Horngacher: Berufungssenat bestätigt Urteil und Amtsverlust

BERUFUNGSVERHANDLUNG GEGEN EX-GENERAL ROLAND HORNGACHER
BERUFUNGSVERHANDLUNG GEGEN EX-GENERAL ROLAND HORNGACHER(c) APA (Helmut Fohringer)
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Es bleibt bei fünfzehn Monaten bedingter Haft für den ehemaligen Wiener Polizeigeneral Roland Horngacher. Er wurde im Frühjahr wegen Amtsmissbrauchs verurteilt, seine Berufung wurde nun zurückgewiesen.

Es bleibt bei fünfzehn Monaten bedingter Haft für den ehemaligen Wiener Landespolizeikommandanten Roland Horngacher. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat am Montag die Strafberufung des früheren Polizeigenerals - diese Funktionsbezeichnung wurde ihm mittlerweile aberkannt - als unbegründet zurückgewiesen. Damit ist für den 48-jährigen Juristen auch der Amtsverlust verbunden. Das Ersuchen von Verteidiger Richard Soyer, zumindest diesen bedingt nachzusehen, wurde mit Nachdruck zurückgewiesen.

Horngacher war Mitte Oktober 2007 im Wiener Straflandesgericht wegen Missbrauchs der Amtsgewalt und Verletzung des Amtsgeheimnisses in jeweils zwei Fällen für schuldig befunden worden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte am 19. Juni 2008 in nichtöffentlicher Sitzung diese Entscheidung, das OLG hatte somit nur mehr über die Strafe abzusprechen, die sowohl vom Angeklagten als auch von der Staatsanwaltschaft bekämpft wurde.

Am Amtsverlust führt kein Weg vorbei


Der Berufungssenat hielt das Urteil des Erstgerichts allerdings für schuld- und täterangemessen. Horngacher habe seine "besonders hohe Position in der Wiener Polizei" zur Begehung strafbarer Handlungen ausgenützt.

Am Amtsverlust führte für das OLG kein Weg vorbei. Die Auswirkungen des Strafverfahrens seien "sicher nicht inadäquat", so Körber. Würde man Horngacher die Rückkehr in den Polizeidienst ermöglichen, "wäre das eine Aufforderung an die österreichischen Polizeibeamten, es genau so zu machen wie er", ätzte der Vorsitzende.

Horngacher: "Unangemessen"


Der Ex-General wirkte nach der Urteilsverkündung geschockt. Von Journalisten um einen Kommentar zum nunmehr rechtskräftigen Urteil gebeten, bemerkte der sichtlich angeschlagene 48-Jährige: "Ich find's unangemessen!" Weitere Fragen - etwa nach seinen zukünftigen beruflichen Plänen - beantwortete er nicht.

Sein Rechtsbeistand bezeichnete die Entscheidung als "streng und überschießend". Der Verteidiger erwägt nun den Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Missbräuchliche Amtshandlung in Prater-Casino


Laut rechtskräftigem Urteil hatte Horngacher erstmals im Zusammenhang mit einer Amtshandlung in einem Casino im Wiener Prater seine Stellung als Landespolizeikommandant missbraucht, indem er am 5. April 2005 per Weisung 14 Afrikaner ohne jedwede gesetzliche Grundlage von Uniformierten aus dem Lokal eines befreundeten Unternehmers weisen ließ.

"Sauna-Affäre"


Als Amtsmissbrauch sahen die Gerichte auch das Abspielen geheimer Audio-Dateien an, die Horngacher im Juni 2006 dem "profil"-Journalisten Emil Bobi zur Kenntnis brachte. Die sieben Files waren im Rahmen einer richterlich genehmigten Telefonüberwachung aufgezeichnet worden und dokumentierten Gespräche des damaligen Leiters der Wiener Kriminalabteilung, Ernst Geiger, mit Wolfgang B., dem Betreiber eines als FKK-Sauna getarnten Bordells.

Geiger und Horngacher galten als "Intimfeinde", Horngacher dürfte sich mit der Preisgabe der geheimen Informationen eine mediale Desavouierung seines Gegners erwartet haben.

Unrechtmäßige Auskünfte an die Bawag


Der Verrat von Amtsgeheimnissen bezog sich auf zwei Auskünfte, die Horngacher im November 2001 und im Juli 2005 verbotenerweise der Bawag erteilt hatte. Dabei war es jeweils um "Unbedenklichkeitsbescheinigungen" über potenzielle Geschäftspartner des milliardenschweren Investors und Bawag-Großkunden Martin Schlaff gegangen.

Möglicherweise kommt auf Horngacher ein weiteres Strafverfahren zu. Die Staatsanwaltschaft Krems ermittelt wegen weiterer Vorwürfe gegen den ins Zwielicht geratenen Ex-General.

(APA)

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