Hooligan-Angriff auf Kirchweger-Haus: Prozess vertagt

Fanatische Anhänger des FK Austria (Symbolbild: Tribüne mit Austria-Fans) stehen derzeit in Wien vor Gericht
Fanatische Anhänger des FK Austria (Symbolbild: Tribüne mit Austria-Fans) stehen derzeit in Wien vor GerichtAPA, Oczeret
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Im Prozess um den Sturm von Austria-Fans auf das Kirchweger-Haus stehen auch zwei Personen vor Gericht, die ihrerseits auf einen der Angreifer eingeschlagen haben sollen. Ihre Anklage wurde verschärft.

Mit weiteren Zeugenaussagen ist am Mittwoch im Straflandesgericht Wien der Prozess um einen Überfall auf das Ernst-Kirchweger-Haus (EKH) in Wien-Favoriten fortgesetzt worden. Danach gab es wieder keine Urteile. Statt dessen wurde die Verhandlung auf unbestimmte Zeit vertagt. Ein aus Spanien stammender Fußballfan, der damals die nunmehr angeklagten Anhänger des FK Austria Wien begleitet hatte und damit als Tatzeuge in Frage kommt, soll geladen werden.

Sieben Hooligans, die dem mittlerweile offiziell verbotenen Austria Wien-Fanklub "Unsterblich Wien" angehören sollen, müssen sich wegen Hausfriedensbruchs verantworten, einer von ihnen zusätzlich wegen schwerer Körperverletzung. Er soll am 27. Oktober 2013, eben beim Sturm auf das Kirchweger-Haus, einem Funktionär der kommunistischen Gewerkschaft Komintern im Stiegenhaus des EKH zwei Faustschläge versetzt haben.

Auf der Anklagebank befinden sich, wie berichtet, aber auch zwei Komintern-Gewerkschafter. Sie sollen - nachdem man die Eindringlinge aus dem EKH vertrieben hatte - den Hooligans mit anderen Gesinnungsgenossen nachgelaufen sein und jenen Fußballfan, der zuvor ihren Kollegen attackiert hatte, mit einem Besenstiel und einem Wischmopp angegriffen haben. Die beiden wurden am heutigen Verhandlungstag von einem unbeteiligten Anrainer, der von seinem Fenster aus die Szenen auf der Straße beobachtet und das Geschehen mit seiner Kamera dokumentiert hatte - seine Aufnahmen finden sich als Beweismittel im Gerichtsakt - belastet. Er erkannte in den Gewerkschaftern jene Männer wieder, die auf den 34-jährigen Austriafan losgegangen waren. Letzterem sei ein Besenstiel auf den Kopf geschlagen worden.

Gegenangriff mehrerer Gewerkschafter?

Auf die Frage, weshalb er Fotos geschossen habe, erwiderte der Zeuge: "Meiner Meinung nach sind wir in einem Rechtsstaat und nicht im Dschungel." Da der Aussage des Zeugen zufolge an dem Angriff auf den Hooligan einer oder zwei weitere, bisher nicht ausgeforschte Männer beteiligt waren, wurde die Anklage gegen die Gewerkschafter in Richtung schwere Körperverletzung ausgedehnt. Denn: Wenn mindestens drei Personen in verabredeter Verbindung eine Körperverletzung begehen, ist diese laut Strafgesetzbuch in jedem Fall als schwer einzustufen.

Nach dem unbeteiligten Zeugen trat am Mittwoch noch ein Komintern-Gewerkschafter in den Zeugenstand, der von der Polizei bisher nicht vernommen worden war. Er entlastete die beiden Angeklagten, mit denen er seit längerem bekannt bzw. befreundet sei. Er könne "bezeugen", dass diese nicht geschlagen hätten. Auf den Mann könnte jetzt ein Verfahren wegen falscher Zeugenaussage zukommen: Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter beantragte eine Protokollabschrift, um nach neuerlicher Prüfung seiner Angaben allenfalls gegen den Funktionär vorzugehen.

Bis zum nächsten Termin soll auch noch ein gerichtsmedizinisches Gutachten eingeholt werden. Das Gericht möchte klären lassen, ob es sich bei den an den Händen festgestellten Verletzungen des 34-jährigen Austria-Fans um Abwehrverletzungen handelt oder diese eher darauf hindeuten, dass dieser mit seinen Fäusten den verletzten KOMintern-Funktionär "bearbeitet" hatte.

Indessen legt der FK Austria Wien Wert auf die Feststellung, dass der Fanklub „Unsterblich“ bereits im Jänner 2013 ausgeschlossen worden sei. In einer Presseaussendung hieß es am Mittwoch: "Es ist kein Geheimnis, dass es eine gewisse Form von Radikalismus im Stadion bei uns gegeben hat, allerdings liegen Vorfälle schon lange zurück. Der FK Austria Wien tritt seit Jahren massiv gegen jede Form der Gewalt auf."

(m. s./APA)

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