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Emil: Ungeboren, behindert, Kläger gegen die Republik

10.07.2008 | 13:43 |   (DiePresse.com)

Die Eltern wollen ihren ungeborenen Sohn gegen ein OGH-Urteil klagen lassen, wonach Eltern bei Behinderung der Kinder Schadenersatz fordern können. Eine Diskriminierung, sagen sie.

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"Unser Kind hat zwar einen Schaden, ist aber kein Schaden." So begründet das Vorarlberger Ehepaar Sabine und Andreas Karg den Umstand, dass ihr ungeborenes Kind Emil, das mit einer Behinderung zur Welt kommen wird, die Republik Österreich klagen will. Hintergrund ist das umstrittene Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH), das Eltern im März Schadenersatz für ihr behindert geborenes Kind zusprach. Gemeinsam mit dem Gynäkologen Peter Schwärzler vom LKH Feldkirch und dem Dornbirner Anwalt Paul Sutterlüty traten die werdenden Eltern am Donnerstag vor die Presse.

Emil, der in etwa drei Wochen mit einem "offenen Rücken" zur Welt kommen wird, werde durch die gültige Rechtsprechung, die ihn zum "Totalschaden" mache, benachteiligt, so Sutterlüty. Seine Eltern könnten Schadenersatzansprüche für den Gesamtaufwand ableiten, wenn in der pränatalen Diagnose ein Fehler unterlaufen wäre. Das OGH-Urteil laufe darauf hinaus, dass die Unterhaltssicherheit von der Richtigkeit der pränatalen Diagnose abhänge, zudem könne Emil bis zur Geburt straffrei abgetrieben werden, verdeutlichte der Anwalt.

Präzedenzfall soll Gesetzgeber wachrütteln

Emils Recht auf Ehre und Achtung der Menschenwürde sowie auf Nicht-Diskriminierung und Gleichbehandlung sei daher verletzt. Daher werde eine Feststellungsklage gegen die Republik Österreich eingebracht. Um Geld gehe es dabei nicht, versicherten die Beteiligten.

Für das OGH-Urteil wurde das Schadenersatzgesetz herangezogen. In solchen Fällen müsste jedoch die Verfassung zum Tragen kommen, längerfristig sei der Gesetzgeber gefragt, so die Forderung. "Dieser Präzedenzfall soll dazu dienen, dass der Gesetzgeber endlich aktiv wird und die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung abschafft", erklärte der Anwalt. Die bisherigen "Hilferufe" des OGH, die rechtliche Lage zu überdenken, "prallten bis dato an den Parlamentstüren ab", so Sutterlüty.

Klagsmöglichkeit noch nicht sicher

Noch ist offen, ob Emil überhaupt klagen kann. Denn als Ungeborener ist er rechtlich nicht handlungsfähig und benötigt daher einen Kurator. "Der Antrag auf Bestellung eines Kurators beim Bezirksgericht Bregenz ist bereits eingebracht", erklärte Sutterlüty.

Die Eltern schilderten auf der Pressekonferenz, warum sie sich gegen eine Abtreibung Emils entschieden. Die Untersuchungsergebnisse seien zunächst ein Schock gewesen und hätten viele Fragen aufgeworfen, so Sabine Karg. Das Ehepaar ließ sich fünf Wochen Zeit, nutzte Beratungsangebote, besuchte Familien mit behinderten Kindern, dann stand fest: "Wir nehmen ihn an wie er ist", so die 33-Jährige.

"Die Zeit war nicht einfach", gab Andreas Karg zu. Sie wollten keinen Appell starten, dass es nur eine richtige Entscheidung gebe, auch wollten sie nicht gegen die Fristenlösung oder gegen die Möglichkeit angehen, ein Kind im Behinderungsfall abzutreiben. "Wir wollen einfach darauf aufmerksam machen, dass ein Kind kein Schaden sein kann", so Karg. Eltern sollten sich in so einer Situation für die Entscheidung ausreichend Zeit lassen und Beratungsangebote nutzen, so der Appell des werdenden Vaters.

(APA)

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79 Kommentare
 
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Gast: sosooo
31.08.2009 19:55
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kurpfusch

wann wird endlich dem ein ende gesetzt

Gast: soosoo
31.08.2009 19:19
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mr.wichtig- mr. schwänzler

da versucht sich ja doch nur wieder einer in szene zu setzen auf kosten der patienten

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Als Anwalt

kann ich ob dieses Schwachsinns nur den Kopf schütteln. Dieses Kind wird aufgrund eines drohenden Prozessverlustes bereits in seinen ersten Lebensjahren mit Kosten belastet oder übernehmen die vollmundigen Eltern die Haftung dafür? Dass ein Kind per se ein Schaden ist, haben nur einzelne Journalisten, die das Urteil nicht im Wortlaut kennen oder deuten können, aus der OGH-Entscheidung abgeleitet.

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Re: Als Anwalt

wenn sie anwalt sind, könnten sie mir bitte vielleicht in einfachen worten erklären, was genau dads ergebnis der klage der eltern sein soll; das habe ich nämlich nicht ganz begriffen

es hat ihnen ja niemand verboten das kind zu bekommen und einen fehler hat es ja auch nicht gegeben in der pränataldiagnostik

klagen sie jetzt für einen hypothetischen fall??? und wer soll dann was tun oder unterlassen???

wäre wirklich für eine verdeutlichung dankbar

Gast: Freude am Leben
18.07.2008 17:32
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Etwas Aufklärung

An die Allwissenden, denen absolut klar ist, daß das Kind eine lebenslange Last darstellen wird, die nur leiden und sich nie selbst versorgen können wird.

Das Kind hat 'nur' Spina Bifida, d.h. eine angeborene Querschnittslähmung und wahrscheinlich einen Hydrocephallus. Die meisten der hiervon Betroffenen können durchaus selbständig werden und selbst ihr Geld verdienen. Ihr lieben selbstgefälligen Mitbürger: Man sollte nur über Dinge schreiben, von denen man auch etwas Ahnung hat. Ich bin aus anderen Gründen Rollstuhlfahrer. Zugegeben, meine frühe Kindheit war für meine Eltern nicht immer leicht, insbesondere der Kampf um eine adequate Beschulung. Aber ich leide nicht, meine Mutter muß mich nicht mehr pflegen, ich habe ein Hochschulstudium und zahle schon sehr lange ziemlich viel Steuern.

Re: Etwas Aufklärung

Einverstanden, bis auf "Hydrocephallus".

Bombur
18.07.2008 17:11
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Ich bin der ....

Meinung, dass es eine Sache der Eltern ist, das zu entscheiden.

Immerhin sind sie die einzigen deren Leben beeinflusst wird durch diese Entscheidung, deshalb sollte da auch sonst niemand mitreden.


Halka
18.07.2008 15:42
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viele postings sind schockierend!

Haben wir den seit den Nazis gar NICHTS gelernt! Ich bin entsetzt wie viele Leute hier ganz offen dafür eintreten behinderte Menschen zu töten und ihnen jedes Lebensrecht aber auch Lebensfreude absprechen. Dieses Urteil wird hoffentlich viele Menschen aufrütteln, denn es kann nicht sein, dass behinderte Babies bis zur Geburt abgetrieben werden dürfen und wenn sich Eltern heldenhaft ihrer Verantwortung stellen und das Leben ihres Kindes beschützen wollen sie auch noch mit Vorwürfen überschüttet werden.

Gast: hlsebastian
18.07.2008 12:19
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Ich bin begeistert

von dieser Klage - endlich rüttelt jemand die in Feministinnen-Trance befindliche Gesellschaft auf, um vor Augen zu führen, dass durch das Abtreibungsgesetz Menschen wegen ihrer Behinderung gegenüber gesunden massiv benachteiligt werden. Aber wer hat das vorher schon gewusst? Die gesetzliche Regelung erlaubt das Töten eines behinderten Kindes bis wenige Momente vor der Geburt, während das Töten eines gesunden Kindes nur in den ersten drei Monaten streiffrei gestellt (jedoch nicht "erlaubt") wird. Das ist eine massive Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und sollte schon längst Thema des Menschenrechtsgerichtshofes werden - ich hoffe wir sind durch diese Klage auf dem besten Weg dorthin!

Schmeggs
18.07.2008 12:01
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Sachwalter für Eltern

Diesen wirklich dummen Eltern sollte man einen Sachwalter beistellen.

Die wollen doch allen Ernstes ihr lebenslanges unselbständiges Kind und die Kosten der Betreuung von der Allgemeinheit finanziert haben.

Niemand hat etwas dagegen, solche bedauernswerte Kreatur auf die Welt zu bringen, aber dann sollen sich die Eltern gefälligst selbst darum kümmern.


Antworten Gast: häh
18.07.2008 18:15
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Re: Sachwalter für Eltern

ich dachte, eben genau DAS wollen sie nicht. Sie klagen ja die Republik, dass ihr Kind nach -umstrittener- Rechtslage ein Schadensfall ist, ein Menschenleben aber kein Schaden sein kann.


Antworten Scifi
18.07.2008 13:59
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Re: Sachwalter für Eltern

So haben die Nazis bei ihren "Euthanasie"-Programmen für Behinderte auch argumentiert. Schon in den Schulen ließ man Kinder ausrechnen, was ein Behinderter die Volksgemeinschaft kostet und was man mit dem Geld stattdessen Sinnvolleres machen könnte.

Antworten Gast: ASVG-Sklave
18.07.2008 12:10
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Re: Sachwalter für Eltern

Gewagter Denkansatz! Ich persönlich kann mir nicht vorstellen, dass jemand ein behindertes Kind auf die Welt bringt, um danach an den Pflegekosten ein Leben lang zu verdienen. Andererseits sollen in Indien Kindern zu Krüppel gemacht werden, damit sie höhere Betteleinnahmen erzielen. Diese Welt ist ein Wahnsinn. Ich hoffe, Sie liegen falsch.

Gast: Crusader
18.07.2008 09:44
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Akzeptanz von ungeborenen Menschen mit Behinderung verbessert- dummes Geschwätz

Als Behinderter haben sie in dieser Gesellschaft keine Chance und keine Zukunft - fragen sie doch die Betroffenen mal selbst wie ihr Alltag aussieht - und auch ihre Angehörigen.......- und so wird es auch bleiben bzw. es wird noch schlimmer wenn sich die Wirtschaftslage verschlechtert.

Antworten Gast: Gast
18.07.2008 13:18
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Re: Akzeptanz von ungeborenen Menschen mit Behinderung verbessert- dummes Geschwätz

Ich bin ganz Ihrer Meinung - es redet sich leicht und auch die Ehepaare, die sich gegen die Abtreibung eines behinderten Kindes entscheiden haben keine Ahnung, was auf sie zukommt. In vielen Fällen verabschieden sich die Väter (oder auch schon vorgekommen) nehmen sich das Leben, weil sie mit der Behinderung ihres Kindes nicht zurechtkommen. Die Mütter bleiben mit dem behinderten Kind über "ein Leben lang" - und was das dem Steuerzahler kostet kann sich der "Normale" nicht einmal ansatzweise vorstellen. (Eine blinde Frau, sehr erfolgreich übrigens, hat mir im Vertrauen gesagt: "Wenn ich es mir aussuchen könnte, würde ich lieber nicht leben!" Ihr Wunsch wurde dann auch schnell erfüllt und sie starb.

massai
17.07.2008 07:26
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Geburtstrauma

eine Fehlbildung bei einem ungeborenen Kind ist in der
Regel eine Laune der Natur.
Anderst zu werten ist dagegen ein Geburtstrauma.
Man kann nur hoffen, daß er von zweiterem verschont bleibt.


Gast: michi
12.07.2008 17:06
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Mut zum Leben

Ich danke Emils Eltern für ihre Courage. Das Leben ist ein Geschenk. Das hat mir vor allem meine Freundin begreiflich gemacht, die mit MS jede Bewegung zweimal überlegt..aber dadurch erst so richtig bewußt zu leben begonnen hat. Der Schmerz ist Teil der menschlichen Existenz. Man soll ihn lindern wo man nur kann. Aber oft hilft er uns besser zu begreifen, was der Mensch ist. Seine Würde hat er nicht aufgrund seiner Leistungen, sondern seines Menschseins an sich. Und das geheischte Mitleid mit dem ach so armen Behinderten, für den es besser wäre nicht zu leben, finde ich pervers.
Bin nicht dankbar, daß meine Freundin MS hat. Bin aber dankbar für die tiefen Gespräche, die ich mit ihr führen kann. Und diese wiederum sind Frucht ihres Leidens. Das sie gelernt hat anzunehmen.

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ihr süsses gewäsch kauf ich ihnen nur ab

wenn sie selber einen schwerst behinderten pflegen müssen. wenn die beiden eltern drauf stehen - sie dürfen eh.

17und4
11.07.2008 17:35
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so wird das wohl nicht im Gesetz stehen,

da geht wohl die Populismussucht des Anwaltes durch:
"Vor dem Gesetz gilt er als „Totalschaden“.

Aber was tut man nicht alles, um aus der Allgemeinheit in aller Gemeinheit Geld herauszuschlagen.
Es ist wohl in erster Linie Sache der Eltern, hier etwas zu tun und schließlich können sie noch immer im Einvernehmen mit den österreichischen Gesetzen die Schwangerschaft abbrechen.
Tun sie das nicht, könnte man die Frage und die Klage umgekehrt stellen!

Gast: Coco
11.07.2008 12:58
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wenigstens die ungeborenen haben den mut diese bananen-republik zu verklagen!

die geborenen haben meistens NICHT den mut (cojones!) diese "glorreiche" insel der seligen -wo so viel richtig daneben laeuft- zu verklagen, also begruesse diese initiative! bravo!

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Was ist normal?

Es ist ein Skandal, dass Eltern behinderter Kinder den Weg der Schadenersatzklage gehen müssen, um ausreichend Unterstützung für die Förderung und Betreuung ihrer Kinder zu bekommen. Ich arbeite für aktion leben und wir fordern daher: eine Änderung des Schadenersatzrechtes, aber auch solidarische Unterstützung von Menschen mit Behinderungen (und das als Staatsaufgabe in der Verfassung verankert). Es kann doch nicht normal sein, dass behinderte Kinder einfach abgetrieben werden (keine behinderten Kinder = keine Probleme ...)

Antworten phuter
11.07.2008 15:19
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Doch und das ist auch gut so...

Kinder, deren Behinderung erst sehr spät oder nach der Geburt absehbar waren müssen selbstverständlich jede Art der Unterstützung erhalten. Hier geht es aber um ein Kind, welches mutwillig behindert zur Welt gebracht wird und dann bis zu seinem Tod Millionenkosten verursacht. Idealismus in Ehren - aber dafür kann nicht die Allgemeinheit haftbar gemacht werden. Vielleicht kommt aber die Aktion Leben für die Kosten auf? Die Kirche könnte ja ein paar ihrer Luxusfilialen abstossen um ihren wahren Prinzipien gerecht zu werden... finden Sie nicht?
Das ist das selbe wie die jungen Frauen die man seitens der Kirche terrorisiert dass sie nicht abtreiben - und wenn sie das Kind dann kriegen putzt sich die Pfaffenschar ab und lässt die Frauen im Regen stehen.

Re: Doch und das ist auch gut so...

Ich finde diesen Kommentar absolut anstößig!
Eine Myelomeningocele oder spina bifida, um welche es sich hier wohl handelt, ist weder mit millionenschweren Folgen... verbunden, noch handelt es sich um ein Kind, das nicht geliebt werden will oder ein Ungetüm.
Selbst wenn millionenschwere Folgen zu gewärtigen wären, müssten wir alle doch dazu stehen - wieviele Menschen liegen im Koma und kosten Millionen - sollen wir alles abdrehen?
Behinderte Kinder - und es ist ja noch nicht einmal abzusehen, ob der kleine Emil nicht ein ganz normales Leben führen kann, sei es im Rollstuhl, sei es an einem Stock oder auch nur leicht hinkend, sei es mit Defiziten im mathematischen Bereich oder mit Begabungen auf diversen Gebieten - sind immer eine Belastung, aber auch sehr häufig eine Bereicherung.
Und, als einschlägig beruflich Erfahrene, kann ich nur sagen - na, eine Spina bifida? Was regen Sie sich da groß auf, wird sicher ein glücklicher Mensch!

Antworten Antworten Ophicus
11.07.2008 16:04
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Re: Doch und das ist auch gut so...

Ihre Argumentation ist nicht schlüssig.
Wieso muss man das eine Kind "selbstverständlich" unterstützen, das andere aber nicht? Die Millionenkosten für die Allgemeinheit beseitigen könnte man in beiden Fällen - könnte man auch bei Demenzkranken, Langzeitarbeitslosen und sonstigen Nettoempfängern des Sozialsystems. Pragmatisch völlig in Ordnung.
Was "selbstverständlich" dagegenspricht ist die Menschenwürde. Die hat aber prinzipiell auch ein ungeborenes Kind. Dass ein ungeborenes Kind in manchen Fällen straflos getötet werden darf dient NICHT im Schutz der Allgemeinheit sondern dem Schutz der Mutter, und ist nur durch die besondere Situation der körperlichen Verbindung zu rechtfertigen.
Wenn die Mutter aber nichts gegen das Kind hat und daher nicht geschützt werden will geht das ungeborene Kind die Allgemeinheit nicht mehr oder weniger an als das geborene.

Antworten Antworten Antworten 17und4
11.07.2008 17:37
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Re: Re: Doch und das ist auch gut so...

ein Schwangeschaftabbruch ist gesetzlich noch immer und in iesem Fall besonders zulässig, das ist mutwillen, hier auf Kosten und zum Schaden der Allgemeinheit einen Rechtsfall zu provozieren!

Antworten Antworten Antworten Antworten Ophicus
11.07.2008 18:06
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Re: Re: Re: Doch und das ist auch gut so...

Ein Schwangerschaftsabbruch mag zulässig sein, ist aber eben keine Pflicht. Wenn die Eltern die Schwangerschaft nicht abbrechen wollen ist das ihre Sache. Pflegegeldverlust ist gesetzlich in diesem Fall nicht vorgesehen und - wie eben dargestellt - auch nicht begründbar. Zumindest hab ich noch kein auch nur ansatzweise schlüssiges Argument dafür gehört.
Wobei dieser Rechtsstreit mit der oben diskutierten Frage eigentlich absolut nichts zu tun hat, weil es in der Klage nicht um Pflegegeld oder Zahlungen der Allgemeinheit geht, sondern um Schadenersatzansprüche.

 
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