Nach einer Razzia gegen Tierschützer am vergangenen Mittwoch hat die Grüne Tierschutzsprecherin Brigid Weinzinger am Montag das Vorgehen der Behörden kritisiert: Die Ermittler hätten eine "nebulöse kriminelle Organisation konstruiert", um die zehn Tierschützer festzunehmen, so Weinzinger. Am Wochenende wurde über die Verdächtigen wegen Verdunkelungsgefahr die U-Haft verhängt. Fünf der Inhaftierten sind in Hungerstreik, berichtete Harald Balluch vom Verein gegen Tierfabriken (VGT).
Weinzinger kritisierte, dass den Inhaftierten bisher außer "einem Buttersäurenanschlag, dem Verkleben eines Schlosses sowie der Bedrohung einer Pressesprecherin eines Unternehmens" nichts zur Last gelegt wird. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat sich in ihren Aussagen bisher zurückgehalten und von Brandanschlägen und Sabotageakten gesprochen. Weinzinger forderte, jene Beschuldigten, denen keine konkreten Straftaten vorgeworfen werden, aus der U-Haft zu entlassen. "Die Grünen werden jedenfalls das Geschehen im Innenausschuss des Parlament thematisieren", meinte die Tierschutzsprecherin.
Rechtshilfe: Vorgehen nicht rechtskonform
Eine Sprecherin der Rechtshilfe für die Verhafteten kritisierte zudem, dass zwei der Tierschützer unter Zwang DNA-Proben entnommen worden sind. "Das ist in ihren Fällen nichts rechtskonform", meinte die Sprecherin. Auch die Begründung für die Verhängung der U-Haft wegen Verdunkelungsgefahr ließ die Vertreterin nicht gelten. Den Beschuldigten würde dabei vor allem zur Last gelegt, dass sie in der Vergangenheit mit verschlüsselten E-Mails kommuniziert haben. "Das ist aber nicht strafbar", sagte sie.
Kein Verständnis zeigten die Sprecherin und Weinzinger auch für die Hausdurchsuchungen. Demnach hätten die Beamten nicht gezielt nach verdächtigen Gegenständen, Schriftstücken oder Datenträgern gesucht, sondern die Wohnungen "von oben nach unten umgedreht". Mitgenommen wurden neben Datenträgern und ganzen Mitgliederlisten auch "Hundespielzeug und Demo-Plakate".
Weinzingers Vermutung: Die Beamten hätten erhofft, bei den Durchsuchungen zufällige Funde zu machen, um ihren Vorwurf der "kriminellen Organisation" überhaupt erst zu untermauern. "Das ist in elf Jahren Polizeiarbeit offenbar nicht gelungen", so die Tierschutzsprecherin.
Vager Tatbestand "kriminelle Organisation"
Ein weiterer Aspekt, der Weinzinger Anlass zur Sorge bereitet, ist, dass den Beschuldigten mit der "Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation" ein Passus des Strafrechts zur Last gelegt wird, der eigentlich auf Strukturen des Organisierten Verbrechens, der Geldwäsche und auf Schlepperbanden ausgerichtet ist. Würde gegen die verhafteten Tierschützer nicht tatsächlich ein entsprechendes Vergehen vorliegen, so liefen sämtliche unangenehme Interessengruppierungen künftig Gefahr, plötzlich als "kriminelle Organisationen" verdächtigt zu werden.
(APA/Red.)
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