Facebook-Postings gegen Roma: Prozess in Salzburg

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Symbolbild(c) APA/HERBERT PFARRHOFER (HERBERT PFARRHOFER)
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Sieben Männer stehen in Salzburg vor Gericht, weil sie auf Facebook gegen Roma gehetzt haben sollen. Einer soll gar die "Endlösung" gefordert haben.

Wegen rassistischer Kommentare auf Facebook über eine tumultartige Auseinandersetzung von Einheimischen und Angehörigen der Volksgruppe Roma am 2. September 2013 in Bischofshofen sind am Mittwoch sieben von acht angeklagten Männern im Alter von 18 bis 39 Jahren vor Gericht gestanden. Einer der Angeklagten war nicht erschienen. Einige der großteils aus Salzburg stammenden Beschuldigten sollen auch zur Gewalt aufgerufen haben.

Staatsanwalt Marcus Neher warf den nur zum Teil geständigen Beschuldigten die Delikte "Verhetzung" und "Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen" vor. Neher zitierte bei dem Prozess am Landesgericht Salzburg die Postings der Angeklagten auf der Seite der damals offenen Facebook-Gruppe namens "Rennleitung Pongau" - die Gruppe war eigentlich zur Information über aktuelle Verkehrskontrollen der Polizei gegründet worden. Es sollten "Molotov-Cocktails" ins Lager der Roma geworfen werden und "das Drecksgesindel gehört ausgerottet", sei da zu lesen gewesen. Ein Angeklagter habe gar die "Endlösung" verlangt, empörte sich Neher.

Diese Kommentare seien von der damals immerhin mehr als 2400 Mitglieder zählenden Facebook-Gruppe einsehbar gewesen, hielt der Staatsanwalt den Beschuldigten vor. Es sei zu Gewalt gegen die Roma aufgefordert worden, diese wurden zudem "auf menschenunwürdige, verletzende Weise beschimpft".

"Das ist mir so herausgerutscht"

Diskutiert wurde in der Facebook-Gruppe über eine Auseinandersetzung an der Skisprungschanze Bischofshofen. Ein zunächst verbaler Streit zwischen jugendlichen und erwachsenen Österreichern mit Angehörigen der am Parkplatz legal campierenden rund 200 Roma eskalierte, schließlich wurden wechselseitig Morddrohungen ausgesprochen, erläuterte Neher. Aber nur einer der insgesamt acht Angeklagten war bei dem Tumult auch anwesend. Der 18-Jährige Pongauer sagte vor Gericht, er und andere seien von Angehörigen der Roma bedroht worden. Laut Polizei haben sich die Kontrahenten damals gegenseitig provoziert.

In der weiteren Verhandlung ging es dann wieder um Facebook-Postings: Was er mit dem Satz meine, "auf der Schanze gehöre zusammengeräumt", wollte die Richterin von dem 18-Jährigen wissen. "Dass die Politiker und auch die Polizei etwas tun", antwortete der Beschuldigte. Er gab auch zu, dass er die Roma im sozialen Netzwerk als "Hurenkinder" bezeichnet hatte, "das ist mir so herausgerutscht". Schuldig bekenne er sich aber nicht. "Wenn ich jemanden beleidigt habe, tut es mir leid."

Reuevoll gab sich ein 39-jähriger Tiroler: "Da ich das geschrieben habe, bekenne ich mich schuldig." Die Äußerungen "schlagt sie zusammen, die Roma-Lappen" und "Dreckszigeuner, grausige Mandln" bezeichnete er als "Unmutsäußerungen", die nur "so dahin gesagt waren". Ein 23-jähriger Pongauer, der "weg mit dem Dreck" und "grausiges Gesindel" gepostet hatte, meinte, er habe sich "bei dem Blödsinn mitreißen lassen". Und ein zuerst nicht geständiger 22-jähriger Angeklagter aus Hallein, der gepostet hatte, es solle mit Molotov-Cocktails auf das Lager der Roma geworfen werden und "das Drecksgesindel gehört ausgerottet", erklärte: "Das war nicht ernst gemeint. Ich bereue, was ich gesagt habe." Ins selbe Horn stießen auch andere Beschuldigte.

Bedingte Haftstrafen

Bei den Beschuldigten handelt es sich um Österreicher. Einige haben ein Handwerk erlernt, unter ihnen sind aber auch ein Student und ein Großhandelskaufmann. Die Richterin ermahnte die großteils unbescholtenen Angeklagten: Man dürfe nicht annehmen, strafrechtlich nicht verfolgt zu werden, wenn man unter dem Deckmantel der Anonymität auf Facebook auftritt.

Der Prozess endete am Mittwochnachmittag mit Schuldsprüchen für alle sieben Angeklagten wegen Verhetzung. Ein 21-jähriger Pongauer wurde außerdem wegen "Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen" verurteilt. Alle Beschuldigten kamen mit bedingten Haftstrafen davon.

Ein 23-Jähriger aus dem Pongau erhielt vier Monate Haft auf Bewährung, dies war die höchste Strafe, weil der Angeklagte bereits zwei Vorstrafen im Register hat. Alle anderen Beschuldigten wurden zu drei Monaten bedingt verurteilt, bei einem Burschen, der zur Tatzeit noch jugendlich war, erfolgte ein Schuldspruch unter Vorbehalt der Strafe mit einer dreijährigen Probezeit.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch alle sieben Angeklagten nahmen das Urteil an, da aber nur drei anwaltlich vertreten waren, sind die Sprüche für die anderen vier noch nicht rechtskräftig.

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(APA)

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