Grüne wollen Ermittler anzeigen

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Für den Grünen Sicherheitssprecher Peter Pilz sind bei den Ermittlungen gegen die zehn mittlerweile verhafteten Tierschutz-Aktivisten illegale Maßnahmen zum Einsatz gekommen.

Im Fall der inhaftierten Tierschützer bereitet der Sicherheitssprecher der Grünen, Peter Pilz, Sachverhaltsdarstellungen wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung oder des Amtsmissbrauchs gegen die ermittelnden Organe vor. Das erklärte der Politiker in einer Pressekonferenz am Montag in Wien. Eine Reihe illegaler Überwachungsmaßnahmen hätte auch entlastende Hinweise für die zehn in Untersuchungshaft sitzenden Tierschützer zutage befördert - diese seien unterschlagen worden.

"Als die 'Soko Pelztier 74' gegründet wurde, hatten sie praktisch nichts in der Hand", sagte Pilz. Dann hätten immer wieder wechselnde Richtersenate ohne konkreten Tatverdacht Telefonüberwachungen, Rufdatenerfassungen, Standortbestimmungen und Abfragen von IP-Adressen genehmigt. Erst zur Begründung der Videoüberwachung sei Anfang 2008 trotz fehlender Voraussetzungen des Tatbilds des Paragrafen 278a StGB (Teilnahme an einer kriminellen Organisation) das Bestehen einer kriminellen Organisation behauptet worden.

Maßnahmen "ohne konkreten Tatverdacht"


"Ohne einen konkreten Tatverdacht zu begründen, hat es 74 Überwachungsmaßnahmen und 23 Hausdurchsuchungen (zwischen Dezember 2006 und Februar 2008, Anm.) gegeben", so Pilz. Der große Teil sei ohne ausreichende gesetzliche Voraussetzungen erfolgt und somit illegal.

Die aus den Überwachungsmaßnahmen resultierenden entlastenden Hinweise - z. B. hätten IP-Adressenabfragen ergeben, dass Drohbotschaften zu Buttersäure-Anschlägen in Graz aus den Niederlanden und Deutschland gekommen seien - seien bei der Begründung der Untersuchungshaftverlängerung unterschlagen worden, so Pilz. So habe man es auch "mit gezielter Manipulation", Verzerrung oder Unterschlagung von Beweisen zu tun.

Demnach könne niemand sicher sein, nicht auch von Überwachungsmaßnahmen betroffen zu sein: Kontakte zu Tierschutzorganisationen oder NGOs würden offenbar ausreichen, um als "Schwerkrimineller verfolgt zu werden", so Pilz.

Die im Fall der Tierschützer getroffenen Maßnahmen laut Pilz (Anzahl):

- Rufdatenerfassung und Standortdaten rückwirkend (10)
- Rufdatenerfassung und Standortdaten laufend (12)
- Inhaltsüberwachung 12
- Abfrage IP-Adressen 4
- Abfrage E-Mail-Postfach 1
- Abfrage Bankverbindungen 1
- Videoüberwachung 15
- Observation 17
- Peilsender Pkw 2
- Hausdurchsuchungen 23
Maßnahmen insgesamt 97

(APA)

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