Drei verurteilte Ex-Polizisten werfen dem Folteropfer vor, die Unwahrheit gesagt zu haben. Sie haben ihre Geständnisse widerrufen.
Der Fall des von Polizisten misshandelten Bakary J. zieht sich weiter. Drei Ex-Polizisten, die im Zusammenhang mit dem Fall wegen Quälens eines Gefangenen rechtskräftig verurteilt wurden, wollen den Spruch nun mittels Wiederaufnahmeantrags bekämpfen. Der Anwalt des Folteropfers will in der Folge eine Verleumdungsklage einbringen. Das berichtet der „Kurier“ in seiner Donnerstagausgabe.
Die drei ehemaligen Polizisten haben ihre nach dem Fall im April 2006 abgelegten Geständnisse widerrufen. Zu diesen seien sie von ihrem Dienstgeber gedrängt worden, weil ihnen signalisiert worden sei, dass sie im Gegenzug mit milden Sanktionen davonkommen würden und ihre Jobs behalten könnten. Sie streiten in ihrem Antrag ab, Bakary J. die Verletzungen zugefügt zu haben.
„Unwahrheit“ versus „Unterstellung“
Sie stützen sich auf ein angebliches neues Gutachten sowie „Protokolle von Polizeiamtsärzten“. Demnach seien Bakary J. einige Verletzungen nicht in einer Lagerhalle zugefügt worden, sondern erst später. „Aufgrund der oben angeführten neuen Beweismittel ergibt sich, dass der einzige Belastungszeuge Bakary J., was die Entstehung seiner schweren Verletzungen betrifft, offensichtlich die Unwahrheit gesagt hat.“
Das will Bakary J.s Anwalt Rast nun zur Anzeige bringen. „Das ist eine Unterstellung und eine glatte Lüge“, wird er im „Kurier“ zitiert.
„Rechtskräftige Verurteilung“
Weder die Wiener Polizei noch das Innenministerium wollten zu dem Antrag an sich einen Kommentar abgeben. „Aber der Vorwurf, es seien im Jahr 2006 irgendwelche angeblichen Absprachen nicht eingehalten worden, ist völlig absurd angesichts der Tatsache, dass es aufgrund der Beweislage und der Geständnisse eine rechtskräftige Verurteilung gegeben hat“, hieß es aus dem Innenressort.
„Wenn 2014 Ex-Polizisten der Meinung sind, sie widerrufen ihre Geständnisse wegen eines angeblich nicht eingehaltenen Deals, dann führt sich das von selbst ad absurdum.“ Die Schlussfolgerung: Das Innenministerium sehe keinen Anlass, „das rechtskräftig gefällte Urteil in Zweifel zu ziehen“.
Amtshaftungsklage gegen Republik
Der Gambier Bakary J., der inzwischen mit einem regulären Aufenthaltstitel in Österreich lebt, hat von der Finanzprokuratur eine finanzielle Wiedergutmachung von 110.000 Euro für die erlittene Tortur erhalten. In einer gegen die Republik gerichteten Amtshaftungsklage fordert sein Anwalt Nikolaus Rast weitere 375.000 Euro und eine monatliche Pension von 1000 Euro.
Ein vom Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen (ZRS) bestellter Gutachter hat zuletzt jedoch Zweifel am Vorliegen einer posttraumatischen Belastungsstörung angemeldet. Die Kanzlei Rast lehnt diesen Sachverständigen wegen Befangenheit und Voreingenommenheit ab.
(APA)