Nur noch zwei von drei Autofahrern legen nach einer Panne auf der Autobahn eine Warnweste an. Das haben Beobachtungen der ÖAMTC-Pannenfahrer dreieinhalb Jahre nach Einführung der Warnwestenpflicht in Österreich ergeben. Im Orts- bzw. Stadtgebiet, wo es nicht Pflicht ist, wird die Weste nur noch von jedem fünften Lenker benutzt. Zu Beginn (Mai 2005) lag die Tragemoral bei 90 Prozent auf Autobahnen.
Warnwestenmuffel begeben sich dadurch in Lebensgefahr. "Reflektierende Kleidung erhöht die Sichtbarkeit bei Tag und Nacht um rund 150 Meter. So hat im Ernstfall ein sich nähernder Lenker länger Zeit, um gegebenenfalls auszuweichen", sagte ÖAMTC-Juristin Pronebner.
Wer sich auf der Autobahn ohne "Sicherheitsjacke" aufhält, macht sich strafbar. Der theoretische Strafrahmen geht bis zu 5.000 Euro. "In der Regel verlangt die Exekutive nur 14 Euro", relativierte die Juristin. "Allerdings gibt es nicht nur eine Tragepflicht, sondern auch eine Warnwesten-Mitführpflicht. Das bedeutet, wer bei einer Verkehrskontrolle keine Sicherheitsweste im Auto vorweisen kann, zahlt."
Nach einem Unfall muss der Warnwestenmuffel mit Konsequenzen rechnen. "Hätte der Unfall durch das Tragen der Warnweste verhindert werden können, muss der Verletzte mit einer Kürzung seiner Schadenersatz-Ansprüche wegen Mitverschuldens rechnen", so die ÖAMTC-Juristin.
Gesetzlich vorgeschrieben ist in Österreich nur eine Weste für den Autolenker. Der ÖAMTC empfiehlt aber, für jeden Autoinsassen eine Warnweste mitzuführen. "Auch Motorradfahrer sollten zu ihrem eigenem Schutz eine Warnweste dabei haben. Jeder, der sich auf dem Pannenstreifen und der Fahrbahn aufhält, macht sich mit der reflektierenden Weste fünfmal sichtbarer", betonte Pronebner.
Auf Freilandstraßen muss die Warnweste von Lenkern mehrspuriger Kraftfahrzeuge getragen werden, wenn nach der StVO ein Pannendreieck aufzustellen ist. Z.B. wenn das Auto auf einer unübersichtlichen Straßenstelle, bei schlechter Sicht, Dämmerung oder Dunkelheit steht.
(APA)

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