Reform: Neue Strafsätze für Diebstahl und Raub

Archivbild: Auch Computer- und Internetkriminalität soll strenger geahndet werden.
Archivbild: Auch Computer- und Internetkriminalität soll strenger geahndet werden.(c) APA/dpa
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Brisanter Expertenbericht zur Reform der Strafgesetze: Die Relationen zwischen den Strafen sollen sich ändern. Motto: Strenge bei Leib- und Leben-Delikten, Milde bei Vermögensdelikten. Und: Cybermobbing wird strafbar.

Wien. Strengere Strafen bei Delikten gegen Leib und Leben wie „schwere Körperverletzung“ oder „absichtliche schwere Körperverletzung“, dafür weniger Härte bei Vermögensdelikten – diese generelle Korrektur angereichert mit neuen auf das Internet abzielenden Straftatbeständen, etwa „Cybermobbing“ und „Ausspähen von Daten eines unbaren Zahlungsmittels“ ist grob erklärt die Essenz der von Experten vorgeschlagenen Reform des Strafgesetzbuches. Ein entsprechender Bericht langte im Parlament ein.

Ausgearbeitet hat den (auch der „Presse“ vorliegenden) Bericht eine Arbeitsgruppe unter Vorsitz des Chefs der Strafrechtssektion im Justizministerium, Christian Pilnacek. Die Gruppe war seit Februar 2013 damit befasst, das zuletzt 1975 auf neue Beine gestellte Strafgesetzbuch (StGB) den rechtlichen und gesellschaftlichen Erfordernissen der Gegenwart anzupassen. Den Auftrag dafür gab die damalige ÖVP-Justizministerin Beatrix Karl, ihr Nachfolger Wolfgang Brandstetter übernahm das Reformprojekt. Allerdings beklagt die Gruppe (laut Bericht), dass aufgrund des Zeitplans, „viele Fragen lediglich angeschnitten“ werden konnten. Noch prekärer: Es gebe „wichtige Diskussionspunkte“, die „überhaupt nicht mehr behandelt werden konnten.“ Schon 2015 soll nämlich das Reformpaket beschlossen werden.

Streitthema: „Lebenslang“

So heißt es etwa bei der Frage, ob die lebenslange Freiheitsstrafe beibehalten werden solle, dass dies von den Experten zwar „mehrheitlich“ empfohlen werde, man diese Sanktion aber „zurückdrängen“ solle. Eine klare Handlungsanleitung gibt es aber noch nicht: „Eine Streichung der Androhung der lebenslangen Freiheitsstrafe aus einzelnen Delikten bedarf allerdings eingehender Überlegungen.“ Und so konnten „aufgrund des knappen Zeitrahmens (. . .) noch keine diesbezüglichen Empfehlungen abgegeben werden“.

Viel weiter ist man bei der Reform der Fahrlässigkeitsdelikte gegen Leib und Leben (fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung). Hier wurde eine Vereinfachung vorgenommen. Der Tatbestand „Grob fahrlässige Tötung“ soll neu dazu kommen. Auch die schwere Körperverletzung soll neu aufgesetzt werden. Bisher ist diese mit bis zu drei Jahren Haft bedroht. Künftig soll sie mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren geahndet werden. Die „absichtlich schwere Körperverletzung“, bisher mit einer Gefängnisstrafe von einem bis zu fünf Jahren bedroht, soll in Zukunft mit mindestens einem Jahr und maximal zehn Jahren Haft geahndet werden.

Hingegen finden sich Erleichterungen bei einem typischen Delikt gegen fremdes Vermögen, beim schweren Diebstahl. Diesen begeht unter anderem auch, „wer einen Diebstahl an einer Sache begeht, deren Wert 3000 Euro übersteigt“. Schon ab nächstem Jahr – so der knapp erscheinende Zeitplan des Justizressorts – soll diese sogenannte Wertgrenze auf 5000 Euro angehoben werden.
Eine weitere Spezialform (Qualifikation) des schweren Diebstahls soll ebenfalls neu entstehen: Zwischen einem Jahr und zehn Jahren Haft soll nur noch bekommen, wer eine Sache stiehlt, „deren Wert 300.000 Euro übersteigt“. Derzeit droht diese Sanktion auch schon Tätern, die etwas stehlen, das mehr als 50.000 Euro wert ist.
Schwerer Raub wird – geht es nach dem Expertenvorschlag – mit einem bis zu 15 Jahren Gefängnis bestraft werden, bisher sind es fünf bis 15 Jahre.

Kriminalität via Internet

Auch die Computerkriminalität nimmt in den Reformvorschlägen breiten Raum ein. So empfiehlt die Arbeitsgruppe eine Neufassung des Tatbestandes „Widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem“, wodurch mehrere Formen des Hacking erfasst werden können. Neu ins StGB kommen soll die Bestimmung „Ausspähen von Daten eines unbaren Zahlungsmittels“ (Strafdrohung: bis zu ein Jahr Haft). Dabei ist an das Herauslocken von Bankomatdaten durch fingierte E-Mails gedacht. Auch Cybermobbing soll strafbar werden. Dabei soll etwa das Verbreiten von Intimfotos wehrloser Opfer bekämpft werden. Hier ist an eine bis zu einem Jahr reichende Haftstrafe oder an eine einkommensabhängige Geldstrafe gedacht.

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