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Emil: Ungeboren, behindert, Kläger gegen die Republik

10.07.2008 | 19:17 |  STEFFEN ARORA (Die Presse)

Vorarlberg: Emil wird Ende Juli mit einer Behinderung zur Welt kommen. Vor dem Gesetz gilt er als „Totalschaden“. Weil das die Menschenwürde verletzt, wird nun Klage erhoben.

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BREGENZ. „Emil hat zwar einen Schaden, ist aber kein Schaden“, sagt Andreas Karg, Vater des noch ungeborenen Emil. Sein Sohn wird voraussichtlich Ende Juli auf die Welt kommen. Doch Emils Start ins Leben wird nicht einfach: Er leidet unter einer Fehlbildung der Wirbelsäule, die nicht vollständig geschlossen ist.

„Kinder mit demselben Defekt wie Emil werden in Österreich als Totalschaden bezeichnet“, ärgert sich Karg über die heimische Rechtsprechung. Denn in einem Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) vom Vorjahr wurden einem Elternpaar sämtliche Lebenshaltungskosten für ihr Kind zugesprochen, weil die Behinderung ihres Kindes während der Schwangerschaft nicht erkannt worden ist – in Österreich ist die Abtreibung eines behinderten Kindes, so genannte eugenische Indikation, bis vor der Geburt erlaubt.


„Kind kann kein Schaden sein“

Das Leben eines behinderten Kindes kann folglich als Ganzes schadensersatzfähig gemacht werden, sollte die Pränataldiagnostik nicht ausreichend Kenntnis über den Zustand des ungeborenen Kindes geliefert haben.

Genau dagegen richtet sich die Klage Emils, wie Anwalt Paul Sutterlüty erklärt: „Richtig wäre, wenn nur der Mehraufwand, der durch die Behinderung eines Kindes entsteht, als Schadenersatz abgegolten würde.“ Im Gegensatz zum jüngsten OGH-Urteil, das den betroffenen Eltern den Grundaufwand für ihr behindertes Kind als Schadenersatz zugesprochen hat. „Denn dadurch gilt die Existenz des Kindes als Schadensfall“, führt Sutterlüty aus. Und das verletze aus seiner Sicht die Menschenwürde: „Es kann doch nicht sein, dass ein Kind ein Schaden ist.“

Ziel der Klage sei, „gesellschafts- und sozialpolitisch etwas in Bewegung zu bringen“. Letztlich ist der Gesetzgeber gefordert, hier Klarheit zu schaffen. Die bisherige Untätigkeit der Legislative hat im Übrigen auch der OGH bereits ausdrücklich kritisiert. Sutterlüty hat am Bezirksgericht Bregenz einen Antrag auf Bestellung eines Kurators für Emil eingebracht, weil ein Ungeborenes selbst keine Klage einbringen kann. Binnen zwei Wochen will die zuständige Richterin über den Antrag entscheiden. Damit betritt man juristisches Neuland – noch nie hat ein Ungeborenes die Republik Österreich geklagt. Bei einer Ablehnung kündigt Sutterlüty Rechtsmittel an: „Notfalls klagen die Eltern im Namen des Kindes nach der Geburt.“


„Es geht nicht um Geld“

Die ungewöhnliche Klage habe keinerlei finanziellen Hintergrund, sagt der Anwalt: „Es geht dabei nicht um Geldforderungen irgendeiner Art. Egal wie der Prozess, so er denn stattfindet, endet, es geht um den Grundsatz und den Hinweis auf eines der größten Versäumnisse der Sozialpolitik.“ Emils Vater Andreas Karg betont, dass er und seine Frau keineswegs betroffene Eltern „missionieren“ wollen: „Das ist die schwierigste Entscheidung, die man treffen kann. Und egal ob man sich für oder gegen die Geburt eines behinderten Kindes entscheidet, in diesem Fall gibt es kein generelles Richtig oder Falsch. Das muss jeder für sich abwägen.“

Die Entscheidung sei ihm und seiner Frau nicht leicht gefallen. Einziger Ratschlag an Eltern in ähnlicher Situation: „Man sollte sich Zeit lassen, um das Für und Wider in Ruhe abwägen zu können.“ Emils Klage gegen die Republik unterstützen sie allein aus dem Grund, „dass es absurd ist, eine menschliche Existenz als Totalschaden zu bezeichnen“.

Auf einen Blick

Liefert die Pränataldiagnostik nicht ausreichend Kenntnis über den Gesundheitszustand eines Kindes, können Eltern, laut OGH-Urteil den Grundaufwand für ihr behindertes Kind als Schadensersatz einklagen. Weil das der Menschenwürde widerspreche, klagt der noch ungeborene Emil Karg nun die Republik Österreich. ■Ziel: Mit der Klage wollen die Eltern gesellschaftspolitischen Druck machen, um eine Gesetzesänderung zu erreichen. Ihre Forderung: Nur mehr der Mehraufwand, der durch die Behinderung eines Kindes entsteht, soll künftig als Schadenersatz einklagbar sein.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.07.2008)

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79 Kommentare
 
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Gast: sosooo
31.08.2009 19:55
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kurpfusch

wann wird endlich dem ein ende gesetzt

Gast: soosoo
31.08.2009 19:19
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mr.wichtig- mr. schwänzler

da versucht sich ja doch nur wieder einer in szene zu setzen auf kosten der patienten

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Als Anwalt

kann ich ob dieses Schwachsinns nur den Kopf schütteln. Dieses Kind wird aufgrund eines drohenden Prozessverlustes bereits in seinen ersten Lebensjahren mit Kosten belastet oder übernehmen die vollmundigen Eltern die Haftung dafür? Dass ein Kind per se ein Schaden ist, haben nur einzelne Journalisten, die das Urteil nicht im Wortlaut kennen oder deuten können, aus der OGH-Entscheidung abgeleitet.

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Re: Als Anwalt

wenn sie anwalt sind, könnten sie mir bitte vielleicht in einfachen worten erklären, was genau dads ergebnis der klage der eltern sein soll; das habe ich nämlich nicht ganz begriffen

es hat ihnen ja niemand verboten das kind zu bekommen und einen fehler hat es ja auch nicht gegeben in der pränataldiagnostik

klagen sie jetzt für einen hypothetischen fall??? und wer soll dann was tun oder unterlassen???

wäre wirklich für eine verdeutlichung dankbar

Gast: Freude am Leben
18.07.2008 17:32
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Etwas Aufklärung

An die Allwissenden, denen absolut klar ist, daß das Kind eine lebenslange Last darstellen wird, die nur leiden und sich nie selbst versorgen können wird.

Das Kind hat 'nur' Spina Bifida, d.h. eine angeborene Querschnittslähmung und wahrscheinlich einen Hydrocephallus. Die meisten der hiervon Betroffenen können durchaus selbständig werden und selbst ihr Geld verdienen. Ihr lieben selbstgefälligen Mitbürger: Man sollte nur über Dinge schreiben, von denen man auch etwas Ahnung hat. Ich bin aus anderen Gründen Rollstuhlfahrer. Zugegeben, meine frühe Kindheit war für meine Eltern nicht immer leicht, insbesondere der Kampf um eine adequate Beschulung. Aber ich leide nicht, meine Mutter muß mich nicht mehr pflegen, ich habe ein Hochschulstudium und zahle schon sehr lange ziemlich viel Steuern.

Re: Etwas Aufklärung

Einverstanden, bis auf "Hydrocephallus".

Bombur
18.07.2008 17:11
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Ich bin der ....

Meinung, dass es eine Sache der Eltern ist, das zu entscheiden.

Immerhin sind sie die einzigen deren Leben beeinflusst wird durch diese Entscheidung, deshalb sollte da auch sonst niemand mitreden.


Halka
18.07.2008 15:42
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viele postings sind schockierend!

Haben wir den seit den Nazis gar NICHTS gelernt! Ich bin entsetzt wie viele Leute hier ganz offen dafür eintreten behinderte Menschen zu töten und ihnen jedes Lebensrecht aber auch Lebensfreude absprechen. Dieses Urteil wird hoffentlich viele Menschen aufrütteln, denn es kann nicht sein, dass behinderte Babies bis zur Geburt abgetrieben werden dürfen und wenn sich Eltern heldenhaft ihrer Verantwortung stellen und das Leben ihres Kindes beschützen wollen sie auch noch mit Vorwürfen überschüttet werden.

Gast: hlsebastian
18.07.2008 12:19
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Ich bin begeistert

von dieser Klage - endlich rüttelt jemand die in Feministinnen-Trance befindliche Gesellschaft auf, um vor Augen zu führen, dass durch das Abtreibungsgesetz Menschen wegen ihrer Behinderung gegenüber gesunden massiv benachteiligt werden. Aber wer hat das vorher schon gewusst? Die gesetzliche Regelung erlaubt das Töten eines behinderten Kindes bis wenige Momente vor der Geburt, während das Töten eines gesunden Kindes nur in den ersten drei Monaten streiffrei gestellt (jedoch nicht "erlaubt") wird. Das ist eine massive Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und sollte schon längst Thema des Menschenrechtsgerichtshofes werden - ich hoffe wir sind durch diese Klage auf dem besten Weg dorthin!

Schmeggs
18.07.2008 12:01
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Sachwalter für Eltern

Diesen wirklich dummen Eltern sollte man einen Sachwalter beistellen.

Die wollen doch allen Ernstes ihr lebenslanges unselbständiges Kind und die Kosten der Betreuung von der Allgemeinheit finanziert haben.

Niemand hat etwas dagegen, solche bedauernswerte Kreatur auf die Welt zu bringen, aber dann sollen sich die Eltern gefälligst selbst darum kümmern.


Antworten Gast: häh
18.07.2008 18:15
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Re: Sachwalter für Eltern

ich dachte, eben genau DAS wollen sie nicht. Sie klagen ja die Republik, dass ihr Kind nach -umstrittener- Rechtslage ein Schadensfall ist, ein Menschenleben aber kein Schaden sein kann.


Antworten Scifi
18.07.2008 13:59
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Re: Sachwalter für Eltern

So haben die Nazis bei ihren "Euthanasie"-Programmen für Behinderte auch argumentiert. Schon in den Schulen ließ man Kinder ausrechnen, was ein Behinderter die Volksgemeinschaft kostet und was man mit dem Geld stattdessen Sinnvolleres machen könnte.

Antworten Gast: ASVG-Sklave
18.07.2008 12:10
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Re: Sachwalter für Eltern

Gewagter Denkansatz! Ich persönlich kann mir nicht vorstellen, dass jemand ein behindertes Kind auf die Welt bringt, um danach an den Pflegekosten ein Leben lang zu verdienen. Andererseits sollen in Indien Kindern zu Krüppel gemacht werden, damit sie höhere Betteleinnahmen erzielen. Diese Welt ist ein Wahnsinn. Ich hoffe, Sie liegen falsch.

Gast: Crusader
18.07.2008 09:44
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Akzeptanz von ungeborenen Menschen mit Behinderung verbessert- dummes Geschwätz

Als Behinderter haben sie in dieser Gesellschaft keine Chance und keine Zukunft - fragen sie doch die Betroffenen mal selbst wie ihr Alltag aussieht - und auch ihre Angehörigen.......- und so wird es auch bleiben bzw. es wird noch schlimmer wenn sich die Wirtschaftslage verschlechtert.

Antworten Gast: Gast
18.07.2008 13:18
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Re: Akzeptanz von ungeborenen Menschen mit Behinderung verbessert- dummes Geschwätz

Ich bin ganz Ihrer Meinung - es redet sich leicht und auch die Ehepaare, die sich gegen die Abtreibung eines behinderten Kindes entscheiden haben keine Ahnung, was auf sie zukommt. In vielen Fällen verabschieden sich die Väter (oder auch schon vorgekommen) nehmen sich das Leben, weil sie mit der Behinderung ihres Kindes nicht zurechtkommen. Die Mütter bleiben mit dem behinderten Kind über "ein Leben lang" - und was das dem Steuerzahler kostet kann sich der "Normale" nicht einmal ansatzweise vorstellen. (Eine blinde Frau, sehr erfolgreich übrigens, hat mir im Vertrauen gesagt: "Wenn ich es mir aussuchen könnte, würde ich lieber nicht leben!" Ihr Wunsch wurde dann auch schnell erfüllt und sie starb.

massai
17.07.2008 07:26
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Geburtstrauma

eine Fehlbildung bei einem ungeborenen Kind ist in der
Regel eine Laune der Natur.
Anderst zu werten ist dagegen ein Geburtstrauma.
Man kann nur hoffen, daß er von zweiterem verschont bleibt.


Gast: michi
12.07.2008 17:06
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Mut zum Leben

Ich danke Emils Eltern für ihre Courage. Das Leben ist ein Geschenk. Das hat mir vor allem meine Freundin begreiflich gemacht, die mit MS jede Bewegung zweimal überlegt..aber dadurch erst so richtig bewußt zu leben begonnen hat. Der Schmerz ist Teil der menschlichen Existenz. Man soll ihn lindern wo man nur kann. Aber oft hilft er uns besser zu begreifen, was der Mensch ist. Seine Würde hat er nicht aufgrund seiner Leistungen, sondern seines Menschseins an sich. Und das geheischte Mitleid mit dem ach so armen Behinderten, für den es besser wäre nicht zu leben, finde ich pervers.
Bin nicht dankbar, daß meine Freundin MS hat. Bin aber dankbar für die tiefen Gespräche, die ich mit ihr führen kann. Und diese wiederum sind Frucht ihres Leidens. Das sie gelernt hat anzunehmen.

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ihr süsses gewäsch kauf ich ihnen nur ab

wenn sie selber einen schwerst behinderten pflegen müssen. wenn die beiden eltern drauf stehen - sie dürfen eh.

17und4
11.07.2008 17:35
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so wird das wohl nicht im Gesetz stehen,

da geht wohl die Populismussucht des Anwaltes durch:
"Vor dem Gesetz gilt er als „Totalschaden“.

Aber was tut man nicht alles, um aus der Allgemeinheit in aller Gemeinheit Geld herauszuschlagen.
Es ist wohl in erster Linie Sache der Eltern, hier etwas zu tun und schließlich können sie noch immer im Einvernehmen mit den österreichischen Gesetzen die Schwangerschaft abbrechen.
Tun sie das nicht, könnte man die Frage und die Klage umgekehrt stellen!

Gast: Coco
11.07.2008 12:58
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wenigstens die ungeborenen haben den mut diese bananen-republik zu verklagen!

die geborenen haben meistens NICHT den mut (cojones!) diese "glorreiche" insel der seligen -wo so viel richtig daneben laeuft- zu verklagen, also begruesse diese initiative! bravo!

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Was ist normal?

Es ist ein Skandal, dass Eltern behinderter Kinder den Weg der Schadenersatzklage gehen müssen, um ausreichend Unterstützung für die Förderung und Betreuung ihrer Kinder zu bekommen. Ich arbeite für aktion leben und wir fordern daher: eine Änderung des Schadenersatzrechtes, aber auch solidarische Unterstützung von Menschen mit Behinderungen (und das als Staatsaufgabe in der Verfassung verankert). Es kann doch nicht normal sein, dass behinderte Kinder einfach abgetrieben werden (keine behinderten Kinder = keine Probleme ...)

Antworten phuter
11.07.2008 15:19
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Doch und das ist auch gut so...

Kinder, deren Behinderung erst sehr spät oder nach der Geburt absehbar waren müssen selbstverständlich jede Art der Unterstützung erhalten. Hier geht es aber um ein Kind, welches mutwillig behindert zur Welt gebracht wird und dann bis zu seinem Tod Millionenkosten verursacht. Idealismus in Ehren - aber dafür kann nicht die Allgemeinheit haftbar gemacht werden. Vielleicht kommt aber die Aktion Leben für die Kosten auf? Die Kirche könnte ja ein paar ihrer Luxusfilialen abstossen um ihren wahren Prinzipien gerecht zu werden... finden Sie nicht?
Das ist das selbe wie die jungen Frauen die man seitens der Kirche terrorisiert dass sie nicht abtreiben - und wenn sie das Kind dann kriegen putzt sich die Pfaffenschar ab und lässt die Frauen im Regen stehen.

Re: Doch und das ist auch gut so...

Ich finde diesen Kommentar absolut anstößig!
Eine Myelomeningocele oder spina bifida, um welche es sich hier wohl handelt, ist weder mit millionenschweren Folgen... verbunden, noch handelt es sich um ein Kind, das nicht geliebt werden will oder ein Ungetüm.
Selbst wenn millionenschwere Folgen zu gewärtigen wären, müssten wir alle doch dazu stehen - wieviele Menschen liegen im Koma und kosten Millionen - sollen wir alles abdrehen?
Behinderte Kinder - und es ist ja noch nicht einmal abzusehen, ob der kleine Emil nicht ein ganz normales Leben führen kann, sei es im Rollstuhl, sei es an einem Stock oder auch nur leicht hinkend, sei es mit Defiziten im mathematischen Bereich oder mit Begabungen auf diversen Gebieten - sind immer eine Belastung, aber auch sehr häufig eine Bereicherung.
Und, als einschlägig beruflich Erfahrene, kann ich nur sagen - na, eine Spina bifida? Was regen Sie sich da groß auf, wird sicher ein glücklicher Mensch!

Antworten Antworten Ophicus
11.07.2008 16:04
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Re: Doch und das ist auch gut so...

Ihre Argumentation ist nicht schlüssig.
Wieso muss man das eine Kind "selbstverständlich" unterstützen, das andere aber nicht? Die Millionenkosten für die Allgemeinheit beseitigen könnte man in beiden Fällen - könnte man auch bei Demenzkranken, Langzeitarbeitslosen und sonstigen Nettoempfängern des Sozialsystems. Pragmatisch völlig in Ordnung.
Was "selbstverständlich" dagegenspricht ist die Menschenwürde. Die hat aber prinzipiell auch ein ungeborenes Kind. Dass ein ungeborenes Kind in manchen Fällen straflos getötet werden darf dient NICHT im Schutz der Allgemeinheit sondern dem Schutz der Mutter, und ist nur durch die besondere Situation der körperlichen Verbindung zu rechtfertigen.
Wenn die Mutter aber nichts gegen das Kind hat und daher nicht geschützt werden will geht das ungeborene Kind die Allgemeinheit nicht mehr oder weniger an als das geborene.

Antworten Antworten Antworten 17und4
11.07.2008 17:37
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Re: Re: Doch und das ist auch gut so...

ein Schwangeschaftabbruch ist gesetzlich noch immer und in iesem Fall besonders zulässig, das ist mutwillen, hier auf Kosten und zum Schaden der Allgemeinheit einen Rechtsfall zu provozieren!

Antworten Antworten Antworten Antworten Ophicus
11.07.2008 18:06
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Re: Re: Re: Doch und das ist auch gut so...

Ein Schwangerschaftsabbruch mag zulässig sein, ist aber eben keine Pflicht. Wenn die Eltern die Schwangerschaft nicht abbrechen wollen ist das ihre Sache. Pflegegeldverlust ist gesetzlich in diesem Fall nicht vorgesehen und - wie eben dargestellt - auch nicht begründbar. Zumindest hab ich noch kein auch nur ansatzweise schlüssiges Argument dafür gehört.
Wobei dieser Rechtsstreit mit der oben diskutierten Frage eigentlich absolut nichts zu tun hat, weil es in der Klage nicht um Pflegegeld oder Zahlungen der Allgemeinheit geht, sondern um Schadenersatzansprüche.

 
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