U-Haft von Tierschützern um zwei Monate verlängert

Das Wiener Oberlandesgericht hat am Mittwoch sämtliche Haftbeschwerden der seit Ende Mai inhaftierten Tierschützer zurückgewiesen. Wie das Gericht der APA mitteilte, wurde bei allen zehn Aktivisten der dringende Tatverdacht in Richtung Bildung bzw. Teilnahme an einer kriminellen Organisation als gegeben angenommen. Scharfe Kritik an der Entscheidung kam vom Verteidiger der Tierschützer.

Das Verhängen der U-Haft durch das Landesgericht Wiener Neustadt war nach Ansicht des OLG ebenso rechtmäßig wie die Haftgründe Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr. Im Hinblick darauf wurde die Fortsetzung der U-Haft um vorerst zwei Monate angeordnet. Nächster gesetzlich vorgesehener Haftprüfungstermin ist der 11. September. Damit dürfte feststehen, dass die Tierschützer den Sommer im Gefängnis verbringen werden.

Der Verteidiger mehrerer Tierschützer übte heftige Kritik an der Entscheidung. "Offensichtlich ist das OLG nicht mehr auf dem neuesten Stand, weil selbst die Oberstaatsanwaltschaft inzwischen bei einzelnen Organisationsdelikten den dringenden Tatverdacht verneint", meinte Rechtsanwalt Michael Dohr.

In der Entscheidung heißt es unter anderem, die "Nachhaltigkeit" der Antipelzkampagne gegen mehrere Textilgeschäfte, auf die die Beschuldigten unter anderem Anschläge mit Buttersäure geplant bzw. verübt haben sollen, zeige sich "in der vielfältigen Ausformung von Druck im Wege von E-Mails und Telefonaten wie auch der Begehung von Straftaten" sowie an "Versuchen der Einflussnahme durch aktenkundig verschiedenen Tierschutzorganisationen zuzuordnenden Akteuren".

Die kriminelle Organisation sieht das OLG insofern als gegeben an, als es den Aktivisten darauf angekommen sei, mit unrechtmäßigen Mitteln "erheblichen Einfluss" auf "die Wirtschaft als Ganzes" auszuüben. "Schwergewichtige Zielsetzung" sei es gewesen, "die von der Kampagne betroffenen Kleidergeschäfte zur Abstandnahme von weiterem Pelzhandel zu bewegen".

(APA)

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