A1: Autofahrer rast mit vier Promille gegen Verkehrsschild

Auf der Westautobahn rammte ein 53-Jähriger eine Hinweistafel. Nachdem er für einen Alkomattest zu betrunken war, wurden im Spital vier Promille Alkohol im Blut gemessen.

Mehr als vier Promille Alkohol im Blut hatte ein Autofahrer, der am Donnerstagnachmittag auf der Westautobahn (A1) bei Pöchlarn in Niederösterreich einen Unfall verursachte. Der Wert wurde bei einer Blutabnahme im Landesklinikum Melk festgestellt, berichtet die Landespolizeidirektion.

Der 53-Jährige war mit seinem Pkw in Richtung Salzburg unterwegs, als er von der Fahrbahn abkam und gegen ein Hinweisschild prallte. An den Unfallort gerufene Beamte einer Streife bemerkten die starke Alkoholisierung des Lenkers. Der Mann sei aufgrund der damit verbundenen körperlichen Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage gewesen, einen Alkotest zu machen, so die Polizei. Aus diesem Grund wurde im Landesklinikum Melk eine klinische Untersuchung mit Blutabnahme durchgeführt.

Der Lenker aus dem Bezirk Amstetten musste seinen Führerschein abgeben. Er wurde außerdem bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten und der Bezirkshauptmannschaft Melk angezeigt.

Alkoholgrenzen und Rechtsfolgen

Seit dem Jahr 1998 gilt in Österreich im Straßenverkehr grundsätzlich die gesetzlich erlaubte Grenze von 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut. Dann greift das Strafrecht, ab 0,5 Promille sind bei Ersttätern mindestens 500 Euro Strafe fällig, auch gibt es eine Vormerkung. Ab 0,8 Promille sind es mindestens 800 Euro und ein Monat Lenkverbot, ein Verkehrscoaching muss absolviert werden.

Ab 1,2 Promille beträgt die Strafe schon mindestens 1.200 Euro und vier Monate Führerscheinentzug, Alkolenker müssen zur Nachschulung. Und ab 1,6 Promille beträgt die Strafe 1.600 Euro, zudem muss eine amtsärztliche Untersuchung absolviert werden und der Schein ein halbes Jahr abgegeben werden. Wird bei einer Kontrolle der Alkotest verweigert, gelten die Rechtsfolgen von über 1,6 Promille.

Längere Führerschein-Entziehungszeiten gibt es für Wiederholungstäter. Insgesamt strengere Bestimmungen gelten für Fahrschüler, Probeführerscheinbesitzer, Bus- und Lkw-Fahrer über 7,5 Tonen sowie Mopedlenker und Klasse F-Lenker unter 20 Jahren.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.