Austria-Spieler attackiert: Zehn Rapid-Fans angeklagt – acht freigesprochen

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Der Überfall auf Austria-Wien-Nachwuchsspieler Valentin Grubeck war am Freitag Prozessthema. Die Staatsanwaltschaft klagte zehn Rapid-Fans an, doch nur zwei bekamen je drei Monate bedingte Haft.

Wien. Am Abend des 3. April dieses Jahres, drei Tage vor dem Derby zwischen dem FK Austria Wien und dem Stadtrivalen SK Rapid Wien, drangen zehn Rapid-Fans in das Gelände des Austria-Stadions (Generali Arena) ein. Als sie das Gelände wieder verließen, lag Valentin Grubeck, Nachwuchsspieler der Austria und U19-Teamspieler, verletzt auf dem Boden. Die zehn Rapid-Anhänger – Männer im Alter zwischen 21 und 27 Jahren – standen am Freitag vor Gericht. Acht von ihnen wurden freigesprochen. Zwei bekamen je drei Monate bedingte Haft. Das Urteil ist rechtskräftig.

Noch in ihrem Eröffnungsvortrag hatte Staatsanwältin Stefanie Schön von einer „verabredeten Verbindung“ aller zehn Männer gesprochen. Tatsächlich war das Opfer durch Schläge und Tritte von zwei der Angreifer leicht verletzt worden. Der junge Spieler erlitt Prellungen im Brust- und Bauchbereich sowie Abschürfungen an Armen und Beinen. Die Anklage verlangte jedoch eine Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung, da es eben eine „Verabredung“ gegeben habe: Zwei hätten zugeschlagen, während die anderen „daneben gestanden“ seien, „um eingreifen zu können“.

Die Version hielt einer gerichtlichen Prüfung nicht stand. Einer der beiden Angreifer, ein 21-jähriger Rauchfangkehrer, hatte ein Geständnis abgelegt („Ich habe nicht gewusst, dass es ein Spieler ist, ich dachte, das ist ein Austria-Fan“) und erzählt: Hingefahren sei die Gruppe, um die Choreografie der Austria-Fans für das Derby (Herstellen von Transparenten am Gelände des Stadions) zu stören, oder um schon fertige Spruchbänder zu übermalen. Dazu habe es aber keine Gelegenheit gegeben. Selbst Grubeck hatte im Vorverfahren angegeben, dass er von zwei Männern und nicht von dem ganzen – vermummten – Pulk angegriffen worden sei. Dem trug das Gericht nun Rechnung. Acht der zehn Eindringlinge wurden im Zweifel freigesprochen. Die beiden unmittelbaren Angreifer wurden verurteilt.

Parallelprozess als Gradmesser

Diese Vorgangsweise, nämlich: Bestrafung nur für diejenigen, die selbst Hand anlegen, dürfte für einen weiteren Rapid-Prozess wohl nicht gelten. Parallel zu dem Verfahren um den Überfall auf Nachwuchstalent Grubeck läuft – wie berichtet – auch ein Prozess wegen Landfriedensbruchs. Auch gegen Rapid-Fans, 27 an der Zahl. Dabei wird den Angeklagten – zu diesen zählt übrigens auch der nun verurteilte Rauchfangkehrer – eine „Zusammenrottung“ gegen die Polizei im Anschluss an ein Freundschaftsspiel des SK Rapid mit dem 1. FC Nürnberg vorgeworfen. Dieser Landfriedensbruchprozess gilt unter Beobachtern als Gradmesser, inwieweit dieser Tatbestand künftig überhaupt auf Sportfans angewendet werden kann bzw. ob künftig bei Ausschreitungen rund um Stadien doch eher der eigens für „Sportgroßveranstaltungen“ (so formuliert der Gesetzgeber) geschaffene Tatbestand des Raufhandels geprüft werden muss.

Mittlerweile stuft es auch die Politik als problematisch ein, dass im Rahmen einer Landfriedensbruchanklage auch Mitläufer, die selbst keine konkreten Taten (Beispiel: schwere Sachbeschädigung) gesetzt haben, verurteilt werden können – sofern man bei ihnen Wissentlichkeit bezüglich der Ziele der Menschenmenge annimmt. Nächster Prozesstermin in Sachen Rapid/Nürnberg: 15. September.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.08.2014)

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