Martin Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken, wollte nach seinem Freispruch Schadenersatz für die Prozesskosten. Lauf Gericht sind die Ansprüche jedoch verjährt.
Der Tierschützer Martin Balluch erhält keinen Schadensersatz für seinen jahrelangen Prozess, der schließlich mit einem Freispruch für ihn und andere Aktivisten endete. Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen hat eine entsprechende Klage des Obmanns des "Vereins gegen Tierfabriken" (VgT) abgewiesen, berichtet Balluch in einer Aussendung
Balluch hatte nach seinem Freispruch von der Republik 600.000 Euro wegen der hohen Prozesskosten gefordert. Das Gericht sagt nun, dass seine Ansprüche verjährt seien. Balluch hätte bereits bei Bestellung seines Anwalts in U-Haft auf Schadensersatz klagen müssen, heißt es in der Begründung.
Akten über verdeckte Ermittlerin
Als größter Fehler in dem Verfahren gilt laut Balluchs Schadenersatzklage der Umstand, dass der 96 Seite lange Bericht einer verdeckten Ermittlerin von der Polizei zurückgehalten wurde. Wäre der Bericht zum Gerichtsakt gekommen, hätte dies Balluch klar entlastet. Sinngemäß heißt es in der nunmehrigen Urteilsbegründung, dass Balluch von seiner Schuldlosigkeit gewusst habe und daher schon von Beginn an hätte klagen müssen.
Balluch kündigte in der Aussendung an, in Berufung zu gehen. "Die Richterin hat die Essenz unserer Argumentation nicht verstanden", so der VGT-Obmann. "Zu fordern, wir hätten schon vorher klagen müssen, obwohl uns die Polizei die Akteneinsicht verweigerte und wir nichts über die Spitzel wussten, ist völlig realitätsfremd."
27.000 Euro bereits zugesprochen
Schon im April 2013 hatte Balluch, der im Prozess rund um den "Mafia-Paragrafen" freigesprochen worden war, 1,1 Millionen Euro von der Finanzprokuratur für die ungerechtfertigte U-Haft von 105 Tagen, Verdienstentgang und Verteidigungskosten gefordert. Letztlich erhielt er aber nur knapp 27.000 Euro zugesprochen.
(APA/Red.)