist intern kein unbeschriebenes Blatt: Denn als er 1987 mit seiner Arbeit im Innenministerium begann, war er der erste Jurist, der in Berufungsverhandlungen auch Anhörungen durchführte – 19 Jahre nachdem das erste Asylgesetz Österreichs in Kraft getreten ist. Und in den 1990er Jahren hob er im Berufungsverfahren, das damals noch im Innenministerium abgewickelt wurde, Entscheidungen der ersten Instanz (ebenfalls im Innenministerium) auf. Sehr oft war Auslöser für diese Aufhebungen, dass die Freiheit unbescholtener Asylwerber eingeschränkt wurde – aufgrund einer entsprechenden Weisung des Innenministeriums. Chef der zuständigen Sektion im Innenressort war damals Manfred Matzka. Rohrböck wurde in den 90er-Jahren im Ministerium zu einer anderen Verwendung versetzt.

Mittlerweile ist Manfred Matzka Sektionschef im Bundeskanzleramt. Und bei ihm laufen die Fäden zur Übernahme der Ubas-Senatsmitglieder in den Asylgerichtshof zusammen.

Rohrböck fühlt sich unter Druck gesetzt und vermutet, dass im Asylgerichtshof „in erster Linie aufs Tempo gedrückt“ werden solle, nicht auf die Qualität der Verfahren geachtet. Gute Entscheidungen brauchten unter Umständen eben auch Zeit, meint er, und kündigt an, für seine Übernahme in den Asylgerichtshof kämpfen zu wollen.

Andere Verwendungen, die ihm angeboten worden sind, lehnt er ab, zumal er nicht in eine weisungsgebunde Funktion wechseln will. Der Jurist betreibt nicht nur eine Homepage, auf der er sich wissenschaftlich (und kritisch) mit der heimischen Asylgesetzgebung auseinander setzt, sondern hat bereits 1994 ein Buch veröffentlicht, in dem er das Asylgesetz 1991 zerpflückt hat. Einer der Hauptautoren dieses Gesetzeswerks: Manfred Matzka. Und: Rohrböck schreibt bereits an einem weiteren Buch zum Thema, konkret: ein Werk über den Asylgerichtshof.


„Viele Variablen im Spiel“

Der 50-Jährige hat renommierte Fürsprecher. Manfred Nowak, Leiter des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte und UN-Sonderberichterstatter über Folter: „Ich habe Rohrböck sicher nicht als faulen Menschen kennen gelernt, sondern als sehr gewissenhaften Juristen.“ Rohrböck sei ein „ausgezeichneter Asylrechtler“ und habe „gute Entscheidungen gefällt“, die auch an Höchstgerichten bestätigt worden seien, so Nowak.

Sektionschef Manfred Matzka meinte zur „Presse“, dass die Bestellung für den Asylgerichtshof „eine Entscheidung der Regierung“ sei und ein weiterer Kommentar im jetzigen Stadium „müßig“ sei. Und es seien „viele Variablen im Spiel, die momentan nicht entscheidungsreif sind“.

AUF EINEN BLICK: Berufungsrichter im Visier

Im Juli nimmt der Asylgerichtshof – Berufungsinstanz für Asylverfahren – seine Arbeit auf. Die Mitglieder des Unabhängigen Asylsenats, die Berufungen bis dahin bearbeiten, haben ein verbrieftes Recht, in den neuen Gerichtshof übernommen zu werden – es sei denn, es mangelt an der Eignung. Eben die wird nun Josef Rohrböck (Foto)abgesprochen. Der Jurist ist aufgrund seiner kritischen Einstellung im Innenministerium bereits öfters angeeckt. Er wehrt sich dagegen, auf einen weisungsgebundenen Posten versetzt zu werden. Die Letzt-Entscheidung fällt im Ministerrat. [Privat]

www.asylum-online.at/

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.05.2008)

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8 Kommentare
Gast: Gast
20.05.2008 14:53
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die guten will man nicht, andere schon...

Neuer Job für streitbare Juristin
Die Juristin Isabella Zopf, ehemals Sicherheitsreferentin der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land und anschließend in der Umweltrechtsabteilung des Landes beschäftigt, wechselt an den neu geschaffenen Asylgerichtshof, der ab 1. Juli seine Arbeit aufnimmt.

Die Landesbedienstete war 2004 wegen angeblicher Verfehlungen von einer Disziplinarkommission des Landes verurteilt und von ihrer Position in der BH Linz-Land in die Umweltrechtsabteilung versetzt worden. Zopf klagte sowohl gegen die Versetzung als auch gegen den Disziplinarbescheid vor dem Verwaltungsgerichtshof und bekam in beiden Fällen Recht. Auch gegen den anschließenden neuerlichen Versetzungsbescheid des Landes ging Zopf gerichtlich vor, allerdings erfolglos.
http://www.nachrichten.at/politik/landespolitik/685485


Gast: Crusader
20.05.2008 08:51
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Den Bock zum Gärtner?

So blöd sind nicht einmal wir Österreicher....obwohl sehe ich auf die Postings....

Gast: highlander
19.05.2008 14:55
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brauchen wir wirklich noch eine Laus

Asylrecht in Österreich soll bleiben, aber in Mißbrauchsfällen muss hart durchgegriffen werden.
Aus dem Fall Tschetschenien müssen Konsequenzen gezogen werden.
Deutschland, Polen, Tschechien, Solwakei, Ungarn, haben in den meisten Fällen im Asylverfahren negativ entschieden, da es sich vorwiegend um Wirtschaftsflüchtlinge handelte. All diese Menschen kamen danach nach Österreich und beantragen oft zum 3 - 4 mal in Europa Asyl. Die 1. Instanz EAST haben negativ entschieden, da alle diese Menschen über Dublinstaaten gekommen sind. Der UBAS kippte in 2 Instanz 90 % diese korrekten Entscheidungen. Zurück in der 1 Instanz beim BAA kam es in den Bescheiden - nach Prüfung gut begründet oft über 40 Seiten lang - zu einem negativen Ergebnis. In 2 Instanz hat dann der linkgsgerichtete UBAS die 1. instanzliche Entscheidung mit einem Federwische behoben und Asyl gewährt. 96 % Anerkennungsquote in Österreich.
obwohl in sicheren Staaten abgelehnt. Wohin soll das noch führen. Asyltourismusland

Gast: Gast
19.05.2008 12:36
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Wie tief kann Österreich noch sinken?

Der vermutlich einzige Asylrichter, der seine Aufgabe ernst nimmt soll abgesegt werden. Wie tief kann Österreich noch sinken?

Antworten Gast: darylvanhorne
20.05.2008 00:05
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Re: Wie tief kann Österreich noch sinken?

(1) herr Rohrböck ist natürlich nicht der einzige, der seine aufgabe ernst nimmt. das sind mehrere, etliche sogar, die dann allerdings massiv an der arbeit behindert werden, weil sie quote machen müssen: je mehr bescheide erlassen werden, desto besser. und negative bescheide, die nur zu oft kaum begründet und vor allem ermittlungsarm sind sind halt schneller zu schreiben. nur ein negativer bescheid ist ein guter bescheid. ausländer raus. für einen positiven bescheid muß mehr (gehirn)schmalz inverstiert werden, und das ist der innenministriumspartie, der sich der ubas-vorsitzende (ein ehemaliger vranzsekretär, also rot) voll ausgeliefert hat (wenn das der Gusi wüßte) ein dorn im aug. asyl ist ein menschenrecht, das die regierung seit dem fatalen jahr 2000 systematisch mit verfahrenstechnischen tricks auszuhebeln versucht.

Antworten Gast: ausgewogenheit
19.05.2008 18:24
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Re: Wie tief kann Österreich noch sinken?

Das ist eine Beleidigung für die überwiegendste Mehrzahl sorgfältig, gewissenhaft und engagiert arbeitenden "Asylrichter" - und allein hunderte Fälle mußten von diesen erledigt werden, da der Genannte sie unerledigt zurückließ. und zuletzt: wer nicht inhaltlich entscheidet, kann auch keinen Fehler machen - auch so kann eine geringe Anzahl an Aufhebungen durch die Höchstgerichte zustande kommen.

Antworten Antworten Gast: darylvanhorne
20.05.2008 00:06
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Re: Re: Wie tief kann Österreich noch sinken?

(2) und wenn das personal da nicht spurt, dann wird es infiltriert von bmi-, asylamts- und Schüssel- und Strasserkabinettsleuten (also schwarz), die den schwachen vorsitzenden in geiselhaft halten und die mißliebigen kollegen terrorisieren. alles in den letzten jahren passiert. es läßt auch tief blicken, wenn man leute, die einfach ihren job tun - also den menschenrechten ihre geltung verschaffen - als linksgerichtet bezeichnet. "highlander" und "ausgewogenheit" scheinen wohl ubas-interne poster zu sein, die versuchen, ihr mütchen zu kühlen, weil sie im büro zuviel schiß haben, kritik zu üben. aber dass die schwarzen recht aktiv im kampfposting sind, ist ja bekannt. Rohrböck, geben sie nicht auf!

Antworten Antworten Antworten Gast: highlander
20.05.2008 11:25
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Re: Re: Re: Wie tief kann Österreich noch sinken?

Nein, ich bin nicht im UBAS, ich sehe nur in meiner alltäglichen Arbeit, dass gute Entscheidungen der 1.Instanz gekippt werden. Die Bezeichung linksgerichteter UBAS, erkläre ich damit, siehe die hompage von: Caritas, Asyl in Not, Diakonie, etc. hier wird nur immer von den armen armen Asylwerberen und von den bösen bösen Behörden geschrieben. Genau dieser Argumentation folgt der UBAS (leider). Traumatisierung (Zurückschiebung in den ersten sicheren bzw. Dublinstaat zur Abführung des Asylverfahrens so wie es in der DublinII VO festgeschrieben wurde) dass ist das Zauberwort, so wird in Österreich durch ein Schlupfloch Asylmißbrauch Tür und Tor geöffnet. Wie arrogant, ignorant, kann so ein UBAS-Richter eigentlich sein, wenn bereits mehrer EU-Staaten negativ geprüft haben, dass dann in Österreich aufeinmal positiv entschieden wird. Schau dir einmal die Statistiken an die sprechen Bände. Ich sage Mißbrauch muss bekämpft werden, und Richter die dies nicht tun sind im Asylgerichtshof falsch.

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