Nur durch Körperflüssigkeiten ist eine Ansteckung mit Ebola möglich. Das Risiko, dass die derzeit in Afrika festgestellte Seuche auch in Österreich ausbricht, gilt als sehr gering.
Seit dem Ausbruch einer Ebola-Epidemie in Westafrika und dem Bekanntwerden von – letztlich nicht stichhaltigen – Verdachtsfällen in Österreich herrscht entsprechende Verunsicherung. „Die Presse“ beantwortet die wichtigsten Fragen.
1. Was passiert, wenn es einen Verdachtsfall gibt?
Im Prinzip können Verdachtsfälle in jedem regionalen Spital aufgenommen werden. Voraussetzung ist, dass das entsprechende Krankenzimmer über eigene sanitäre Anlagen, insbesondere eine Toilette, verfügt. Für Ärzte und Pfleger muss Schutzkleidung zur Verfügung stehen. Blut- und Harnproben des Erkrankten werden mittels Flugzeug, Rettung oder einem Kurierdienst ins Hamburger Bernhard Nocht Institut gebracht (siehe unten). Es ist eines der wenigen Labors in Europa, die über die höchste Sicherheitsstufe (BSL 4, steht für Bio Safety Level 4) verfügen.
2. Wie steckt man sich überhaupt an? Und wer ist gefährdet?
Der Erreger wird nur durch Körperflüssigkeiten wie etwa Speichel, Erbrochenes oder Blut eines Erkrankten übertragen. Auch der Kontakt mit verstorbenen Ebola-Patienten kann zur Übertragung führen. Während der Inkubationszeit des Virus, die bis zu 21 Tage beträgt, geht von den infizierten Personen keine Ansteckungsgefahr aus. Personen, die mit Ebola-Kranken in Kontakt kamen, werden von den Gesundheitsbehörden aufgefordert, 21 Tage lang regelmäßig ihre Körpertemperatur zu messen. Steigt diese nie über 38,5 Grad Celsius, besteht kein Risiko.
3. Was geschieht bei einem bestätigten Ebola-Fall?
Einerseits startet die intensivmedizinische Behandlung des Patienten selbst (siehe Punkt vier). Andererseits leiten die Behörden eine Reihe weiterer Maßnahmen ein, um die Ausbreitung zu verhindern. Dies umfasst die Suche nach Personen, die engeren Kontakt zum Erkrankten hatten. Fluggäste, die in unmittelbarer Nähe zum Patienten in der Maschine saßen, werden auf das Virus getestet. Passagiere desselben Fluges sind aufgefordert, regelmäßig Fieber zu messen. Weiters sehen die Krisenpläne die aufwendige Desinfektion jener Orte vor, an denen sich der Erkrankte aufgehalten hat. Das betrifft außer dem Flugzeug – und dort insbesondere die Toiletten – auch den Krankentransporter und das Personal, das ihn ins Spital gebracht hat.
4. Wie kann man einen Ebola-Patienten behandeln?
Je nach Ebola-Typ beträgt die Sterblichkeitsrate unter den Erkrankten zwischen 50 und 90 Prozent. Derzeit breitet sich in Westafrika der Zaire-Stamm aus, an dem etwa jeder zweite stirbt. Die Überlebenschancen steigen deutlich, wenn der Patient zuvor sonst gesund war. Zugelassene Medikamente gegen die Krankheit gibt es nicht, allerdings befand die Weltgesundheitsorganisation WHO, dass der Einsatz experimenteller Präparate angesichts der gegenwärtigen Situation in Afrika ethisch vertretbar sei. Normalerweise werden Ebola-Patienten auf Intensivstationen betreut. Das Virus führt oft zu Organversagen. Wichtige Behandlungsmethoden sind Dialyse, kontrollierter Flüssigkeitsersatz und künstliche Beatmung.
5. Spezialfall Flughafen: Was geschieht, wenn ein Passagier Symptome zeigt?
Damit überhaupt eine Handlungskette in Gang kommt, braucht es aufmerksames Flugpersonal. Zeigt ein Passagier verdächtige Symptome, melden Flugbegleiter und Piloten den Fall an den Tower des Zielflughafens. Am Flughafen Wien, wo die meisten internationalen Flüge nach Österreich landen, gibt es hierfür in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium entwickelte Krisenpläne. Die erste Maßnahme in einem solchen Fall: Die betroffene Maschine bekommt nach der Landung einen Abstellplatz an einer Außenposition des Rollfeldes. Für die Passagiere und die Besatzung wird anschließend ein abgeschottetes Gate geöffnet. Dort entscheidet dann der Amtsarzt, ob tatsächlich von einem Verdachtsfall auszugehen ist, ob weitere Maßnahmen (Beispiel: Tests) notwendig sind, oder ob es sich um einen Fehlalarm handelt.
6. Wie groß ist das Risiko, dass es in Österreich zu Ebola-Fällen kommt?
Sehr gering. Flüchtlinge aus Westafrika stellen laut Gesundheitsministerium allein deshalb ein vergleichsweises geringes Risiko dar, weil deren Anreise am Land- und Seeweg meistens mehrere Wochen dauert. Geschäftsreisende und Urlauber, die den Luftweg nehmen, kommen als Überträger daher eher in Frage. Da diese Personen in den Krisengebieten Risikostätten wie Spitäler oder Friedhöfe tendenziell meiden, ist auch bei ihnen das Risiko gering. Peter Kreidl, Leiter der Abteilung für Übertragbare Erkrankungen und Krisenmanagement im Gesundheitsministerium, sagt es so: „Die Gefahr, dass sich ein Kleinkind durch einen von Impfgegnern verursachten Masern-Ausbruch eine Gehirnhautentzündung holt, ist um ein Vielfaches größer.“
("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.08.2014)