Krems: Staatsanwalt ermittelt gegen selbsternannte "Sheriffs"

Der mutmaßliche Anführer wurde in Hollenbach (NÖ) festgenommen. Die Mitglieder der Gruppe "One People's Public Trust" erkennen das österreichische Recht nicht an.

Die Staatsanwaltschaft Krems hat am Dienstag bestätigt, ein Ermittlungsverfahren gegen mehrere Mitglieder der Gruppe OPPT (One People's Public Trust) zu führen. Es gehe um versuchte schwere Nötigung, beharrliche Verfolgung und versuchte Anstiftung zum Amtsmissbrauch, teilte Sprecher Franz Hütter mit.

Beim Polizeieinsatz in der Waldviertler Gemeinde Waidhofen a.d. Thaya am Montag ist ein mutmaßlicher OPPT-Anführer festgenommen worden. Es habe außerdem zwei Fälle von Widerstand gegen die Staatsgewalt gegeben, hieß es seitens der Staatsanwaltschaft.

Mitglieder bezeichnen sich als "Sheriffs"

Ausgangspunkt des Auftretens der Gruppe in Hollenbach, einer Katastralgemeinde von Waidhofen a.d. Thaya, am Montag sei ein beim dortigen Bezirksgericht geführtes Pflegschaftsverfahren, das ein OPPT-Mitglied betreffe. Für diese Person, es soll sich um eine Frau handeln, ist "eine Sachwalterin für die Vertretung in bestimmten Angelegenheiten bestellt".

Mitglieder der Gruppierung bezeichnen sich als "Sheriffs" oder "Sovereigns" und erkennen Österreich nicht als Staat an. Sie bezeichneten die Republik als Unternehmen und würden die österreichische Rechtsordnung negieren, weil diese dem von ihnen vertretenen "Common Law" untergeordnet sei, so Hütter.

Die Aktionen der Gruppe richten sich Hütter zufolge "in erster Linie gegen die gerichtlich bestellte Sachwalterin, aber auch gegen weitere am Verfahren beteiligte Personen". Unter Vorgabe, Organe des "International Common Law Court of Justice" zu sein, seien "Vorladungen", "Handlungsaufforderungen" und "Haftbefehle" erstellt worden, in denen die Sachwalterin u.a. "mit dem Entzug der persönlichen Freiheit und der Einziehung ihres Vermögens bedroht" worden sei.

Der von OPPT erlassene "Haftbefehl" wurde Beamten der Polizeiinspektion Waidhofen a. d. Thaya - dazu gibt es auch das YouTube-Video "Haftbefehlübergabe des Common-Law-Sheriffs an die Polizei" - und Dobersberg übergeben. Die Beamten seien dabei aufgefordert worden, bei der Vollziehung mitzuwirken. "Für Montag wurde in Hollenbach auf der Liegenschaft eines Mitglieds der Gruppe eine 'Gerichtsverhandlung' anberaumt", so Hütter weiter.

Verhandlung nach Naturrecht

Zuvor sei von zwei Personen versucht worden, der Sachwalterin auf deren Liegenschaft eine Vorladung zu dieser Gerichtsverhandlung auszuhändigen, "wobei eine Person deutlich sichtbar ein Messer am Gürtel trug". Erklärtes Ziel der Gruppe sei es, die mit der Sachwalterbestellung verbundenen Beschränkungen der Betroffenen rückgängig zu machen.

Bei einer vor dem Beginn der "Verhandlung nach Naturrecht" durchgeführten Hausdurchsuchung wurden Unterlagen über die Gruppierung sichergestellt. Für eine in einem abgestellten Auto entdeckte Faustfeuerwaffe verfügt der Inhaber über eine entsprechende Besitzkarte, so die Staatsanwaltschaft. Auf der Liegenschaft in Hollenbach befanden sich zum Zeitpunkt des Polizeieinsatzes etwa 35 Mitglieder der Gruppe, im Straßenbereich vor dem Grundstück waren weitere 70 Personen aufhältig.

Österreichs Gesetz gilt für Mitglieder nicht

Im Zuge der weiteren Erhebungen wurde der mutmaßliche Anführer der Gruppe nach Erlassung einer gerichtlich bewilligten Anordnung festgenommen. Der Mann bezeichnet sich Hütter zufolge als ein vom Volk gewählter Sheriff, dessen Aufgabe es sei, das Naturrecht und Common Law durchzusetzen. Es gebe kein Österreich und kein österreichisches Gesetz. Der Beschuldigte habe bestätigt, dass er eine jener Personen gewesen sei, die der Sachwalterin die Vorladung zur "Gerichtsverhandlung" überbracht hätten.

"Die Identität des mutmaßlichen Anführers mit der Muttersprache Englisch konnte noch nicht festgestellt werden", sagt Hütter. "Der Festgenommene wurde in die Justizanstalt Krems eingeliefert." Über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Verhängung der Untersuchungshaft werde vom Haft- und Rechtsschutzrichter am Mittwoch entschieden. Das von der Pflegschaftssache betroffene weibliche Gruppenmitglied wurde aufgrund des psychischen Zustandes vom Amtsarzt "nach den Bestimmungen des Unterbringungsgesetzes in das Landesklinikum Waidhofen a. d. Thaya eingewiesen".

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