Prozess um Juwelierraub: Sechs Jahre Haft für 27-Jährigen

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Der Serbe wurde wegen schwerem Raubs und Körperverletzung mit tödlichem Ausgang schuldig gesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein Schuss in den Mund hat beim Überfall auf einen Juwelier in Eisenstadt 2005 einen Uhrmacher so schwer verletzt, dass er im Vorjahr an den Folgen starb. Donnerstag stand jener 27-Jährige vor Gericht, der laut Anklage damals gefeuert haben soll. Ein Geschworenensenat verneinte den Mordvorwurf und verurteilte ihn wegen schwerem Raub und Körperverletzung mit tödlichem Ausgang zu sechs Jahren Haft.

Am 28. November 2005, kurz nach 16.00 Uhr, hatte ein maskiertes Trio beim Juwelier Hohensteiner in der burgenländischen Landeshauptstadt zugeschlagen: Während ein Täter die Frau des Juweliers mit einer Pistole bedrohte, zertrümmerten die anderen mit überdimensionalen Schraubenziehern Glasvitrinen und rafften kostbare Uhren im Gesamtwert von 448.910 Euro in mitgebrachte Taschen.

Der damals 22-jährige Uhrmacher hatte in einem hinteren Raum des Geschäfts einen heftigen Disput mitbekommen. Er löste den akustischen Alarm aus und zwang die Räuber so zur Flucht. Der Mitarbeiter eilte den Tätern nach. Als er versuchte, einen der Männer aufzuhalten, schoss ihn dieser "ohne zu zögern und aus kürzester Entfernung" ins Gesicht, so Staatsanwalt Christian Petö. Der Mitarbeiter wurde dadurch zum Pflegefall und starb am 20. März 2013 an akuter Hirnlähmung.

Auf Blitzüberfälle spezialisierten Bande

Laut dem Staatsanwalt gehörte der angeklagte 27-jährige Serbe zu einer europaweit agierenden, auf Blitzüberfälle spezialisierten Bande. Während er sich im gesamten Vorverfahren der Aussage entschlagen hatte, wartete er zum Auftakt der Hauptverhandlung mit einer neue These auf: Nicht er selbst, sondern ein vierter Räuber, von dem es keine Spuren gab, habe den Schuss auf den Uhrmacher abgegeben. Dass er beim Überfall dabei gewesen sei, gab er zu. Der "vierte Mann" war allerdings im Jahr 2011 verunglückt und deshalb nicht mehr greifbar. Lebende Hintermänner und Komplizen wollte der 27-Jährige hingegen nicht belasten, weil er vor ihnen Angst habe.

"Ich bin fest davon überzeugt, dass er der Todesschütze ist, der diese schreckliche und abscheuliche Tat begangen hat", erklärte Staatsanwalt Petö in seinem Schlussplädoyer. Die Anklage stützte sich vor allem auf eine Blutspur des 27-Jährigen, die im Fond des Fluchtwagens gefunden worden war. Für einen vierten Räuber gebe es "keinen Anhaltspunkt".

Verteidigerin ortete "zu viele Zweifel"

Ob es den vierten Täter gegeben habe oder nicht, könne man nicht mit Sicherheit sagen, entgegnete Verteidigerin Heike Sporn. Sie habe alles in allem die Ansicht, dass hier "zu viele Zweifel" bestünden, um die Frage, dass ein Mord vorliege, bejahen zu können. Der Angeklagte selbst erklärte zum Abschluss, er wolle nur sagen, dass er nicht auf den Uhrmacher geschossen habe "und dass es mir sehr leid tut, dass das alles so passiert ist, soweit ich gehört habe".

Der 27-Jährige wurde zur Zahlung von mehr als 850.000 Euro an Privatbeteiligte - der Großteil entfiel auf Versicherungen, das Bundessozialamt und die Gebietskrankenkasse - verurteilt. Die Eltern des Uhrmachers hatten sich mit der Forderung nach 20.000 Euro Trauerschmerzensgeld angeschlossen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Für den Verurteilten erbat seine Anwältin Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Weil der Angeklagte zum Tatzeitpunkt erst 18 Jahre alt war, wurde der Prozess vor einem Geschworenengericht für Jugendstrafsachen geführt. Die Haftstrafe wurde als Zusatzstrafe zur ebenfalls wegen Raubes im Jänner erfolgten Verurteilung eines Madrider Strafgerichtes verhängt.

(APA)

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