SALZBURG. Seine Bekannte sei eine kranke, einsame, verzweifelte Frau gewesen. Sie wollte nur noch Sterben. Aus Mitleid habe er der Pensionistin geholfen, den Weg vom Leben in den Tod zu gehen. So rechtfertigte der Salzburger Lungenfacharzt Helmut W. (67) am Dienstag vor Gericht, warum er im Juni 2006 einer 70-jährigen Frau eine tödliche Dosis Schmerzmittel gespritzt hat.
Was für den Angeklagten ein Akt der Menschlichkeit war, ist für Staatsanwältin Elvira Gonschorowski-Zehetner Mord. „Nein, ich bin nicht schuldig“, sagte der 67-Jährige. Die Frau sei depressiv gewesen, habe ihn mehrfach angefleht, ihr beim Sterben zu helfen. In einem Kuvert hatte der pensionierte Arzt 27.000 Euro von der Frau erhalten. Über die Auswertung der Handydaten forschten die Kriminalisten den Arzt nach dem plötzlichen Tod der Frau aus.
Der Angeklagte trat bei Prozessbeginn selbstbewusst auf, schilderte ausschweifend seine Karriere und konnte sich an viele Details der Tat nicht genau erinnern. „Wie haben Sie sich auf so etwas einlassen können?“, wollte die Staatsanwältin wissen. Er habe sein Leben lang Krebsdiagnosen gestellt und oft erlebt, wie entwürdigend Dahinsiechen sei. „Darüber steht nichts in den Gesetzbüchern. Deshalb stehe ich hier, weil es um das Recht und nicht um das Humane geht“, wetterte der Mann.
Gutachten „Larifari“
Er habe sich immer von Zärtlichkeit und Barmherzigkeit leiten lassen. Während seiner Einvernahme geriet der Angeklagte mehrfach in Rage, bezeichnete ein psychiatrisches Gutachten über die Tote als „Larifari“. Für die Staatsanwältin war das Opfer aufgrund langjähriger Depression nicht fähig, einen Tötungswillen zu bekunden. Das hätte W. als Mediziner wissen müssen. Deshalb wird ihm Mord, nicht „Tötung auf Verlangen“ oder „Mithilfe beim Selbstmord“ vorgeworfen. Das Urteil wird frühestens im Dezember gefällt.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.10.2008)

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