Schwere Justiz-Panne: Der Reigen der Schuldzuweisung

Unschuldig in Handschellen - eine Justizpanne sorgt für Beunruhigung.
Unschuldig in Handschellen - eine Justizpanne sorgt für Beunruhigung.(c) www.BilderBox.com (Www.bilderbox.com)
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Ein 39-Jähriger wurde wegen Drogenhandels angeklagt, obwohl er zum Tatzeitpunkt in Haft saß. Acht Tage lang hatte er gar keinen Rechtsbeistand. Verteidiger und Richter wehren sich gegen die Vorwürfe.

Neue Details sind am Mittwoch rund um der 39-jährigen Mann bekanntgeworden, der am 8. Juli unter dem falschen Verdacht verhaftet worden war, im vergangenen Sommer im Wiener Stadtpark mit Drogen gehandelt zu haben - denn er war zum Tatzeitpunkt in Haft. Der Mann hatte nach der Inhaftierung acht Tage lang keinen Rechtsbeistand.

Ohne die Möglichkeit gehabt zu haben, sich mit einem Anwalt zu besprechen, verzichtete der gebürtige Ägypter auf die Möglichkeit, Einspruch gegen die Anklage zu erheben. Das Wiener Straflandesgericht hatte dem Asylwerber zwar am 10. Juli einen Verfahrenshelfer genehmigt, doch die Rechtsanwaltskammer bestellte erst am 16. Juli per Bescheid einen solchen.

Wirtschaftsjurist als erster Verteidiger

Da es sich bei diesem Juristen um einen Spezialisten für Bank-und Kapitalmarktrecht und Gesellschaftsgründungen handelte, trat die betreffende Kanzlei am 17. Juli den Fall an den Strafverteidiger Norbert Wess ab: Ein durchaus üblicher Vorgang, da große Kanzleien, die keine Strafrechtsfälle übernehmen, regelmäßig auf sogenannte Substitute - Experten in Strafsachen - zurückgreifen, wenn die Kammer sie zu Verfahrenshelfern bestimmt.

Wess befand sich allerdings im Urlaub, als der Akt in seiner Kanzlei einlangte. Nach seiner Rückkehr besuchte der Verteidiger ab Ende Juli den 39-Jährigen mehrmals im Landesgerichtlichen Gefangenenhaus.

Richter: Verteidiger nachlässig

"Ich verstehe nicht, warum er in dieser Situation keinen Enthaftungsantrag gestellt hat", meinte Richter Friedrich Zeilinger am Mittwoch. Zeilinger hatte über den Verdächtigen die U-Haft verhängt, wobei dieser ihm nicht gesagt habe, dass er während des in der Anklageschrift genannten Tatzeitraums eine längere Haftstrafe verbüßt hatte und damit keinesfalls als vermeintlicher Drogen-Dealer infrage kam.

"Mir hat er nur gesagt, dass er sich nicht schuldig bekennt und er sich die Vorwürfe nicht erklären kann", so Zeilinger, der im Hinblick darauf Versäumnisse aufseiten des Verteidigers ortet: "Der hat seine Pflichten offensichtlich auch nicht ganz richtig wahrgenommen."

Verteidiger verweist auf Angeklagten

Darauf angesprochen sagte Wess, er habe nach Rücksprache mit seinem Mandanten sowohl von einem Einspruch gegen die Anklageschrift als auch einem Enthaftungsantrag Abstand genommen: "Er hat gemeint, das bringt eh nix."

Weiters habe sich der zuständige Richter zu diesem Zeitpunkt in einem mehrwöchigen Urlaub befunden und die Hauptverhandlung sei schon am 25. Juli auf den 26. August anberaumt worden: "Der Termin, wo sich alles aufklären wird, war damit absehbar." Zudem sei sein Mandant obdachlos und habe womöglich gar keine Enthaftung gewünscht: "Er hat draußen ja nix."

Rechtskräftiger Freispruch, aber in Haft

Der Mann, der vom 13. Februar 2006 bis zum 23. November 2007 durchgehend in Haft war, war am Dienstag im Straflandesgericht rechtskräftig vom Vorwurf freigesprochen worden, im Sommer 2007 im Stadtpark einem 16-Jährigen Cannabis überlassen zu haben. Der Bursch zog als Zeuge unter Wahrheitspflicht auch seine darüber hinausgehende Anschuldigung zurück, im Februar 2008 vom 39-Jährigen Hanftee erhalten zu haben, um diesen als Cannabiskraut zu verkaufen. Er müsse den Mann wohl verwechseln, so der 16-Jährige.

Entgegen der ursprünglichen Anordnung des Gerichts, den 39-Jährigen unverzüglich auf freien Fuß zu setzen, bleibt dieser überraschenderweise nun doch im Gefängnis: Erst heute, Mittwoch, wurde im Straflandesgericht ein Urteil des Bezirksgerichts Favoriten vom 21. Juni bekannt, mit dem der Mann in Abwesenheit wegen Ladendiebstahls zu vier Monaten Haft verurteilt worden war. Die mit 6. August datierte Vollzugsanordnung war bis zuletzt nicht im Strafregister aufgeschienen.

Der Mann wird daher in Strafhaft überstellt. Die unberechtigterweise verhängte U-Haft wird ihm angerechnet, so dass er noch knapp zwei Monate absitzen muss.

Justizministerin will Fall klären

Für Justizministerin Maria Berger (SPÖ) sind die Vorgänge in jedem Fall aufklärungsbedürftig. "Das sollte nicht passieren, das ist sehr bedauerlich", kommentierte sie am Rand einer Pressekonferenz den Umstand, dass die Staatsanwaltschaft Wien bei der Anklageverfassung offenbar "gepatzt" hatte. Man habe bereits einen schriftlichen Bericht angefordert. Allenfalls wären disziplinäre Konsequenzen für die mit der Aktenführung betrauten Behördenvertreter möglich, so Berger.

Den Einwurf des Leiters der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Werner Pleischl, der gemeint hatte, die derzeitige "strukturelle Überlastung" bei den Anklagebehörden bringe notgedrungen eine gewisse Fehleranfälligkeit mit sich, ließ die Ministerin nur bedingt gelten: "Ob das eine hinreichende Erklärung ist, wage ich zu bezweifeln."

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