Wien (red.). Ex-Bundeskriminalamtschef Herwig Haidinger sieht seine Vorwürfe gegen das Innenministerium durch den Kampusch-Untersuchungsbericht bestätigt. Im Gespräch mit der Austria Presseagentur erneuerte er am Donnerstag seinen Vorwurf, das von der ÖVP geführte Ressort habe Ermittlungspannen vertuschen wollen, was die Evaluierungskommission in ihrem am Mittwoch vorgelegten Bericht allerdings anders sieht.
Haidinger war nach Kampuschs Flucht im Sommer 2006 für eine umgehende Evaluierung der Ermittlungen eingetreten, weil dem Hinweis eines Polizisten auf den Täter offenbar nicht ernsthaft nachgegangen worden war. Dieses Vorgehen wurde ihm von Mitarbeitern der damaligen Innenministerin Liese Prokop (VP) untersagt. Offensichtlicher Grund: Die Nationalratswahlen 2006 standen unmittelbar bevor.
„Hätte es wissen müssen“
Haidinger heute: „Damals gab es keinen Grund, keine Evaluierung durchzuführen, außer, man wollte es nicht.“ Immerhin existierte ein gültiger Erlass, der eine eben solche Evaluierung abgeschlossener Fälle forderte.
Der aktuelle Untersuchungsbericht hingegen argumentiert, dass deshalb kein Grund zu parteipolitischer Vertuschung bestanden habe, weil die Fehler unter SP-Innenminister Karl Schlögl stattgefunden hätten. Im Bericht ist aber auch zu lesen, dass nicht klar sei, ob die Willensbekundungen der Prokop-Mitarbeiter deren persönliche Meinung, oder die der Ministerin waren.
Weiters hielt die Kommission fest, dass es unzulässig gewesen sei, die Niederschriften der Einvernahme von Natascha Kampusch nach ihrer Flucht bei Gericht zu verschließen, nicht aber den Ermittlern des Bundeskriminalamts zur Verfügung zu stellen. Haidinger: „Da war's für mich mit der Fachaufsicht vorbei. Die Ressortleitung hat mich an deren Ausübung gehindert. Ich hätte wissen müssen, was Frau Kampusch sagt, damit ich entsprechend disponieren kann.“
("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.06.2008)
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