Vergewaltigung: Beschwerde gegen Enthaftung eingebracht

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat Beschwerde gegen die Enthaftung des mutmaßlichen 16-jährigen Vergewaltigers eingebracht. Das Opfer konnte noch nicht einvernommen werden.

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat gegen die Entlassung eines 16-Jährigen, dem die schwere Vergewaltigung einer 20-Jährigen in Gaißau (Bezirk Bregenz) Anfang Juli zur Last gelegt wird, Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck eingebracht. Einen entsprechenden Bericht des ORF Vorarlberg bestätigte am Dienstag der Sprecher der Staatsanwaltschaft Heinz Rusch.

"Aus unserer Sicht besteht nach wie vor Tatbegehungsgefahr", sagte Rusch der APA. Genau diesen Punkt hatte der Haftrichter am Montag aber ausgeschlossen und den jungen Mann, der die Tat gestanden hat, mit einigen Auflagen auf freien Fuß gesetzt und aus der U-Haft entlassen. So musste dieser sich etwa unverzüglich bei der Bewährungshilfe Neustart melden. Zudem wurde dem Tatverdächtigen verboten, in der Zeit bis zu seiner Verhandlung auch nur einen Tropfen Alkohol zu trinken. Sollte er sich nicht an diese Auflagen halten, müsse er sofort wieder in U-Haft, hatte sein Verteidiger German Rusch gestern erklärt.

Nun sei das OLG Innsbruck am Zug, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Er rechne mit einer raschen Entscheidung.

Unterdessen wurde auch das Opfer der Vergewaltigung aus dem Krankenhaus in Innsbruck entlassen, berichtete Polizeisprecherin Susanne Dilp der APA. Die junge Frau werde aber noch immer ärztlich betreut und sei noch nicht vernehmungsfähig. Eine Befragung sei geplant, sobald die 20-Jährige dieser gewachsen sei.

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